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Einmalige Entschädigung §63e (SVG) für einsatzgeschädigte Soldaten

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Ralf:
25.11.2019

LwPersFw:

--- Zitat von: Griffin am 27. November 2019, 16:52:10 ---Aus ge-/erlebter Praxis kann ich berichten, dass die Einmalzahlung (150T€) bei Vorliegen und Erfüllung aller Vorrausetzung mit einer gefühlten Quote von 1:10 gewährt wird.

--- Ende Zitat ---

Das ist unlogisch.

Wenn alle Bedingungen des Gesetzes erfüllt sind ... warum sollte dann nicht gezahlt werden ?

Und vor allem ... mit welcher justiziablen Begründung ?

Ich kenne keinen Kameraden ... der die gesetzlichen Forderungen erfüllt hat, der sie nicht gezahlt bekommen hat.

Griffin:

@Ralf , danke für die Antwort.

@LwPersFw , gewiss ist es unlogisch bei Erfüllen aller Vorraussetzungen eine solche Leistung verwehrt zu bekommen. Was ich vielmehr damit sagen wollte, ist dass in schöner Regelmäßigkeit Streit darüber herrscht, was genau das Erfüllen dieser Vorraussetzungen betrifft. Die einen halten sie für erfüllt/ gegeben, die anderen behaupten das Gegenteil hiervon. So herrschen oft verschiedene Auffassungen der Parteien und insbesondere der Verwaltung vor. Und dann gilt es als Betroffener, entsprechend Recht zu erhalten - häufig im Widerspruchsverfahren oder via Klageweg. Das ist leider kein singuläres Vorkommnis.

LwPersFw:

--- Zitat von: Griffin am 27. November 2019, 22:11:48 ---
@Ralf , danke für die Antwort.

@LwPersFw , gewiss ist es unlogisch bei Erfüllen aller Vorraussetzungen eine solche Leistung verwehrt zu bekommen. Was ich vielmehr damit sagen wollte, ist dass in schöner Regelmäßigkeit Streit darüber herrscht, was genau das Erfüllen dieser Vorraussetzungen betrifft. Die einen halten sie für erfüllt/ gegeben, die anderen behaupten das Gegenteil hiervon. So herrschen oft verschiedene Auffassungen der Parteien und insbesondere der Verwaltung vor. Und dann gilt es als Betroffener, entsprechend Recht zu erhalten - häufig im Widerspruchsverfahren oder via Klageweg. Das ist leider kein singuläres Vorkommnis.

--- Ende Zitat ---

Dazu hatte ich Dir ja schon vor Monaten angeboten


--- Zitat ---Solltest Du davon betroffene Kameraden betreuen...
Melde Dich hier bitte richtig an...
Dann kannst Du mir die Kontaktdaten der Kameraden per PN zukommen lassen... 

--- Ende Zitat ---

Bzw. am besten ... melden sich die Soldaten selbst hier an... und nehmen per PN mit mir Kontakt auf... dann kann ich den konkreten Einzelfall bewerten... und ggf. helfen...


Griffin:

... @LwPersFw , ja und nochmals danke für Dein Angebot. Gern mache ich im Bedarfsfall hiervon Gebrauch.


1. Frage:

Der Erlass C-1463/14  "Nachuntersuchung bei anerkannter Wehrdienstbeschädigung" vom 25.11.2019 ist sehr jung. Welche Rechtsgrundlage/ rechtliche Regelung speziell in Bezug auf: "...

2 Klarstellung

104.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass eine ärztliche Nachuntersuchung von Amts
wegen im Allgemeinen unterbleiben soll, wenn der Gesamtbefund feststeht und mit einer wesentlichen
Änderung der Schädigungsfolgen nach ihrer Art und dem bisherigen Verlauf nicht mehr zu rechnen ist.   ..."

galt vor dem 25.11.2019 - insbesondere vor dem Hintergrund bereits ergangener Bescheide bzw. welche Auswirkung hat nunmehr der neue/ aktuelle Erlass auf diese bestehenden Bescheide?


2. Frage:

Existiert eine Statistik darüber, wieviele Betroffene bereits eine Einmalzahlung über 150T€ erhalten haben?


Vielen Dank vorab!

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