Guten Abend liebe Kameraden,
leider wird meine Wohnung, die sich 9 km von meinem Dienstort entfernt befindet, nicht anerkannt.
Eine kurze Zusammenfassung des Falles:
Ich, SanOA im Studium, hatte an meinem Studienort bis Anfang letztes Jahres eine anerkannte Wohnung. Diese gab ich aus persönlichen Gründen auf und zog mehr als 100 km für einen Zeitraum von ca. 6 Monaten in meine Heimatstadt. Dies beeinflusste mein Studium nicht, ich verlor so jedoch natürlich den Status einer anerkannten Wohnung.
Nun bin ich wieder zurück an meinen Studienort gezogen; Die neue Wohnung befindet sich 9 km entfernt von meiner Betreuungseinheit und wird augenscheinlich nicht anerkannt im Sinne des Umzugskostengesetzes.
Nun heißt es als Antwort auf meinen Antrag zur Anerkennung der Wohnung nach §10 Abs. 3 BUKG folgendes:
"...die Anerkennung der Wohnung des Herrn X kann ich aufgrund des kausalen Zusammenhangs (ergänzende Weisung des BMVg IUD II 2 Az 21-10-11) nicht vornehmen. Um Herrn X aber wenigstens bestätigen zu können, dass er eine Wohnung hat, benötige ich noch ein Übergabeprotokoll wie im Mietvertrag erwähnt..."
Nun zu meinen Fragen:
1. Auf welchen "kausalen Zusammenhang" wird hier Bezug genommen?
2. Aus dem Mietvertrag ist klar ersichtlich, dass es sich um eine abgeschlossene 2-Zimmer Wohnung mit Küche, Bad, etc. handelt. Wofür noch das Übergabeprotokoll?
Das Übergabeprotokoll der Wohnung habe ich BaPers natürlich zukommen lassen, dennoch wirkt der ganze Ablauf für mich doch sehr undurchsichtig und nicht nachvollziehbar. Ich werde zwar schnellstmöglich den entsprechenden Bearbeiter telefonisch kontaktieren aber vielleicht kann jemand von Euch etwas Licht ins Dunkle bringen.
Vielen Dank und beste Grüße
Yoshi