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Autor Thema: FWDL- AZE  (Gelesen 2893 mal)

Michel1988

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FWDL- AZE
« am: 23. August 2017, 16:03:09 »

Moin, kann sich ein FWDL stunden auszahlen lassen?

Bsp.: Wehrdienstleistender X hat noch 200+ Stunden auf seinem AZE Konto, wird aber zum 01/09/17 entlassen und hat somit keine Möglichkeit die Stunden abzubauen.
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Ralf

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Antw:FWDL- AZE
« Antwort #1 am: 23. August 2017, 17:36:21 »

Angeordnete Mehrarbeit oder selbst erwirtschaftete Überstunden?
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CIRK

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Antw:FWDL- AZE
« Antwort #2 am: 23. August 2017, 23:49:36 »

Angeordnete Mehrarbeit kann auch bei FWDL ausbezahlt werden, wenn keine Möglichkeit des Ausgleichs in Freizeit innerhalb von 12 Monaten möglich ist. Alles weitere steht in der "Wehrsoldempfängermehrarbeitsvergütungsverordnung".

Das einem FWDL über 200 Stunden Mehrarbeit angeordnet wurden, die nicht in Freizeit ausgeglichen werden konnten, ist natürlich mehr als fragwürdig, aber wenn dem so ist, liegt der Fehler natürlich beim Vorgesetzten und kann dem Soldaten nicht zur Last gelegt werden.
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Michel1988

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Antw:FWDL- AZE
« Antwort #3 am: 24. August 2017, 07:42:08 »

Der Soldat, war kurz vor DZE auf einer recht langen Übung.
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KlausP

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Antw:FWDL- AZE
« Antwort #4 am: 24. August 2017, 08:17:08 »

Ist doch ganz einfach. Wenn aus wichtigen dienstlichen Gründen Mehrarbeit nicht zeitlich ausgeglichen werden kann, ist sie finanziell auszugleichen.
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Michel1988

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Antw:FWDL- AZE
« Antwort #5 am: 24. August 2017, 08:18:26 »

in welcher Vorschrift kann ich das nachlesen?
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KlausP

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Antw:FWDL- AZE
« Antwort #6 am: 24. August 2017, 08:27:21 »

In der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) und evtl. dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen.
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Ralf

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Antw:FWDL- AZE
« Antwort #7 am: 24. August 2017, 08:37:14 »

Wir reden also von angeordneter Mehrarbeit (keine Überstunden) von über 200h? Das sind bummelig 25 Arbeitstage an Mehrarbeit. Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass dieses zzgl. zur normalen Arbeitszeit auf einer Übung zusammen kommt.
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LwPersFw

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Antw:FWDL- AZE
« Antwort #8 am: 24. August 2017, 09:06:53 »

in welcher Vorschrift kann ich das nachlesen?


https://www.gesetze-im-internet.de/wsemvergv/BJNR289200016.html

Ergänzt durch:
Personalfachliche Weisung zur DV-Unterstützung des Personalwesens - der Bundeswehr
Nr. 16 / 2016
1. Änderung
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