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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einstellungsbetrug/ Vorwurf  (Gelesen 10043 mal)

LwPersFw

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #15 am: 05. Oktober 2017, 06:34:56 »

@LWPersFw

Ich habe den von dir eingebrachten Link gelesen, dort ist die Rede von Verurteilungen und Strafbefehlen....

Des Rätsels Lösung scheint der genaue Wortlaut der Belehrung(en) zu sein. <<< Sehr gut erkannt ! Und zwar ALLER Belehrungen/Hinweise im Formular !!

Ich weiß... Ich bin ein alter Herr... aber wo habe ich am 05.08.2016 von Strafbefehlen/Verurteilungen gesprochen...  ;) ;D
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Nico Laskowski

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #16 am: 05. Oktober 2017, 08:53:15 »

Ich habe doch glatt das Datum überlesen, schande über mein Haupt!

Hat sich in meinem Fall auch erledigt, da ich das nachgemeldet habe. Ich bin mir allerdings noch nicht so sicher ob es sich theoretisch um arglistige Täuschung handelt, wenn das Verfahren vor Dienstantritt eingestellt wurde und das Verfahren beim Ausfüllen des Bogens noch nicht bekannt war / lief. Hier ist ja schließlich der Zustand der Angabe auf dem Bewerberbogen wieder hergestellt durch die Einstellung des Verfahrens. Und eingestellte Verfahren müssen ja sowieso nicht Angegeben werden (meiner Kenntnis nach)

Ein Verstoß gegen die Belehrung wärs auf alle Fälle.

Vielleicht gibt es hier ja einen findigen Juristen der mir das rein aus neugierde erklärt.
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F_K

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #17 am: 05. Oktober 2017, 08:56:11 »

Zitat
Ich verpflichte mich .. alle Änderungen .. anzuzeigen.

@ Nico:

Leseverständnisprobleme oder im kognitiven Bereich?

Da benötigt es keinen Juristen - es ist im normalen Deutsch geschrieben.
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Nico Laskowski

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #18 am: 05. Oktober 2017, 09:14:28 »

Nur weil es dort steht heisst es nicht dass es auch juristisch so zu bewerten ist!

Ps: Ich streite mich nicht und gehe auch nicht auf unterschwellige Beleidigungen ein. Ich kann Dinge sachlich diskutieren.
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F_K

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #19 am: 05. Oktober 2017, 09:22:48 »

Zitat
Nur weil es dort steht heisst es nicht dass es auch juristisch so zu bewerten ist!

Dann erklär doch mal bitte, was Du uns mit dem Satz sagen möchtest?

Laufende Verfahren sind anzugeben - du verpflichtest Dich alle ÄNDERUNGEN zu melden - wird Dir also ein laufendes Verfahren nach Abgabe der Bewerbung gegen Dich bekannt, ist dieses zu melden.
Die Einstellung ist dann ebenfall zu melden.
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Nico Laskowski

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #20 am: 05. Oktober 2017, 09:48:25 »

Die Frage ist ob die arglistige täuschung zustandegekommen ist, da die Willenserklärung der Bw mich einzustellen auch mit eingestelltem Verfahren zustande gekommen wäre. Denn dieses hätte auch zuvor nicht offenbart werden müssen.

Ich kann das Ja verstehen dass Sie keine Lügner bei der Bw wollen, das will ich auch nicht. Es geht mir nicht darum Recht zu beugen, ganz im Gegenteil ich bin einfach nur an diesen Sachverhalt interessiert.
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F_K

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #21 am: 05. Oktober 2017, 09:56:51 »

Zitat
auch mit eingestelltem Verfahren zustande gekommen wäre

Das ist eine "haltlose" Vermutung.

Während eines laufendes Verfahren wird nicht eingestellt - und auch eingestellte Verfahren können eine Einstellung verhindern.
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Nico Laskowski

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #22 am: 05. Oktober 2017, 10:03:51 »

Warum wird dann auf dem Bewerbungsbogen nicht nach eingestellten Verfahren gefragt?


Wann kann denn ein eingestelltes Verfahren nach 170StPo ein Einstellungshindernis darstellen (drogen usw ist klar, aber sonst)? Gibts da eine fachliche Weisung?
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F_K

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #23 am: 05. Oktober 2017, 10:08:13 »

Och Nico,

ob es einen Ausschluss, ein Hindernis oder eine charakterliche Nichteignung ist entscheidet der WDA oder die dazu befugte Stelle - schaue Dir mal den aktuellen Thread eines aktiven Soldaten an - der war / ist als FA zugelassen - und nun "hat der WDA die Bremse" rein, weil es halt ein Falschangabe war.

Meiner Ansicht nach zeugt das Nichtangeben nach eigner Verpflichtung dies zu machen schon von charakterlicher Nichteignung.

(Deine erste Frage hat mir dem hier diskutierten nichts zu tun und stützt deine Argumentationslinie nicht - auch wenne so ist).
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Andi8111

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #24 am: 05. Oktober 2017, 10:12:22 »

Was ist denn so schwierig daran, das zu verstehen? Entgegen einer aktenkundigen Belehrung haben Sie die Eröffnung und die Einstellung eines Strafverfahrens nicht gemeldet. Das war rechtswidrig. Fertig. Die Bundeswehr macht auch keine Willensäußerung. Sie haben etwas beantragt und eine Behörde vollzieht einen Verwaltungsakt indem Sie einstellt oder ablehnt.

Und mit laufendem Verfahren findet keine Einstellung in den öffentlichen Dienst statt.

Paragraph 38 SG. Solange nicht absehbar ist, dass sich eine eventuelle Strafe im Rahmen des „erlaubten“ bewegt, wird nicht eingestellt.
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Nico Laskowski

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #25 am: 05. Oktober 2017, 10:16:05 »

Die Einstellung erfolgte nachdem das Verfahren abgeschlossen war, wie oft soll ich das noch sagen?

Mut der Belehrung gebe ich Ihnen recht, aber wenn das Verfahren vor Einstellung eingestellt ist, greifen die Paragraphen ausm SG doch nicht, oder doch?
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Andi8111

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #26 am: 05. Oktober 2017, 10:20:58 »

Doch.
Reden wir spanisch?
Es kann doch nicht jeder Straftäter bei sowas einfach warten und hoffen, vor der Einstellung ist das Verfahren beendet. Es muss absolut JEDER Statuswechsel, medizinisch, juristisch, Wohnort, gemeldet werden, weil die Einstellungsbehörde kraft Gesetzes zu prüfen hat, ob nach der Eignungsprüfung noch Einstellungshindernisse eintreten. Und der Bewerber hat mitzuwirken. Wenn es dumm kommt und der WDA bekommt das mit dem eingestellten Verfahren mit, wird die Einstellung vielleicht versagt. Es muss erneut geprüft werden, ob Sie geeignet sind.
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Nico Laskowski

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #27 am: 05. Oktober 2017, 10:26:12 »

Das bekommt er mit ich habs ja nachgemeldet!
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Nico Laskowski

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #28 am: 05. Oktober 2017, 10:35:53 »

Also ich halte mal Fest:
Hier sind scheinbar keine Beispiele bekannt in denen ein Bewerber den Bewerbungsbogen richtig ausgefüllt hat, jedoch keine Nachmeldung über ein eingestelltes Verfahren veranlasst hat und deswegen entlassen wurde, obwohl keine Bestrafung erfolgte.

Die hier angeführten Beispiele zum WDA beziehen sich alle auf Fälle wo tatsächlich eine Bestrafung nach Ermittlungsverfahren erfolgte oder das Kreuz IM Bewerbungsverfahren bewusst falsch gesetzt wurde.







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F_K

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Antw:Einstellungsbetrug/ Vorwurf
« Antwort #29 am: 05. Oktober 2017, 10:38:00 »

Nein - wir halten fest, das wir AKTUELL hier einen Fall haben, wo die Ernennung zum FA WIDERRUFEN wurde - weil Angaben fehlerhaft gemacht worden sind.

Du hast zu melden - und alleine die fehlerhaft Nachmeldung - unabhängig von der Einstellung des Strafverfahrens kann eine NICHTeinstellung des Bewerbers bei der Bw nach sich ziehen ....
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