Lesen bildet: Die Zerstörung des Speichermediums ist vorgeschrieben!
Ich bemühe nochmal das Zitat von FU, mit eigener Unterstreichung:
§ 28 Vernichtung von VS
(5) VS auf Datenträgern sind mittels vom BSI dafür zugelassener Produkte zu löschen. Sofern keine
zugelassenen Produkte verfügbar sind, können bis zu deren Bereitstellung handelsübliche, für den Zweck der
sicheren Löschung entwickelte Produkte verwendet werden. Ist die sichere Löschung elektronisch nicht möglich
(z.B. wegen Defekts), so sind die Datenträger physikalisch so zu zerstören, dass eine Rekonstruktion der
enthaltenen Information nicht möglich ist.
Ob die sichere Löschung nicht möglich ist, ist weder in der Einschätzung des OvWa, noch des DV oder sonst einer nicht entsprechend ausgebildeten Person.
Diese packt das Ding einfach in eine Metallkiste und gibt es an entsprechende Stellen weiter.
Mal ganz abgesehen davon, dass wir in diesem ganzen Thread noch nie von VS geredet haben. Das setzt ja erstmal voraus, dass entsprechende Informationen auf das Smartphone gelangt sind, was auch erstmal geprüft werden muss.
Hier wird's dann richtig spannend. Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass eine Person VS fotographiert oder anderweitig auf das nicht dienstliche Smartphone lädt, hab ich evtl sogar einen Anhaltspunkt für Spionage. Eine "automatische" Zerstörung des Smartphones wäre dann Beweismittelvernichtung bei einer möglicherweise gravierenden Straftat, nach meiner Einschätzung. Andi, das ist dein Fachgebiet, korrigier mich mal.