Hallo,
Ich habe eine Frage:
Bekomme ich für mein Kind Familienzuschlag?
Meine Lebensgefährtin ist allerdings noch verheiratet, Scheidung ist aber eingereicht, nur der Noch-Ehemann (nicht im öffentlichen Dienst) verweigert die zusammenarbeit. Das Kind lebt bei mir. Es ist mein leibliches Kind.
Weiterhin hat meine Lebensgefährtin zwei Kinder aus ihrer Ehe mitgebracht, bekomme ich auch dafür den Familienzuschlag?
Hallo aus München!
Erster Ansprechpartner zum Thema Familienzuschlag sollte dein zuständiger Bearbeiter sein.
Sollte der, aus welchen Gründen auch immer (ich muss mich hier fast für meine Kollegen schämen wenn sie tatsächlich nicht helfen wollten) nicht weiterhelfen, bitte um eine andere Telefonnummer z.B. die des Teamleiters.
Aber um deine Fragen zu beantworten:
1. Ausgehend davon dass du selbst ledig und deine Lebensgefährtin selbst keinen Anspruch auf Familienzuschlag (oder eine ähnliche Leistung) hat, den Familienzuschlag für dein Kind. Immer abhängig von der Dauer des grundsätzlichen Anspruchs auf Kindergeld.
Als Nachweis des Anspruchs sind diverse Unterlagen vorzulegen.
2 .Weiter bekommst du, sofern dein Kind in deinem Haushalt aufgenommen ist (dies muss durch eine Haushaltsbescheinigung
nachgewiesen werden) auch die Stufe 1 des Familienzuschlags.
In beiden Fällen spielt es keine Rolle ob die Kindsmutter (noch) verheiratet ist. Da es sich um dein leibliches Kind handelt welches in deinem Haushalt lebt bist du in jedem Fall vorrangig berechtigt. Eine "Mitarbeit" des Ehemannes ist hier nicht erforderlich.
3. Für Kinder der Lebensgefährtin gibt es keinen Familienzuschlag. Bei einer Eheschließung wären deren Kinder somit deine Stiefkinder. Für Stiefkinder kann grundsätzlich Familienzuschlag gewährt werden wenn diese nachweislich im Haushalt aufgenommen wurden und auch Kindergeld gezahlt wird.
Liebe Grüße aus dem Süden.