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Autor Thema: TG nach §6 / 6 Monats-Frist vor Dienstantritt?  (Gelesen 2295 mal)

Dennis Lummerland

  • Gast
TG nach §6 / 6 Monats-Frist vor Dienstantritt?
« am: 05. September 2017, 18:38:28 »

Hallo Leute,

ich habe kurze Fragen bzgl. Trennungsgeld.

DA ist im Januar 18. Ich bin ledig ohne anerkannte Wohnung im Sinne des BUKG. Ab 01.11.2017 ziehe ich mit meiner Freundin nach Rendsburg, zur Zeit wohne ich in St.Peter-Ording ("Jugendzimmer").
Das KarrC geht noch davon aus, dass ich keine Wohnung habe. Ziel ist es TG nach §6 zu bekommen. Mein Betreuungstruppenteil ist ca. 70 KM entfernt.

Frage:
1.Wie teile ich dem KarrC mit,dass ich die UKV nicht möchte? Ich kann ja nicht auf die UKV verzichten, dann bekomme ich ja gar kein TG? Ich beziehe mich auf §1 (3) Nr 2 TGV
2.Hier geistert eine 6 Monats-Frist durchs Forum, die besagt man müsste 6 Monate vorher die Wohnung haben? Dazu finde ich nichts im Gesetz! Gibt es diese Frist?

Geht mein Plan auf?


Ich weiß das Miete zahlen teurer ist ect.. Es geht mir nur um die zwei Fragen, gerne auch Stichpunktartig beantwortet. Ich möchte gerne täglich pendeln.
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Ralf

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Antw:TG nach §6 / 6 Monats-Frist vor Dienstantritt?
« Antwort #1 am: 05. September 2017, 19:05:22 »

Mietvertrag vorlegen und Nichtzusage der UKV beantragen.
Zitat
Ich kann ja nicht auf die UKV verzichten, dann bekomme ich ja gar kein TG?
Das ist Quatsch.
Zitat
Hier geistert eine 6 Monats-Frist durchs Forum, die besagt man müsste 6 Monate vorher die Wohnung haben?
Das ist Quatsch. Das gabs früher mal beim USG.
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Dennis Lummerland

  • Gast
Antw:TG nach §6 / 6 Monats-Frist vor Dienstantritt?
« Antwort #2 am: 05. September 2017, 19:07:54 »

Okay Danke für die kurze knackige Antwort. Gibts ne fachliche Weisung wo drin steht, dass meine Frage 1 quatsch ist? Denn laut meinem angegebenen § ist es ja so?
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Ralf

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Antw:TG nach §6 / 6 Monats-Frist vor Dienstantritt?
« Antwort #3 am: 05. September 2017, 19:12:50 »

Du verwechselst den unwiderruflichen Verzicht mit einer Nichtzusage.
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Dennis Lummerland

  • Gast
Antw:TG nach §6 / 6 Monats-Frist vor Dienstantritt?
« Antwort #4 am: 05. September 2017, 19:15:55 »

Ah Okay, das habe ich verstanden. Vielen Dank für die schnelle Antwort!  :)
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Dennis Lummerland

  • Gast
Antw:TG nach §6 / 6 Monats-Frist vor Dienstantritt?
« Antwort #5 am: 05. September 2017, 20:44:40 »

Entstehen mir da eigentlich sonst irgendwelche Nachteile?
Ich verstehe das so:
Ich beantrage "Nichtzusage der UKV" beim KarrC auf Grund meiner Wohnung ab 01.11.2017. Die Stimmen zu und zahlen tatsächlich bis ans Ende aller Tage nach §6 TG? Also sprich immer meine Pendlerkosten? (Sofern sich am Sachverhalt nichts ändert, sprich Zumutbarkeit der Fahrtzeit usw.)Das kann ich ja gar nicht glauben - viel zu schön wäre das.
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Ralf

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Antw:TG nach §6 / 6 Monats-Frist vor Dienstantritt?
« Antwort #6 am: 06. September 2017, 05:18:40 »

Solange du die Voraussetzungen erfüllst: ja.
Aber ein Geschäft machst du damit ja nicht. Denn wenn du die Kosten für Wohnung, Auto etc. (richtig) zusammenrechnest (mal von der Zeit abgesehen, die du auf der Straße verbringst), ist das ja eine Aufwandsentschädigung.
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Dennis Lummerland

  • Gast
Antw:TG nach §6 / 6 Monats-Frist vor Dienstantritt?
« Antwort #7 am: 06. September 2017, 06:38:49 »

Also ich komme tatsächlich plus minus Null raus.
Ich zahle nur eine geringe Miete (warm 250,00), und die Fahrtkosten hätte ich ja auch bei jedem anderen Unternehmen. Dort müsste ich halt auf die Steuererklärung warten - die Bundeswehr zahlt es mir nach einem Monat.
Ich finde das richtig gut was die Bw für die Leute macht!

Kurze Frage: Zusammenzug passiert am 01.11.17, Mietvertrag hab ich erst mitte Oktober.

Was passiert wenn ich ende September meine Aufforderung zum Dienstantritt erhalte ( mit Zusage UKV) und danach meinen Mietvertrag einreiche? Kann das noch geändert werden?

Ich hatte gelesen dass die Zusage der ukv ein lediglich begünstigender Verwaltungsakt ist und man dann pech hat, trifft das zu?
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Ralf

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Antw:TG nach §6 / 6 Monats-Frist vor Dienstantritt?
« Antwort #8 am: 06. September 2017, 07:22:23 »

Zitat
Kann das noch geändert werden?
Ja.
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Antw:TG nach §6 / 6 Monats-Frist vor Dienstantritt?
« Antwort #9 am: 06. September 2017, 10:08:39 »

Um Ralf zu ergänzen...

Da die Zeit bis zum Dienstantritt knapp wird...

Handeln Sie umgehend sobald der Mietvertrag vorliegt...

Und wenn bis Ende November keine geänderte Aufforderung zum Dienstantritt vorliegt, mit der Nichtzusage auf Grund eigenem Hausstand, fragen Sie - zur Not mehrmals - aktiv nach.... !!

Denn... auch in den KC beginnt spätestens Mitte Dez die Urlaubszeit....
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