Hallo Kameraden,
da ich mich in dieser Angelegenheit nicht an meine eigene Einheit wenden kann, habe ich ein paar Fragen an euch:
Kurz zu mir, ich bin Oberfeldwebel, seit 05/2017 Berufssoldat und als SanFw (mit externer ziviler Ausbildung) bei der Sanität eingestiegen. Nun möchte ich aufgrund persönlicher Gründe die Bundeswehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt verlassen, leider ist mir das Weiterdienen nicht mehr möglich. Die Gründe hierfür möchte ich nicht direkt offen legen.
Nun steht in § 46 (3) SG im Satz 1: "Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen;
soweit seine militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, gilt dies jedoch erst nach einer sich daran anschließenden Dienstzeit, die der dreifachen Dauer des Studiums oder der Fachausbildung entspricht, längstens nach zehn Jahren."
Als was zählt denn hier eine Fachausbildung? Ich habe keine ZAW durchlaufen, keine Führerscheine bekommen noch sonst irgendwas "spezielles" gemacht. Meine Lehrgänge beschränken sich auf:
1 Monat Ersthelfer A (in der AGA inkludiert)
3 Monate Feldwebellehrgang
1 Woche B-Kurz
und ~3 Monate Englischlehrgang
Hätte ich nun theoretisch 3 x 7 = 21 Monate "Sperre" nach Beendigung meines letzten Lehrgangs 10/2016, also bis 07/2018 oder zählen diese Lehrgänge nicht als Fachausbildung? Die letzte Rechtsprechung hierzu ist von 1987 (
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerwGE%2065,%20203) und auch nicht ganz eindeutig.
Ich möchte vermeiden dass ich kündige und dann noch nicht zum gewünschten Termin (04/2018) herauskomme sondern der Termin noch weit in der Zukunft ist.
Ich weiß, dass dies ein heikles Thema ist aber danke euch dennoch schon mal für eure Unterstützung.