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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: DU-Verfahren  (Gelesen 7588 mal)

Pfeffersack

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DU-Verfahren
« am: 21. August 2017, 12:14:31 »

Guten Tag, Kameraden,

Ich habe heute von meinem Gruppenleiter eröffnet bekommen, dass beabsichtigt wird, ein DU-Verfahren von Amts wegen gegen mich einzuleiten. Grund dafür sind körperliche Unzulänglichkeiten, namentlich hier Übergewicht (BMI 32,x). Ich habe noch ein Jahr Dienstzeit (DZE 30.9.2018) und würde dieses gern auch noch zu Ende bringen. Daher meine Fragen:

1. Wie lange dauert ein DU-Verfahren
2. Da geschrieben wurde "es ist beabsichtigt, ein DU-Verfahren einzuleiten": Wurde es schon eingeleitet?
3. Ein beurteilender Arzt im BWK Hamburg, an den ich mich wenden sollte, meinte, dass ich zumindest eingeschränkt Dienst verrichten könnte, da ich bis auf das Übergewichr keine körperlichen Defizite aufweise, die mir den Dienst verwehren könnten. Ist ein DU-Verfahren damit hinfällig?
4. Mein Gruppenleiter erwartet eine Stellungnahme zu dem Thema zu mir. Was könnte ich in dieser Stellungnahme anbringen, um das DU-Verfahren abzuwenden?
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KlausP

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Antw:DU-Verfahren
« Antwort #1 am: 21. August 2017, 12:23:06 »

Ein DU-Verfahren wird nur durchgeführt, wenn der Soldat auf keinem Dienstposten der Bundeswehr (auch eingeschränkt oder mit verkürzter Arbeitszeit) mehr eingesetzt werden kann.
Ihr Disziplinarvorgesetzter kann das gerne beantragen, er ist aber nicht derjenige, der darüber entscheidet. Das ist der zuständige Personalführer beim BAPersBw unter Beteiligung des beratenden Arztes dort. Während des Verfahrens werden Sie mehrfach angehört, die erste Anhörung erfolgt ja gerade zu dem Antrag Ihres DV. Schreiben Sie in Ihre Stellungnahme einfach rein, dass Sie mit der Entlassung wegen DU nicht einverstanden sind, weil Sie sich dienstfähig fühlen. 
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BSG1966

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Antw:DU-Verfahren
« Antwort #2 am: 21. August 2017, 12:49:33 »

...oder wie Sie gedenken eventuell das Gewicht mal ein bisschen zu reduzieren?
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Pfeffersack

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Antw:DU-Verfahren
« Antwort #3 am: 21. August 2017, 12:52:25 »

...oder wie Sie gedenken eventuell das Gewicht mal ein bisschen zu reduzieren?

Danke für den offensichtlichen Hinweis. Ich denke 10kg in 1 1/2 Monaten zu verlieren ist ein guter Start.
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StOPfr

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Antw:DU-Verfahren
« Antwort #4 am: 21. August 2017, 13:11:59 »

Schreiben Sie in Ihre Stellungnahme einfach rein, dass Sie mit der Entlassung wegen DU nicht einverstanden sind, weil Sie sich dienstfähig fühlen.
...und der konsultierte Arzt im BWK sich dahingehend bereits geäußert hat.

btw:
Guten Start! Die ersten paar Gramm können heute schon verschwinden  ;)!   
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LwPersFw

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Antw:DU-Verfahren
« Antwort #5 am: 21. August 2017, 14:16:30 »

Und lesen Sie die folgenden Vorschriften ... zu finden in "Regelungen-Online" im IntranetBw

A-1350/67
Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit

A-1420/20
Beendigung des Dienstverhältnisses einer Soldatin oder eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit


z.B. aus der A-1350/67

"Von der Entlassung einer Soldatin bzw. eines Soldaten ist abzusehen, wenn ihre bzw. seine
Dienstzeit innerhalb des nächsten halben Jahres abläuft.

Die Frist rechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die Entlassung wirksam würde, wenn
die Entlassung tatsächlich verfügt worden wäre.

Läuft innerhalb des nächsten halben Jahres die Dienstzeit einer Soldatin auf Zeit bzw. eines
Soldaten auf Zeit zwar nicht ab, würde die Soldatin oder der Soldat aber eine Dienstzeit
von vier, sechs, acht oder zwölf Jahren vollenden, so ist sie oder er erst nach Vollendung
der Dienstzeit von vier, sechs, acht oder zwölf Jahren zu entlassen; Satz 2 gilt entsprechend.

Mit ihrer oder seiner Zustimmung kann die Soldatin bzw. der Soldat auch innerhalb der in
den Sätzen 1 und 3 bestimmten Fristen entlassen werden."



In der eingeforderten Stellungnahme schreiben Sie nur:

"Einer Entlassung im Rahmen eines DU-Verfahrens widerspreche ich, da ich die
Kriterien der ZDv A-1420/20 als nicht erfüllt erachte.

Ich bin bereit, bei ärztlicher Aufsicht, mein Körpergewicht nachhaltig zu reduzieren.

Sollte ich aus Sicht meines Disziplinarvorgesetzten auf meinem derzeitigen Dienstposten
nicht mehr einsetzbar sein, bitte ich um Verwendung auf einem anderen Dienstposten,
am derzeitigen Standort, den ich im Rahmen meines Gesundheitszustandes,
bis zu meinem DZE 30.09.2018, wahrnehmen kann."
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BSG1966

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Antw:DU-Verfahren
« Antwort #6 am: 21. August 2017, 15:07:27 »

...oder wie Sie gedenken eventuell das Gewicht mal ein bisschen zu reduzieren?

Danke für den offensichtlichen Hinweis. Ich denke 10kg in 1 1/2 Monaten zu verlieren ist ein guter Start.

Ich versteh halt nicht, warum es dazu erst ein DU-Verfahren braucht. Dass es für nen Soldaten nicht normal ist, zu klein für's Gewicht zu sein, sollte doch so oder so klar sein?!
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F_K

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Antw:DU-Verfahren
« Antwort #7 am: 21. August 2017, 15:12:48 »

Offtopic:

Die Frage ist doch, warum der DV über eine Einleitung nachdenkt?

Denn "normalerweise" kennt er ja den BMI des Soldaten nicht - es scheint also im Vorfeld schon ein 90/5 verwendungsfähigkeit "gelaufen" zu sein - diese hatte vermutlich einen Anlass!?
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BulleMölders

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Antw:DU-Verfahren
« Antwort #8 am: 21. August 2017, 15:22:09 »

Meine Zeit bei dem Verein ist ja schon eine weile vorbei.
Deshalb die Frage, ist es normal das einem Soldaten so etwas durch den Gruppenführer und nicht durch den DV oder zumindest den Spieß, eröffnet wird?
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KlausP

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Antw:DU-Verfahren
« Antwort #9 am: 21. August 2017, 15:25:04 »

Er schrieb Gruppenleiter. Der kann irgendwo in einer Kommandobehoerde oder so durchaus auch Disziplinarvorgesetzter sein.
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ulli76

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Antw:DU-Verfahren
« Antwort #10 am: 21. August 2017, 19:06:17 »

Das nahende DZE hängt aber nicht zufällig damit zusammen, dass du wiederholt nicht auf laufbahnrelevante Lehrgänge konntest, oder?
Oder hast du deinem Gruppenleiter irgendwie an´s Bein gepi`***?
Normalerweise macht sich kein DV wegen Übergewicht so kurz vor DZE so eine Arbeit.
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SGBunny

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Antw:DU-Verfahren
« Antwort #11 am: 21. August 2017, 19:10:15 »

Das nahende DZE hängt aber nicht zufällig damit zusammen, dass du wiederholt nicht auf laufbahnrelevante Lehrgänge konntest, oder?
Oder hast du deinem Gruppenleiter irgendwie an´s Bein gepi`***?
Normalerweise macht sich kein DV wegen Übergewicht so kurz vor DZE so eine Arbeit.
*hust*
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F_K

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Antw:DU-Verfahren
« Antwort #12 am: 21. August 2017, 19:20:12 »

Also nicht nur massives Übergewicht, sondern auch Rückenprobleme und Studienabbrecher.

Der "DV ist so angefressen", dass er den Weg DU zumindest probiert.

Ob das klappt, muss man sehen - aber eine Weiterverpflichtung wird wohl nicht funktionieren.
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ulli76

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Antw:DU-Verfahren
« Antwort #13 am: 21. August 2017, 19:34:15 »

So langsam werde ich mir selber unheimlich. Und den alten Beitrag hatte ich tatsächlich nicht mehr auf dem Schirm im zusammenhang mit dem TE.
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