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Autor Thema: Ausbildung NotSan  (Gelesen 4049 mal)

Luca.neukirchen@gmx.de

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Ausbildung NotSan
« am: 25. Oktober 2017, 10:13:30 »

Hallo Zusammen,

Da ich mich dazu entschlossen habe die NotSan Ausbildung über die BW zu machen wollte ich mal bei euch nachhören (wie wohl sehr viele) ob die mit einem BSV L5/S1 vorstellbar ist. Letztes Jahr im Oktober wurde bei mir ein BSV festgellt wobei mir niemand sagen konnte wie alt dieser sei. Die Ärzte haben vermutet das er schon älter ist da ich kaum Beschwerden hatte. Da ich zu diesem Zeitpunkt schon im Rettungsdienst tätig war wurde mir durch die Diagnose praktisch das Genick gebrochen und ich musste mich nach einem neuen Job umsehen. Da ich inzwischen wieder 100% beschwerdefrei bin wollte ich euch wie gesagt fragen ob es möglich ist die NotSan Ausbildung über die BW zu machen.

MFG

Luca Neukirchen
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KlausP

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Antw:Ausbildung NotSan
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2017, 10:23:17 »

Zu der Frage der Dienstfähigkeit kann ich nichts sagen, da sollen sich die Mediziner austoben.

Wenn ich so eine Frage lese:

Zitat
... fragen ob es möglich ist die NotSan Ausbildung über die BW zu machen. ...

gehen bei mir immer alle Alarmleuchten an. Ihnen ist bewusst, dass Sie sich dazu fur mindestens 13 Jahre in der Feldwebellaufbahn verpflichten müssen? Ihnen ist bewusst, dass Sie sich die ersten 3 bis 4 Jahre fast nur auf Lehrgängen rumtreiben werden? Ihnen ist bewusst, dass Sie sich Ihren Standort nur bedingt aussuchen können und dass Sie auch mit bundesweiten Versetzungen rechnen nmüssen? Ihnen ist bewusst, dass Sie im Inland vermutlich nicht wirklich im Rettungsdienst eingesetzt werden? Dass Sie mit mehreren Auslandseinsätzen rechnen müssen, haben Sie auf dem Schirm?
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

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Antw:Ausbildung NotSan
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2017, 10:26:25 »

Da ich mich dazu entschlossen habe die NotSan Ausbildung über die BW zu machen ...

Weiß die Bundeswehr denn auch schon von Ihrem Entschluss ;) ?

Ach ja, mit einem Bandscheibenvorfall, egal wann der war, bekommen Sie eine Fehlerziffer, die definitiv den Rettungsdienst ausschließt, wenn nicht gar eine Einstellung komplett blockiert!

Fazit: Sie werden vermutlich weder Soldat werden, noch eine Ausbildung zum Notfallsanitäter bei der Bundeswehr machen!
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Andi8111

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Antw:Ausbildung NotSan
« Antwort #3 am: 25. Oktober 2017, 10:29:20 »

Ich würde eine GZ V42 vergeben und eine Wiederbegutachtung in einem Jahr anberaunen.
Danach wäre eine III42 möglich, diese schließt jedoch den RD aus.
Somit sollten Sie von dem Wunsch Abstand nehmen, Soldat zu werden.
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Tommie

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Antw:Ausbildung NotSan
« Antwort #4 am: 25. Oktober 2017, 10:32:10 »

Ach ja, mit einem Bandscheibenvorfall, egal wann der war, bekommen Sie eine Fehlerziffer, die definitiv den Rettungsdienst ausschließt, wenn nicht gar eine Einstellung komplett blockiert!

q. e. d. ... ;) !
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Tommie

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Antw:Ausbildung NotSan
« Antwort #5 am: 25. Oktober 2017, 10:50:52 »

Ihnen ist bewusst, dass Sie sich dazu fur mindestens 13 Jahre in der Feldwebellaufbahn verpflichten müssen? Ihnen ist bewusst, dass Sie sich die ersten 3 bis 4 Jahre fast nur auf Lehrgängen rumtreiben werden? Ihnen ist bewusst, dass Sie sich Ihren Standort nur bedingt aussuchen können und dass Sie auch mit bundesweiten Versetzungen rechnen nmüssen? Ihnen ist bewusst, dass Sie im Inland vermutlich nicht wirklich im Rettungsdienst eingesetzt werden? Dass Sie mit mehreren Auslandseinsätzen rechnen müssen, haben Sie auf dem Schirm?

Diese Dinge, mal ganz abgesehen von einer bisherigen zivilen Berufsunfähigkeit, die dann dazu führte, dass er den zivilen Rettungsdienst aufgeben musste, und eine quasi nicht vorhandene Tauglichkeit für den Wehrdienst und dort speziell für den Rettungsdienst, waren wohl wieder Sachen, die er so nicht hören wollte ;D ! Er hatte sich doch schon entschlossen ... :D !
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Andi8111

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Antw:Ausbildung NotSan
« Antwort #6 am: 25. Oktober 2017, 10:53:53 »

Ich finde daran nichts verwerfliches. Die Leute fragen hier, bevor sie sich völlig zum Horst machen in der Einheit oder im KC. Manche mag es, zu Unserem Glück, eventuell dazu bringen, sich nicht zu bewerben (füge eine weitere wahllose Unsinnigkeit ein, nach der wir immer gefragt werden), womit ja allen Seiten gedient ist ;)

Manchmal dräut es mich dennoch, dass manche völlig abwegige und krude Nachfragen nicht noch etwas Futter vom TE bekommen^^
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Luca Neukirchen

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Antw:Ausbildung NotSan
« Antwort #7 am: 25. Oktober 2017, 14:47:26 »

Danke erstmal für die antworten ... Da ich mich falsch ausgedrückt habe würde ich dies jetzt gerne korrigieren... 1. ich würde gerne die Ausbildung über die BW machen. 2. Habe ich vergessen zu erwähnen das ich von meinen behandelnden Fachärzten das ok bekommen habe wieder in den RD einzusteigen.
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F_K

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Antw:Ausbildung NotSan
« Antwort #8 am: 25. Oktober 2017, 14:54:19 »

@ Luca Neukirchen:

Deine "behandelnden Fachärzte" können nur eine ZIVILE Verwendbarkeit für den Beruf einschätzen - da geht es um akute / aktuelle Beschwerden.

Bei der Bundeswehr kommt es auch auf eine Erkrankungs- / Verletzungwahrscheinlichkeit in den Jahres des "Soldat seins", ggf. als Berufsoldat bis zur Pension an.

Daher werden Personen mit BSV als UNTAUGLICH eingestuft, völlig egal ob es akute Beschwerden gibt.

Du kannst also als Soldat (Feldwebelanwärter) diese Ausbildung bei der Bundeswehr nicht machen.
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KlausP

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Antw:Ausbildung NotSan
« Antwort #9 am: 25. Oktober 2017, 14:55:31 »

Glauben Sie den Medizinern hier nicht? Wenn Sie im zivilen Rettungsdienst wieder einsetzbar sind heißt das noch lange nicht, dass das auch für die Bundeswehr gilt. So wie ich das als Nichtmediziner mitbekommen haben (und das nicht nur in diesem Thread, solche Fragen gab es schon mehrfach) bedeutet ein (auch ausgeheilter) Bandscheibenvorfall einen dauerhaften Verwendungsausschluss für den Rettungsdienst bei der Bundeswehr. Aber Sie können sich das ja gerne durch den Musterungsarzt beim KC bestätigen lassen.
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Tommie

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Antw:Ausbildung NotSan
« Antwort #10 am: 26. Oktober 2017, 08:28:02 »

Ich denke mal, dass "Andi8111" mit seiner Einschätzung hier nicht alleine steht, und dass der Musterungsarzt am KarrCBw das genauso sieht oder sich gar den Rat eine Bundeswehr-Orthopäden einholt, der dann diese Vorgehensweise empfiehlt:

Ich würde eine GZ V42 vergeben und eine Wiederbegutachtung in einem Jahr anberaumen.
Danach wäre eine III42 möglich, diese schließt jedoch den RD aus.
Somit sollten Sie von dem Wunsch Abstand nehmen, Soldat zu werden.

Und damit ist von vorne herein klar, dass eine Verwendung im Rettungsdienst für diesen Bewerber definitiv ausgeschlossen ist!

@ Luca_Dingenskirchen:

Ich lese immer nur "möchte die Ausbildung machen", aber leider nichts von "möchte Soldat werden"! Alle Personen, die die Bundeswehr für eine militärische Verwendung einstellt, werden in erster Linie Soldat, und erst in zweiter Linie erhalten sie eine für ihren Dienstposten notwendige Ausbildung! Ihre Einstellung passt nicht, Sie sind aus ärztlicher Sicht für die angestrebte Verwendung nicht tauglich ... das bringt mich zu dem Schluss, dass es mit Ihnen und der Bundeswehr wohl nichts werden wird ;) ! Es wird für Sie langsam Zeit einen "Plan B" zu entwickeln, weil "Plan A" gerade die erste Feindberührung nicht überlebt hat :D !
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KlausP

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Antw:Ausbildung NotSan
« Antwort #11 am: 26. Oktober 2017, 08:33:48 »

@Tommie, das ist ja das, was ich mit meinem ersten Beitrag hier im Thread sagen wollte, aber die Antwort darauf hat der TE ja "geschickt" vermieden.
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ulli76

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Antw:Ausbildung NotSan
« Antwort #12 am: 26. Oktober 2017, 17:48:36 »

Dann mal abschließend: Der Bandscheibenvorfall schließt eine Verwendung im gesamten Rettungsdienst der Bundeswehr aus. Eine allgemeine Tauglichkeit ist möglich, aber nur bei dauerhafter Beschwerdefreiheit. Trotz Tauglichkeit ist der Beruf des Soldaten nicht empfehlenswert. Neben den Knien ist die Wirbeläule das am meisten belastete Gelenksystem beim Soldatsein. Das geht schlichtweg auf Dauer nicht gut.
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