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Autor Thema: Ärztliche Eignungfeststellung  (Gelesen 3037 mal)

philipp9019

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Ärztliche Eignungfeststellung
« am: 04. Oktober 2017, 11:09:15 »

Hallo zusammen,

Ich weiß Ferndiagnosen und dann noch über das Internet in einem Forum sind schwer und häufig auch nicht aussagekräftig.
Trotzdem würde ich gerne vom ein oder anderen Forums-Doc eine Meinung zu meinem Anliegen hören.

Ich habe mich auf eine Feldwebel-Laufbahn beworben mit Wunsch Notfallsanitäter (ich arbeite aktuell im medizinischen Bereich). Demnächst steht die Eignungsfestellung im KarrC an.
Jetzt hat mir eine Patientin (Sie ist Stabsärztin) gesagt, dass es eher nichts wird wegen meinen Vorverletzungen.
Diese wären:

-2009 Bankart Läsion re. Schulter mit OPs 01/2010 und 12/2010 in der zweiten OP wurde eine Tendotomie der langen Bizepssehne mit anschließender Tendodese an den Humerus im intertubercularen Bereich durchgeführt.
- 2012 VKB Plastik li. (Semitendinosus)
- 2013 operative Naht einer Leistenhernie
- 2015 VKB Plastik re. (Semitendinosus und Gracilis)

Wie ist die Einschätzung meiner Patientin zu beurteilen? Wenn es wirklich so aussichtslos ist, wie sie es beschrieben hat würde ich mir und dem KarrC die Zeit sparen und den Termin absagen.

Vielen Dank schon mal fürs Lesen und ich bin mir bewusst, dass ich hier keine verbindlichen Aussagen bekommen kann. Wie gesagt es geht mir nur um einer ungefähre Richtung.
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Tommie

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Antw:Ärztliche Eignungfeststellung
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2017, 11:13:43 »

Na ja, die Forums-Glaskugel ist leider in der Inst ... ;) !

Aber ... Ihre Chancen stehen in der tat nicht besonders gut, aber letztendlich werden Sie es nur erfahren, wenn Sie sich untersuchen lassen und möglichst alle Befunde mitbringen, dass sich der Musterungsarzt ein exaktes Bild von Ihnen machen kann. Absagen würde ich den Termin nicht, aber ich würde mich seelisch und moralisch, sittlich und sexuell, etc. ... auf eine Absage einstellen! Die Folgekosten für Ihre Vorerkrankungen können nämlich recht schnell ausufern und bei erneuter Verletzung zu irreparablen Schäden führen, die dann zum Dienstunfähigkeitsgutachten führen können.
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F_K

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Antw:Ärztliche Eignungfeststellung
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2017, 11:26:01 »

Ich würde die Einschätzung deiner "Patientin" beurteilen, als dass, was sie ist.

Das Urteil eines Fachmannes / Arztes zu einer Tauglichkeitsfrage.

(Die Krankengeschichte ist ja nicht vollständig - welche Verletzungen haben zu den OP geführt - was ist an "Restschaden" verblieben?)
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ulli76

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Antw:Ärztliche Eignungfeststellung
« Antwort #3 am: 06. Oktober 2017, 05:39:50 »

Die Kollegin hat Recht- mit den Vorerkrankungen wird das nix. Beide Gelenkschäden sind schon für sich ein Ausschluss.
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Pericranium

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Antw:Ärztliche Eignungfeststellung
« Antwort #4 am: 06. Oktober 2017, 11:13:53 »



Ich habe mich auf eine Feldwebel-Laufbahn beworben mit Wunsch Notfallsanitäter (ich arbeite aktuell im medizinischen Bereich). Demnächst steht die Eignungsfestellung im KarrC an.
Jetzt hat mir eine Patientin (Sie ist Stabsärztin) gesagt, dass es eher nichts wird wegen meinen Vorverletzungen.
Diese wären:

Nein, die Patientin war Stabsarzt (w). Weibliche Dienstgrade gibt es nicht.
Ich weiß, trägt nichts zum Thema bei, aber wenn immer weniger auf solche Sachen geachtet wird, dann kann mans auch gleich bleiben lassen.
Aber gut, der Threadersteller ist kein Soldat, deswegen verzeihe ich ihm das mal.
Wobei sich sicherlich die Frau Stabsarzt als Stabsärztin vorgestellt hat, so wie ich unsere SanOffze kenne  ;D
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ulli76

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Antw:Ärztliche Eignungfeststellung
« Antwort #5 am: 06. Oktober 2017, 14:01:20 »

Die Nutzung der weiblichen Form ist durchaus üblich, wenn es sprachlich Sinn macht.
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Andi8111

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Antw:Ärztliche Eignungfeststellung
« Antwort #6 am: 06. Oktober 2017, 14:17:29 »

Nein. Der Stabsarzt ist geschlechtslos. Der Major auch. Der Stabsarzt x hat mir gesagt... kann auch eine Frau meinen.
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Pericranium

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Antw:Ärztliche Eignungfeststellung
« Antwort #7 am: 06. Oktober 2017, 14:18:40 »

Die Nutzung der weiblichen Form ist durchaus üblich, wenn es sprachlich Sinn macht.

Nur weil es üblich ist, macht es das nicht richtiger, Ulli  ;)
Wie Andi schon sagte, Dienstgrade haben kein Geschlecht.
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ulli76

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Antw:Ärztliche Eignungfeststellung
« Antwort #8 am: 06. Oktober 2017, 14:29:54 »

Erzähl das mal unseren Gendervertretern.
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Ralf

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Antw:Ärztliche Eignungfeststellung
« Antwort #9 am: 06. Oktober 2017, 14:36:50 »

Zitat
Der Stabsarzt x hat mir gesagt... kann auch eine Frau meinen.
Wohl eher nicht.
Denn: Die Stabsarzt x hat mir gesagt.
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Antw:Ärztliche Eignungfeststellung
« Antwort #10 am: 06. Oktober 2017, 15:19:45 »

Erzähl das mal unseren Gendervertretern.

Dann müssen die einen Antrag an den Bundespräsidenten auf Einführung weiblicher Formen der Dienstgradbezeichnungen stellen. Da wird's aber wohl schon am richtigen Schriftdeutsch hapern.  ::)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

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Antw:Ärztliche Eignungfeststellung
« Antwort #11 am: 06. Oktober 2017, 15:22:51 »

Nein. Der Artikel bleibt dem Genus des Nomens entsprechend feminin, maskulin oder neutral. Die semantische Bedeutung des Wortes beinhaltet jedoch beide Genera. Es heißt auch nicht Frau Komissarin oder Hauptwachtfrau. Man sollte es so betrachten: Der Dienstgrad ist zwar maskulin ist jedoch neutral aufzufassen. Denn wenn man darüber spricht, redet man nicht über die Eigenschaft „weibliches Individuum“ sondern den Inhaber eines Amtes. Bei den Beamten ist es schon verweiblicht, bei Soldaten nicht. Mit allen Konsequenzen.
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ulli76

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Antw:Ärztliche Eignungfeststellung
« Antwort #12 am: 06. Oktober 2017, 19:46:45 »

Hey- das muss "Beamtinnen und Beamten" und "Soldatinnen und Soldaten" heissen. Im Gegensatz zu den Dienstgraden werden diese Begriffe nämlich gegendert.

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