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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einstellungsbetrug/ Vorwurf  (Gelesen 9918 mal)

Steven93

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Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« am: 04. Oktober 2017, 11:29:56 »

Moin Kameraden.

Ich habe Anfang des Jahres mein Fw Antrag eingereicht und alle dafür Vorgesehenen Prüfungen erfolgreich durchlaufen. Bin jetzt im 5. Dienstjahr und wurde zum FA ernannt. Der WDA hat nun "festgestellt" das ich in der Bewerbersofortmeldung warheitswiedrig angegeben hätte das kein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft.
Mir ist damals das setzten des Falschen Kreuzes sofort aufgefallen und habe dies meinem PersUffz sowie dem KpFw gemeldet. Einen Tag darauf direkt. Haben dann auch mit dem abschicken des Restlichen Datensatzes gewartet bis alles eingestellt war.
Nur hat wohl meine Kp. Dem BapersBW nicht gemeldet das ich das laufende Verfahren gemeldet habe.
Nun will wohl das BaPers mir die Eignung wieder entziehen. Wie soll ich da jetzt weiterverfahren? Bin echt ratlos zurzeit..

MkG
Steven
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turbotyp

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2017, 11:46:47 »

Dir ist das falsche Kreuzchen sofort aufgefallen. Unterschreibst aber trotzdem?



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LwPersFw

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2017, 11:47:40 »

Sie werden in diesem Prozess ja aufgefordert, sich zur Sache zu äußern.

Schildern Sie dann, so genau wie möglich, die damaligen Ereignisse.
Benennen Sie PersUffz und KpFw, wenn noch möglich, namentlich.
Eine entscheidende Frage ist ja... wenn der Fehler erkannt wurde ... warum wurde das Kreuz im Fragebogen nicht berichtigt ?

Dann müssen Sie abwarten.
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Tommie

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #3 am: 04. Oktober 2017, 11:48:13 »

Fakt ist, dass eine förderliche Maßnahme nicht hätte erfolgen dürfen, wenn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist! Daher wird die Aberkennung des FA-Status rechtlich nicht zu beanstanden sein!
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F_K

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #4 am: 04. Oktober 2017, 12:38:09 »

Zur zum Verständnis:

Zitat
das ich in der Bewerbersofortmeldung warheitswiedrig angegeben "habe"

1.) Diese Meldung ist also von DIR schriftlich erfolgt - mit Deiner UNTERSCHRIFT?

2.) Wie ist Deine "Korekturmeldung" erfolgt? Schriftlich gegen Empfangsbekenntnis oder ein mündlich - und nun kein Nachweis?

3.) Ein (inwischen eingestelltes - wie?) Ermittlungsverfahren hat es damals gegeben?

4.) Kannst Du nachvollziehen, dass dies aus Sicht des WDA einen Einstellungsbetrug / unwahre dienstliche Meldung darstellt?
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Steven93

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #5 am: 04. Oktober 2017, 13:45:52 »

Moin..

Zu 1.) Ja zu dem Tag stand dort meine Unterschrift drunter.

2.) Ich habe die Korrektur dem Vorgangdurchfühtenden PersUffz sowie meinem KpFw mündlich gemeldet. Beide Personen stehen heute auch dazu das sie dieses nicht weitergemeldet haben und Bezeugen damit die Richtigkeit meiner Korrekturmeldung.

3.) Ermittlungsverfahren , wurde nach 170stpo eingestellt.

4.) Ich kann den guten WDA vollkommen verstehen! Warten nun auf ein schreiben der Rechtsabteilung des BaPers und Antworten mit der Stellungnahme beider genannten Kameraden darauf.

Kurzer Chronik Überblick ,
Sofortmeldung in 01/17 / ein tag drauf Korrekturmeldung!
Einstellung nach 170stpo in 02/17
Termin im KC in 06/17
Zulassung zur Laufbahn 08/17

Verrückt diese Bürokraten :D

MkG
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F_K

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #6 am: 04. Oktober 2017, 14:22:04 »

Zitat
Verrückt diese Bürokraten :D

Ja?

Zitat
Ja zu dem Tag stand dort meine Unterschrift drunter.

Unwahre, schriftliche Meldung abgegeben (trotz schriftlicher Belehrung) - nun die Folgen sehen, und "Schuld" sind die Anderen?

Ja, nee, ist klar ...

(Nja, wenn Du tatsächlich schriftliche Aussagen der beiden Kameraden hast, geht es ggf. "gut aus" - viel Erfolg. Lerne aber wenigstens daraus ... und 170 ist kein "Freispruch".)
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Nico Laskowski

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #7 am: 04. Oktober 2017, 15:26:01 »

Ist es eigentlich Einstellungsbetrug wenn folgender Sachverhalt vorliegt:

Eignungstest: 11.09.17
Bescheid von der Polizei über Ermittlungsverfahren: 20.09.17
Einstellung des Verfahrens gemäß 170 StPo / Schreiben der Staatsanwaltschaft: 23.09.2017

Hätte man die paar Tage dem KarrC melden müssen?
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F_K

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #8 am: 04. Oktober 2017, 15:33:34 »

Ja, muss man - weil man SCHRIFTLICH darüber belehrt wird, Änderungen in den Daten des Bewerberformulars SCHRIFTLICH zu melden.

(Liest denn niemand mehr, was er da unterschreibt ...?)
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Nico Laskowski

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #9 am: 04. Oktober 2017, 15:40:11 »

Danke für die Auskunft, ich werds mal Nachmelden. Ich frage mich nur zu welchem Ergebnis das kommen soll, bzw. welche Rechtsfolge sich ergibt. Geht das denn trotzdem zum Rechtsberater usw.? Wegen 3 Tagen?
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KillBurn93

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #10 am: 04. Oktober 2017, 15:55:12 »

Wenn es sich dabei z.b um einen Drogendelikt handelt kann die charakterliche Eignung in Frage gestellt werden.
Also ja es kann Folgen haben.
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Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

LwPersFw

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #11 am: 04. Oktober 2017, 16:05:11 »


....welche Rechtsfolge sich ergibt....



Die Folgen können  ... je nach EINZELFALL ... gravierend sein...

siehe hier ... Beitrag vom 05.08.2016

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55157.0
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Nico Laskowski

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #12 am: 04. Oktober 2017, 16:40:50 »

@LWPersFw

Ich habe den von dir eingebrachten Link gelesen, dort ist die Rede von Verurteilungen und Strafbefehlen. Meine Anfrage bezog sich jedoch auf ein sauber eingestelltes Verfahren ( ohne Auflage, keine Drogen im Spiel). Dieses Verfahren lief ja nur 3 Tage. Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion lostreten.... aber unter Änderung in den persönlichen Verhältnissen verstehe ich Familienstand usw. .


Des Rätsels Lösung scheint der genaue Wortlaut der Belehrung zu sein. Hat die jemand?
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F_K

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #13 am: 04. Oktober 2017, 17:27:27 »

Ja, DU - steht unter der Bewerbung ...

... Liest niemand mehr, was er unterschreibt?
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