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Autor Thema: Ausführliche Erklärung zu den Sicherheitsüberprüfungsarten?  (Gelesen 5925 mal)

The Cat in the Hat

  • Gast

Ich weiß nicht genau ob es das passende Forum dafür ist, aber ich habe auch schon eine ähnliche Frage zur Sicherheitsüberprüfung hier im Forum gelesen und da ich denke dass es wahrscheinlich ist dass einige von euch schon einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden sind, können diejenigen wahrscheinlich am besten berichten wie das so abläuft. Vorausgesetzt natürlich sie wissen das selber bzw. dürfen davon erzählen.

Ich frage einfach aus Interesse halber. Bisher weiß ich lediglich dass was man so im Internet über die Sicherheitsüberprüfung findet, das reicht mir jedoch nicht:

1. Bei Allen Sicherheitsüberprüfungen:

- Anfragen an das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, des Bundeszentralregister, an Meldebehörden und an Polizeibehörden (zum Betroffenen)

Frage: Was bedeutet das konkret? Was für Informationen sind in den Registern und Behörden alles gespeichert und welche Relevanz hat das a) für die Behörde die diese Überprüfung durchzieht und b) für die Person die überprüft wird? (Datenschutz etc.?)

- Anfragen an das "Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS)" der Verfassungsschutzbehörden (zum Betroffenen und zum Ehegatten oder Lebenspartner)

Frage: Genau so wie meine erste Frage.

2. Bei der SÜ2 werden zusätzlich durchgeführt:

- Prüfung der Identität des Betroffenen mit Hilfe der Pass- oder Personalausweisnummer oder durch Befragung geeigneter Personen durch Vorlage eines Lichtbildes

Frage: Was heißt das genau? Hört sich ja erst mal harmlos an "Man liest eben die Zahl die auf dem Ausweis steht", aber was genau wird da gemacht? Und was genau sind "geeignete Personen"? Wird denen ein Lichtbild der Person die überprüft werden soll vorgelegt und die sollen sagen ob das die Person ist? Wieso wird so eine Überprüfung durchgeführt?

- Anfragen an die Grenzschutzdirektion und Nachrichtendienste des Bundes (zum Betroffenen)

Frage: Siehe oben

- Alle unter 1. genannten Maßnahmen zum einzubeziehenden Ehegatten oder Lebenspartner

3. Bei der SÜ3 werden zusätzlich die vom Betroffenen angegebenen Referenzpersonen befragt

Frage: Soweit ich weiß MUSS die Person 3 Referenzpersonen angeben. Was ist wenn er keine Person findet die das machen möchte? Hat er dann einfach Pech gehabt? Und welche Personen zählen als "Referenzpersonen"? Und vor allem: Was genau werden die gefragt? Sind das eher 5 Fragen oder eher 500? Werden die befragt oder regelrecht verhört? Darf man danach von der Befragung erfahren oder dürfen die Referenzpersonen nichts rausgeben?

4. Zusätzlich können je nach Lage im Einzelfall folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

Frage: Was sind solche Einzelfälle? Und werden die "Zusatzmaßnahmen" eher selten oder eher häufig angewandt? Und welche davon eher mehr und welche davon eher weniger?

- Maßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung mit Zustimmung des Betroffenen und der gegebenfalls einzubeziehenden Person

Frage: Bedeutet dass, dass zb. wenn die Person nach SÜ1 überprüft werden soll, man theoretisch ihn auch durch einzelne oder mehrere Maßnahmen nach SÜ2 überprüfen kann? Also so auf die Art "Theoretisch müssten sie nur nach SÜ1 überprüft werden, wir überprüfen sie stattdessen aber einfach nach SÜ2".?

- Gespräch(e) mit dem Betroffenen über seine persönliche Sicherheitssituation (soweit dies nach dem Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung geboten erscheint.)

Frage: Was stellt man sich darunter vor? Was wird gefragt? Und wieder: Ist das eher so ein "Du wirst verhört und kriegst 500 Fragen und wenn du eine nicht beantworten willst fliegst du raus" oder ist das eher in angenehmerer Atmosphäre?

- Befragung anderer geeigneter Stellen (zb. Staatsanwaltschaften oder Gerichte) oder anderer geeigneter Auskunftspersonen, ob und gegebenenfalls welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse über den Betroffenen vorliegen (auch ohne vorherige Kenntnis/Zustimmung des Betroffenen)

Frage: Welche Stellen zählen ALLES unter "geeignete Stellen" oder können darunter zählen? Und was sind "andere Auskunftspersonen"? Und was sind alles "sicherheitsrelevante Erkenntnisse"?

Und was wird sonst noch so gemacht? Alles was wird "inoffiziell" gemacht? Wird überhaupt etwas gemacht was nicht hier in dieser Aufführung durchgeführt wird? Wenn ja, was? Darf die Behörde überhaupt Dinge machen die NICHT im SÜG festgehalten sind oder über die der Betroffene nicht aufgeklärt worden ist?

Ich habe schon alles mögliche über das Ganze gehört. Von "Deine Frau wird sogar gefragt wieso sie im Sexshop eingekauft hat" bis "Gar nicht so wild" war alles dabei. Und andere meinen dass die Überprüfung viel umfassender sei als offiziell angegeben. Und dass man zb. wenn man verdächtigt wird im Beruf fahrlässig mit geheimen Infos umgegangen zu sein - einfach die private Telefonleitung überwacht wird und man auch Eingriffe auf sein Privatleben zu befürchten hat. Und man theoretisch immer davon ausgehen muss dass der Arbeitgeber weiß welche Farbe die eigene Unterhose hat.

Vielleicht könnt ihr mir helfen zu differenzieren was nun Mythos (falsch) ist und was der Wahrheit entspricht.
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Tommie

  • Gast
Antw:Ausführliche Erklärung zu den Sicherheitsüberprüfungsarten?
« Antwort #1 am: 27. September 2017, 08:55:06 »

"Wolverine" als Jurist würde jetzt sagen, dass ein Blick ins Gesetz gelegentlich auch der Rechtsfindung dienen kann ;) ! In Ihrem Falle empfehle ich das Studium des "Sicherheitsüberprüfungsgesetzes" (SÜG), das alle ihre Fragen beantwortet:

https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/
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KlausP

  • Reservespieß
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  • Beiträge: 29.501
Antw:Ausführliche Erklärung zu den Sicherheitsüberprüfungsarten?
« Antwort #2 am: 27. September 2017, 10:55:18 »

Eigentlich kann man hier ähnliche Antworten geben wie in Ihrem inzwischen geschlossenen Thread zum BND ... und den hier auch in die Tonne kloppen.  ::)
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

  • Gast
Antw:Ausführliche Erklärung zu den Sicherheitsüberprüfungsarten?
« Antwort #3 am: 27. September 2017, 11:50:05 »

Ich habe schon alles mögliche über das Ganze gehört. Von "Deine Frau wird sogar gefragt wieso sie im Sexshop eingekauft hat" bis "Gar nicht so wild" war alles dabei. Und andere meinen dass die Überprüfung viel umfassender sei als offiziell angegeben. Und dass man zb. wenn man verdächtigt wird im Beruf fahrlässig mit geheimen Infos umgegangen zu sein - einfach die private Telefonleitung überwacht wird und man auch Eingriffe auf sein Privatleben zu befürchten hat. Und man theoretisch immer davon ausgehen muss dass der Arbeitgeber weiß welche Farbe die eigene Unterhose hat.

Das ist mit Verlaub der größte Bullshit, den ich jemals gehört habe! Die Einkäufe Ihrer Frau im Sexshop gehen den bei einer SÜ involvierten Behörden ganz knapp am ... vorbei und es wird immer nur das überprüft, was rechtlich zulässig ist! Und in dem Land, in  dem ich lebe, benötigt man für eine Telefonüberwachung immer noch einen richterlichen Beschluss, der garantiert nicht für eine SÜ ausgestellt wird!

Fazit: ich weiß nicht, was Ihre "Quellen" so rauchen, aber das ist bestimmt nicht legal, das Zeug ;D !
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Flexscan

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Antw:Ausführliche Erklärung zu den Sicherheitsüberprüfungsarten?
« Antwort #4 am: 27. September 2017, 14:39:21 »

Eigentlich kann man hier ähnliche Antworten geben wie in Ihrem inzwischen geschlossenen Thread zum BND ... und den hier auch in die Tonne kloppen.  ::)

So isses.

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