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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Fotos machen erlaubt?  (Gelesen 15795 mal)

Andi

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #45 am: 27. September 2017, 11:28:13 »

Dann kommen wir wieder zur strukturellen Ausstattung der Bundeswehr im Bereich Geheimschutz: Welche Stelle soll diese Aufgabe übernehmen?
Und im Normalfall reden wir nicht über systematische Spionage, sondern über "unbedachte" Betätigungen. Da liegt das Interesse der Bundeswehr nur am Vernichten der Daten.

Gruß Andi
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FoxtrotUniform

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #46 am: 27. September 2017, 14:41:53 »

Ich bin ja kein Freund des kilometerlangenzitierens von Gesetztestexten respektive Regelungen, aber hier möchte ich eine Ausnahme bei der VSA machen:

§ 28 Vernichtung von VS

(5) VS auf Datenträgern sind mittels vom BSI dafür zugelassener Produkte zu löschen. Sofern keine
zugelassenen Produkte verfügbar sind, können bis zu deren Bereitstellung handelsübliche, für den Zweck der
sicheren Löschung entwickelte Produkte verwendet werden. Ist die sichere Löschung elektronisch nicht möglich
(z.B. wegen Defekts), so sind die Datenträger physikalisch so zu zerstören, dass eine Rekonstruktion der
enthaltenen Information nicht möglich ist.


Erst dann kann der OvWa beim iPhone-Beispiel nach A-1130/1 abfahren.
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F_K

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #47 am: 27. September 2017, 14:57:49 »

@ FU:

Was willst Du uns damit sagen?

Der OvWa nimmt einen HÜ "Hammer" und zertrümmert das Smartphone in kleine Stücke (zugelassene Produkte stehen vor Ort nicht zur Verfügung, auch keine HÜ Produkte) - fertig "ist die Laube".
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Andi

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #48 am: 27. September 2017, 16:24:35 »

Er weist darauf hin,dass es für jede Liegenschaft eine festgelegte Vorgehensweise für die vorgeschriebene sichere Löschung - regelmäßig durch Vernichtung des Datenträgers - gibt,derer man sich dann auch in einem der hier besprochenen Fälle bedient.

Gruß Andi
« Letzte Änderung: 27. September 2017, 19:21:15 von Andi »
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FoxtrotUniform

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #49 am: 27. September 2017, 21:11:50 »

@FK: Damit will ich aufzeigen, dass die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland festgelegt haben, dass einfaches löschen solcher Bilder eben nicht ausreicht und eine der Referenzen der von LwPersFw angeführten Regelung erläutern.

Wie der OvWa abfährt steht eben in dieser Regelung. Das kann zwischen der FK-Variante (der Hammer im Fallbeispiel ist aber ganz sicher keine Vernichtung im Sinne der VSA) und der MIG-Variante (die Kirche im Dorf lassen) liegen.

Natürlich gibt es in - fast - jeder Dienststelle eine Anlaufstelle, nämlich in erster Instanz das Führungsgrundgebiet 2. Deren Mitarbeiter kennen dann den Strang zu anderen Organen der Bundeswehr.

Generell ist es im übrigen schwierig dieses Thema hier zu diskutieren, da die wesentlichen Regelungen - zurecht- einer Einstufung unterliegen.
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miguhamburg1

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #50 am: 27. September 2017, 21:40:31 »

„Die Kirche im Dorf lassen“ ist ein sehr gutes Stichwort.

Die Rechtslage ist vollkommen klar - und dennoch ist sie im täglichen Dienst heute nur von geringer Relevanz. Das Durchsetzen ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen bis auf Zufälle kaum möglich.

Ich bin mit Ihnen völlig einig, dass die Bundeswehr nach wie vor - und seit 2015 verstärkt im Aufklärungsfokus des russischen (und anderer) Auslandsgeheimdienste ist. Auch ist es erwiesen, dass es viel schnellere und einfacher zu beschaffene Ergebnisse bringt, das private Umfeld der Soldaten nach Kräften anzuzapfen - womit dann auch Smartphones und Tablets Ziel dieser Angriffe werden können.

Zur Sensibilisierung auf diese Gefahren gibt es im OrgBer Cyber von mir erwähnte Task Force, die die IT- und FGG-2-Verantwortlichen für Ihre Belehrungen mit Informationsmaterial und Ausbildungshilfen versorgt. Der entsprechende Hinweis aus dem Ministerium ist ja nicht ohne Grund in den großen Verteiler gegangen.

Gleichwohl geht es doch wirklich darum, in der heutigen Zeit den Geheimhaltungsschutz einfacher und wirksamer zu gestalten. Und das gelingt unter den gegebenen Rahmenbedingungen aus meiner Sicht nur, indem er auf das wirklich nötige Maß beschränkt wird - und dann auch Übernachtung ggf. durchgesetzt werden kann und wird.

Insofern erscheint mir das allgemeine Fotografierverbot in militärischen Liegenschaften weder notwendig, noch sinnvoll und durchsetzbar. Hierfür „rote Linien“ zu definieren, wird doch machbar sein - z. B.: Keine (Nah-) Aufnahmen von sicherheitsempfindlichen Räumen/Bereichen/Ausrüstung/Waffensystemen wie Waffenkammern, Innenaufnahmen von Gefechtsfahrzeugen, Fernmeldeanlagen, Munitionslagerstätten etc. Hierauf kann ich alle Soldaten sensibilisieren und verpflichten und ich kann die Vorgesetzten zur Überwachung und Sanktionierung bei Verstößen anhalten. Das kann ich dann auch bei entsprechenden TdoT etc. organisatorisch gewährleisten und durchsetzen. Das versteht dann auch jeder (Soldat wie Außenstrhender) und wird dann auch akzeptiert. Und, mit Verlaub, Fotos von oder in Unterkunftsgebäuden, in Gemeinschaftseinrichtungen oder von nicht sicherheitsrelevanten Ausbildungen sind nun wirklich für jeden Geheimdienst völlig uninteressant.

An die Kameraden, die @ Andis Haltung teilen, sei gesagt, dass das konsequenterweise nur durchgesetzt werden könnte, wenn die Mitnahme privater Smartphones in militärische Liegenschaften grundsätzlich verboten wäre und diese Geräte von der Wache gegen jeweilige Empfangsquittung in IT-abgeschirmten Lagern zur Aufbewahrung eingelagert werden müssten. Und um sicherzugehen nicht nur die Smartphones aller Soldaten, sondern auch des Bediensteten Zivilpersonals, Lieferanten, Handwerkern und sonstigen Zutrittsberechtigten. Mit Verlaub, das ist doch illusorisch!
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F_K

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #51 am: 27. September 2017, 21:41:43 »

@ FU:

Wenn man einen RAM Chip in ein paar Teile "zerlegt", ist ein Zugriff auf die Daten technisch nicht mehr möglich.
Gleiches gilt für die Zerstörung von Festplatten oder CDs - einfach den Datenträger in Stücke zerlegen ...

Diese "schnelle" Methode reduziert auch das Risiko der Replikation in eine Cloud oder ähnliche Systeme. (Der erste Schlag macht den Akku funktionsunfähig ...)
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Andi

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #52 am: 28. September 2017, 14:26:29 »

An die Kameraden, die @ Andis Haltung teilen

Es geht hier gar nicht um irgendeine Haltung oder Meinung, es geht um die Rechts- und Vorschriftenlage.
Ignorieren hilft da leider nicht weiter. Wünsche äußern auch nicht. Im Gegenteil, dadurch irritiert man eventuell Kameraden unnötiog, die man damit direkt in eine strafbare Wachverfehlung bringt.
Dass das BMVg hier eine völlig eindeutige Haltung zu hat wurde ja angesichts der "Pokemon-Go" Entwicklung noch mal mehr als deutlich gemacht.
Wenn die entsprechenden Regelungen geändert werden können wir über den dann neuen Stand sprechen. Das ist aber derzeit nicht geplant. Dein Einwurf, dass jeder dann sein Smartphone am Tor abgeben müsste ist so nicht richtig. Es muss nur jeder wissen, der es einbringt, dass er es loswerden kann...und das ist ja natürlich so - steht ja in der Regelung. ;)

Gruß Andi
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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #53 am: 03. Oktober 2017, 13:09:20 »

Wir bzw. ihr diskutieren hier immer über irgendwelche Endgeräte, mit denen zwar bildhafte Aufnahmen angefertigt wurden, aber die ja in den meisten Fällen nicht mehr der Speicherort selbst sind. Will sagen, dass es nur wenig bringt, das Endgerät zu zerstören/beschlagnahmen, wenn man auch dadurch keine Hohheit an den bereits transferierten Daten bekommt. War es früher der Film oder die Speicherkarte im Apparat, so bringt Einkassieren oder Vernichten des Endgerätes praktisch nichts, da es für den Nutzer nur einen geringen materiellen Wert darstellt und die Programme und Daten in vielen Fällen nicht auf lokalen Speichermedien auf besagten Endgeräten zu finden sind.

Die Bundeswehr tut sich mit der rasanten technischen Entwicklung in einigen Bereichen immer schwer, weil Vorschriften, Verfahren und vorhandene Technik da oft nicht auf dem Stand der Zeit sind, aber das darf nicht dazu führen, hier nicht die notwendigen Maßnahmen durchführen zu können, die auch zielführend sind und nicht nur im wilden Aktionismus enden.
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Andi

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #54 am: 04. Oktober 2017, 12:08:19 »

Da sind wir tatsächlich in einem Bereich, den ich nicht weiter angesprochen habe, weil die Bundeswehr sich hier gerade erst aufstellt. Aber in Fällen in denen Daten direkt mit einer Cloud geteilt werden kann die Bundeswehr nach meiner Lesart auf Grund der bereits jetzt gültigen Rechtslage auf Basis des UZwGBw die Cloud direkt zerstören.
Das wäre dann Aufgabe von CIR. Ich bezweifle aber, dass es dafür schon Prozederes gibt. Näheres dazu ist aber wohl kaum eine Sache fürs Internet.

Gruß Andi
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SDW

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #55 am: 06. Oktober 2017, 13:51:04 »

Ich möchte mal gegen die Zerstörungspraxis noch einwerfen, dass man damit doch ggfs Beweismittel vernichtet, was ja dann auch wieder strafbar und kontraproduktiv ist, oder? Da hab ich jetzt die Paragraphen noch nicht durch.

[...]die Cloud direkt zerstören.
Als entsprechend ausgebildeter CIR-Mensch darf ich Dir dazu sagen, dass man "die Cloud" nicht zerstören kann. Höchstens die dahinter stehenden Server, an die kommst Du aber nicht ran. In deinem Zugriffsbereich befindet sich nur das Endgerät des Nutzers.
Bei erfolgreichem Upload sind UZwGBw und Co Geschichte, da macht das die Staatsanwaltschaft. Wenn die Server im Ausland stehen, kann sie aber auch nur noch höflich fragen.

Hier ist es dann auch sehr nachteilig, wenn das Endgerät bereits vernichtet wurde, weil dann auch das CIR keine entsprechende Forensik mehr betreiben kann.

In der Praxis ist es für Dich im Zweifel also sogar schlecht, ein Smartphone "umgehend zu vernichten", weil Du dann deine einzige Beweismöglichkeit, welche Daten wohin geflossen sind, verwirfst.
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schlammtreiber

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #56 am: 06. Oktober 2017, 13:54:55 »

Als entsprechend ausgebildeter CIR-Mensch darf ich Dir dazu sagen, dass man "die Cloud" nicht zerstören kann.

Man muss doch einfach nur das Internet löschen.
Ist mir schon etliche male passiert  ;)
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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #57 am: 06. Oktober 2017, 13:56:43 »

@ SDV:

Zitat
man "die Cloud" nicht zerstören kann

If man can build it, we can blow it up ... d. h. mit den Mitteln des deutschen Gesetzes geht dies in Deutschland sehr wohl.
(ob das dann nicht besser Fallis machen als CIR ist dann eine andere Frage ...  ;.) )

Wir wissen nicht, ob und wie schnell das Entgerät seine Daten "in die Cloud" (oder woimmer auch hin) speichert - sind uns aber einig, dass ein Zugriff auf die Daten dann erschwert oder sogar unmöglich wird.

Dementsprechend ist es unumgänglich, das Endgerät baldmöglichst zu zerstören, um diese Möglichkeit zu vernichten.
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SDW

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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #58 am: 06. Oktober 2017, 16:08:12 »

Ach, F_K, wenn du statt Polemik einfach mal meinen Post in Gänze lesen würdest... ;)
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Antw:Fotos machen erlaubt?
« Antwort #59 am: 06. Oktober 2017, 17:09:02 »

Es ist doch völlig unnötig das Endgerät zu vernichten.
Einziehen, Akku raus bzw. wenn nicht, dann in eine Metallbox und weiter senden zu Forensik.
Das hat erheblich mehr Mehrwert - ebenso die Could nicht zu "zerstören".
Bei Spionageverdacht müssen halt Profis ran.






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