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Autor Thema: Familienzuschlag  (Gelesen 5406 mal)

Enteinside

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Familienzuschlag
« am: 29. August 2017, 17:13:07 »

Hallo,
Ich habe eine Frage:
Bekomme ich für mein Kind Familienzuschlag?
Meine Lebensgefährtin ist allerdings noch verheiratet, Scheidung ist aber eingereicht, nur der Noch-Ehemann (nicht im öffentlichen Dienst) verweigert die zusammenarbeit. Das Kind lebt bei mir. Es ist mein leibliches Kind.
Weiterhin hat meine Lebensgefährtin zwei Kinder aus ihrer Ehe mitgebracht, bekomme ich auch dafür den Familienzuschlag?

Danke für die Hilfe im Voraus...

Vielleicht kennt ja jemand eine Telefonnummer bei der ich deswegen nachfragen kann.
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Andi

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #1 am: 29. August 2017, 18:04:43 »

Sozialdienst der Bundeswehr.
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justice005

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #2 am: 29. August 2017, 18:21:04 »

Für Dein Kind bekommst du Familienzuschlag, wenn das Kind bei dir lebt.

Für die Kinder Deiner Freundin bekämest du meines Wissens nach nur dann den Familienzuschlag, wenn ihr beide verheiratet wärt und die Kinder bei euch leben würden.
Solange ihr aber nicht verheiratet seid, dürfte es da keinen Familienzuschlag geben.

Zitat
Vielleicht kennt ja jemand eine Telefonnummer bei der ich deswegen nachfragen kann.

Müsste auf der Bezügeabrechnung draufstehen. Ansonsten müsste das auch das örtliche BwDLZ wissen.
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Enteinside

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #3 am: 29. August 2017, 20:31:06 »

Mit der Telefonnummer auf meiner Abrechnung kann ich leider nicht viel anfangen, die wollen nicht helfen.
Der Sozialdienst ist beteits eingeschaltet, scheiterte aber an der gleichen Person. 
Gibt es irgendwo Rechtsberatung über die Bundeswehr?
Weiß da jemand etwas?
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LwPersFw

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #4 am: 29. August 2017, 21:40:54 »

Aus den folgenden Rechtsgrundlagen ergibt sich, wer Anspruch auf den Familienzuschlag hat...

http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html
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BulleMölders

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #5 am: 30. August 2017, 08:55:47 »

Gibt es irgendwo Rechtsberatung über die Bundeswehr?

Nein! Warum auch, dass ist doch in erster Linie Ihr "Privatvergnügen".
Die Anwaltskammern würden sich bedanken, wenn Ihnen die Bundeswehr auch noch ihre Klienten weg nehmen würde.
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Andi

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #6 am: 30. August 2017, 11:35:56 »

Der Sozialdienst ist beteits eingeschaltet, scheiterte aber an der gleichen Person. 

Was mich wundert. Die können durchaus auch andere Personen befragen als ausgerechnet nur den zuständigen Sachbearbeiter.
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Bezügerechnerin

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #7 am: 30. August 2017, 13:20:59 »

Hallo,
Ich habe eine Frage:
Bekomme ich für mein Kind Familienzuschlag?
Meine Lebensgefährtin ist allerdings noch verheiratet, Scheidung ist aber eingereicht, nur der Noch-Ehemann (nicht im öffentlichen Dienst) verweigert die zusammenarbeit. Das Kind lebt bei mir. Es ist mein leibliches Kind.
Weiterhin hat meine Lebensgefährtin zwei Kinder aus ihrer Ehe mitgebracht, bekomme ich auch dafür den Familienzuschlag?

Hallo aus München!

Erster Ansprechpartner zum Thema Familienzuschlag sollte dein zuständiger Bearbeiter sein.
Sollte der, aus welchen Gründen auch immer (ich muss mich hier fast für meine Kollegen schämen wenn sie tatsächlich nicht helfen wollten) nicht weiterhelfen, bitte um eine andere Telefonnummer z.B. die des Teamleiters.

Aber um deine Fragen zu beantworten:

1. Ausgehend davon dass du selbst ledig und deine Lebensgefährtin selbst keinen Anspruch auf Familienzuschlag (oder eine ähnliche Leistung) hat, den Familienzuschlag für dein Kind. Immer abhängig von der Dauer des grundsätzlichen Anspruchs auf Kindergeld.
Als Nachweis des Anspruchs sind diverse Unterlagen vorzulegen.

2 .Weiter bekommst du, sofern dein Kind in deinem Haushalt aufgenommen ist (dies muss durch eine Haushaltsbescheinigung
nachgewiesen werden) auch die Stufe 1 des Familienzuschlags.

In beiden Fällen spielt es keine Rolle ob die Kindsmutter (noch) verheiratet ist. Da es sich um dein leibliches Kind handelt welches in deinem Haushalt lebt bist du in jedem Fall vorrangig berechtigt. Eine "Mitarbeit" des Ehemannes ist hier nicht erforderlich.

3. Für Kinder der Lebensgefährtin gibt es keinen Familienzuschlag. Bei einer Eheschließung wären deren Kinder somit deine Stiefkinder. Für Stiefkinder kann grundsätzlich Familienzuschlag gewährt werden wenn diese nachweislich im Haushalt aufgenommen wurden und auch Kindergeld gezahlt wird.


Liebe Grüße aus dem Süden.


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:) :) :) :) :)

Fredo300

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #8 am: 23. Oktober 2018, 23:31:32 »

Guten Abend,

Habe eine Frage zum Familien Zuschlag Kind.
Habe einen leiblichen Sohn der bei seiner Mutter lebt ( Mutter erhält Kindergeld und ist nicht im öffentl. Dienst tätig). Habe für ihn auch immer Fz erhalten.

Nun lebe ich mit meiner Frau, meinem Stiefsohn und einem weiteren gemeinsamen leiblichen Kind zusammen.

Kinderfreibetrag 2.0

Habe für alle 3 Kinder Fz beantragt. Alle 3 stehen auch mit Fz Enddatum auf meiner Bezügeabrechnung.

Jetzt ist es so dass ich nur für 2 Kinder Fz erhalten habe in der Berechnung.

Ist das richtig so?

LG Fred
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Bezügerechnerin

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Antw:Familienzuschlag
« Antwort #9 am: 24. Oktober 2018, 17:08:37 »

Guten Abend :)

Die Zahlung des kinderbezogenen Anteils im Familienzuschlag (KiFZ) ist immer abhängig von der Zahlung von Kindergeld.

Diese endet i.d.R. mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Jede weitere Kindergeldzahlung muss beantragt bzw. der weitere Anspruch z.B. wegen Studium oder Übergangszeiten nachgewiesen werden.

Nur wenn dem BVA eine entsprechende Mitteilung über die Zahlung von Kindergeld vorliegt kann auch der KiFZ gezahlt werden.

Da dein Sohn bei seiner Mutter lebt erhält sie vorrangig das Kindergeld. Darüber existiert auch immer ein entsprechender Bescheid.
Diesen solltest du, falls noch nicht geschehen, deinem zuständigen BVA weiterleiten. Da man als Antragssteller in der Bringschuld ist,
nimmt das BVA nicht von Amtswegen Kontakt zu dir auf und fragt nach ob eventuell weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld
und damit evtl. auch auf KiFZ bestehen könnte.

Kontaktiere doch einfach mal deinen zuständigen Bearbeiter beim BVA. Der kann dir sagen warum die Zahlung beendet wurde
bzw. welche Unterlagen evtl. fehlen.

LG  ;D
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