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Autor Thema: Fragen zur Festsetzung der Dienstzeit  (Gelesen 2882 mal)

Pericranium

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Fragen zur Festsetzung der Dienstzeit
« am: 29. August 2017, 17:15:13 »

Ich mache das Thema hier mal auf, weil die Funktion "neues Thema" in "Laufbahn und Karriere" gerade nicht zu funktionieren scheint.

Es geht um ein Thema, welches hier schon angeschnitten wurde:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=60691

Ich habe genau 12 Monate als FWDL gedient.
2 Jahre später wurde ich Wiedereinsteller als SanOA, mit einer Verpflichtungszeit von 17 Jahren.
Da die Vordienstzeit ja drauf gerechnet wird, bin ich SaZ 18 mit einer Dienstzeit von 17 Jahren ab Einstellung.

Es wäre ja sinnlos, dass ich ein Jahr mehr als nichtvorgediente SanOA diene, nur weil ich schon ein Jahr vorgedient habe.
Wieso ist dann mein DZE der 30.06.2031 und nicht der 30.06.2030?

Ich frage erst mal hier, bevor ich zu meinen Vorgesetzten gehe, damit ich auch selber ein wenig Überblick habe.
Bei meiner Wohnungsanerkennung waren meine Vorgesetzten damals nicht die beste Hilfe, deshalb erst Mal hier ein vorsichtiges Nachfragen.
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Ralf

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Antw:Fragen zur Festsetzung der Dienstzeit
« Antwort #1 am: 29. August 2017, 18:40:20 »

"Laufbahn und Karriere" ist ja auch geschlossen, dazu gibt es ja nun "Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere" und da habe ich es hinverschoben.

Lässt sich ein bisschen schwer rechnen, wenn der Diensteintritt nicht bekannt ist ;-)
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Pericranium

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Antw:Fragen zur Festsetzung der Dienstzeit
« Antwort #2 am: 29. August 2017, 21:02:09 »

"Laufbahn und Karriere" ist ja auch geschlossen, dazu gibt es ja nun "Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere" und da habe ich es hinverschoben.

Lässt sich ein bisschen schwer rechnen, wenn der Diensteintritt nicht bekannt ist ;-)

Oh, ja, mea culpa. 01.07.2013 war Diensteintritt als SaZ.
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Ralf

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Antw:Fragen zur Festsetzung der Dienstzeit
« Antwort #3 am: 30. August 2017, 04:26:02 »

Auf deiner Dienstzeitfestsetzung müsste stehen, wenn es keine Zwischenfestsetzung gibt:

Sie werden auf SaZ 18 unter Einrechnung ihrer Dienstzeit vom bis (das eine Jahr FWD) bis 30.06.2030 festgesetzt.
Wenn da der Hinweis auf das eine Jahr fehlt, hat wohl jemand die Vordienstzeit nicht angegeben oder einberechnet.
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Pericranium

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Antw:Fragen zur Festsetzung der Dienstzeit
« Antwort #4 am: 30. August 2017, 06:36:58 »

Auf deiner Dienstzeitfestsetzung müsste stehen, wenn es keine Zwischenfestsetzung gibt:

Sie werden auf SaZ 18 unter Einrechnung ihrer Dienstzeit vom bis (das eine Jahr FWD) bis 30.06.2030 festgesetzt.
Wenn da der Hinweis auf das eine Jahr fehlt, hat wohl jemand die Vordienstzeit nicht angegeben oder einberechnet.

Es gab eine Zwischenfestsetzung von 2013 und da steht drauf:
"Aufgrund Ihrer Weiterverpflichtungserklärung wird Ihre Dienstzeit neu festgesetzt auf 5 Jahre. Ihre Dienstzeit endet am 30.06.2018."
 
und weiter unten dann:"Folgende Zeiten werden Ihnen angerechnet: 01.01.2011 - 31.12.2011."

Auf der neuen Weiterverpflichtungserklärung über 18 Jahre steht dann die angerechnete Vordienstzeit plötzlich nicht mehr drauf.
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Ralf

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Antw:Fragen zur Festsetzung der Dienstzeit
« Antwort #5 am: 30. August 2017, 07:30:11 »

Da liegt dann wohl ein Fehler vor.
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