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Autor Thema: IGF-Leistungen - SAN jährlich/ alle zwei Jahre ??? (für beorderte Reservisten)  (Gelesen 4665 mal)

Der Reservist

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Hallo Kameraden. Seht mir bitte nach, dass ich derzeit nicht die Möglichkeit habe, an einen Dienstrechner zu kommen. Des Weitern funktioniert ja die Foren-Suche derzeit nicht.

Meine Frage: Für den Erhalt der ATB "Ersthelfer Alpha" muss die Auffrischung nun nur noch alle zwei Jahre nachgewiesen werden. Korrekt?

Nun die eigentliche Frage: Ist die Weisung IGF/KLF mittlerweile ebenfalls geändert worden, oder muss man - als beorderter Reservist - für die Erfüllung der Leistung trotzdem die Auffrischung jährlich erbringen? (PS: Ich frage nicht danach, ob das Sinn macht, sondern, was die Vorschriftenlage hergibt ;) ).

Vielen Dank!
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CIRK

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Ja, das ist korrekt. Wüsste nicht warum dies für Reservisten anders sein sollte.
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F_K

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Antw:IGF-Leistungen - SAN jährlich/ alle zwei Jahre ??? (für
« Antwort #2 am: 29. September 2017, 14:03:03 »

.. und für dieses Jahr macht es keinen Unterschied - dieses Jahr ist EEH A aufzufrischen - erst nächstes Jahr kann man etwas "sparen".
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CIRK

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Wer in 2016 seinen Kompetenzerhalt durchgeführt hat braucht in 2017 keine erneuten 8 Stunden Ausbildung ableisten. Erst in 2018 ist dies wieder erforderlich.

2017 kann also sehr wohl etwas „gespart“ werden. Das ganze beruht auf der „Vorläufigen Ergänzungsweisung zur Sanitätsausbildung von Nicht-Sanitätspersonal“ aus dem KdoSanBw vom 29.9.2016.

Speziell die Auswirkungen auf das Jahr 2017 wurden durch unseren Generalarzt in einem gesonderten Schreiben dann noch bestätigt.
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Holgi33

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Ich habe das im März beim Kompetenzerhalt auch gehört, jedoch galt diese Regelung zu diesen Zeitpunkt nicht für Heeressoldaten,  da der Inspekteur des Heeres es weiterhin jährlich wollte, so im März die Aussage.
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CIRK

  • Gast

… da der Inspekteur des Heeres es weiterhin jährlich wollte, so im März die Aussage.

Na dann würde dies aber nur für das Heer gelten. Wobei mich mal die Quelle interessieren würde. Grundsätzlich wiederspräche dies nämlich der Weisung der Fachleute zu diesem Thema und liefe den erklärten Zielen, sich den zivilen Gegebenheiten anzugleichen und nicht auf Vorrat auszubilden, zuwider. Wäre typisch für das Heer (immer nochmal einen draufsatteln), wird aber am Ende doch eher ein Gerücht sein.
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Der Reservist

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Ich habe das im März beim Kompetenzerhalt auch gehört, jedoch galt diese Regelung zu diesen Zeitpunkt nicht für Heeressoldaten,  da der Inspekteur des Heeres es weiterhin jährlich wollte, so im März die Aussage.

Interessant, da zumindest unser aktiver S1-Fw, der ebenfalls Heeressoldat ist, nichts davon weiß. Wann kann bei der Bw nie rechtssicherheit herrschen :( Jeder Soldat sollte 24/7 von seinem Wehrrechts-Ausbilder begleitet werden...
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CIRK

  • Gast

... Wann kann bei der Bw nie rechtssicherheit herrschen :( Jeder Soldat sollte 24/7 von seinem Wehrrechts-Ausbilder begleitet werden...

Das liegt zu 95% daran, dass gerne irgendwelche Parolen ausgegeben werden, die dann auch noch ausgeschmückt werden und hinter denen, bei genaueren hinsehen, nicht wirklich etwas gehaltvolles steht.

Die von Ihnen beschriebene "Rechtsunsicherheit" wird dann gerne herbeigeredet, besteht aber (zumindest in der Schlammzone) meist garnicht.
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KlausP

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Zitat
... Interessant, da zumindest unser aktiver S1-Fw, der ebenfalls Heeressoldat ist, nichts davon weiß. ...

Dann muss er sich mal belesen, wobei solche Sachen eher in die 3er-Schiene als in die 1er-Schiene fallen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

CIRK

  • Gast

Dann muss er sich mal belesen, wobei solche Sachen eher in die 3er-Schiene als in die 1er-Schiene fallen.
Na ja, noch sind wir nicht an dem Punkt, wo gesagt werden kann, dass es stimmt, dass das Heer hier einen Sonderweg geht. Da werde ich mir am Montag mal die tatsächliche Lage im Heer ansehen.

Wobei in dem Fall auch interessant wäre, wie der ZSanDst darauf reagieren würde, der diese Weisung ja letztlich auch aus Kapazitätsgründen herausgegeben hat. Klar, wenn das Heer sagt, wir machen die zusätzliche Ausbildung mit eigenem Personal, dann liegt dies natürlich zu 100 Prozent im Verantwortungsbereich des Heeres, ob das Heer diese Kompetenz jedoch wirklich abbilden kann, sei mal dahingestellt.
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F_K

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Ich kenne die Vorschriftenlage nicht im Detail.

Daher habe ich "brav" (und rechtssicher und nicht falsch) Anfang 2017 EEH A aufgefrischt - bei der Auffrischung Anfang 2017 teilten die Ausbilder dann mit, dass die Verlängerung der ATN nun für 2 Jahre gültig ist und daher die nächste Auffrischung erst 2019 ansteht.

Ob es ab September 2016 bis Ende 2016 "Diskussionen" gab ist mir relativ unwichtig.
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Holgi33

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Ich kläre das nächste Woche mit den SanEinsatzStaffel in Augustdorf. Auf einen habe ich gar keinen Bock:
2018 ausfallen lassen um dann 2019 zu hören ich muss den Lehrgang noch mal neu machen.
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F_K

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Naja, wenn das (heereslastige) Korps das so sieht (Ausfall in 2018 vorgesehen, wenn 2017 absolviert), dann wird es wohl so sein.

Die Diskussion hier geht ja nur um die Frage, wann die Vorschrift angepasst wird und ab wann genau die Regelung galt.

Nachfragen schadet aber nie ....
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Exberliner

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Reservist EEH A (ohne Ausland etc.) 2016 gemacht... erst wieder in 2018 nötig. Erhalt entsprechend. Jetzt gemacht - erst wieder 2019. UND: Es reicht auch der  betriebliche EH und wird angerechnet. Zu den Fitesssachen hätte ich auch gern alles mal ganz genau. Was MUSS man wirklich haben und wie OFT.
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Ex-Berliner  OG d.R.   Ich tue recht und scheue keinen Feind. (Wilhelm Tell; Schiller)

Brötchen.mit.Zwiebelmett

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Zu den Fitesssachen hätte ich auch gern alles mal ganz genau. Was MUSS man wirklich haben und wie OFT.

BFT, Kleiderschwimmen und den Leistungsmarsch einmal im Jahr
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