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Autor Thema: Schirmmütze noch tragbar? Wo zu bekommen?  (Gelesen 27098 mal)

tank1911

  • Gast
Antw:Schirmmütze noch tragbar? Wo zu bekommen?
« Antwort #45 am: 12. Februar 2018, 11:29:22 »

Ich glaube bei Ihnen findet das zweite Gebot ganz gut Anwendung.

Scheinbar sind leider viele Soldaten und auch Vorgesetzte der Ansicht, die Zentralrichtlinie würde für sie nicht gelten, aber das hat gewiss andere Gründe...
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Humblot

  • Gast
Antw:Schirmmütze noch tragbar? Wo zu bekommen?
« Antwort #46 am: 12. Februar 2018, 11:30:39 »

Dass sie nicht für jeden gelten würde, hat ja niemand behauptet, das ist durchaus der Fall. Nur hat sie eben keinen Befehlscharakter.
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miguhamburg1

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Antw:Schirmmütze noch tragbar? Wo zu bekommen?
« Antwort #47 am: 12. Februar 2018, 11:51:35 »

@ Humblot, Sie fallen jetzt in einigen Threads damit auf, dass Sie schlicht Bullshit verbreiten.

Befehl ist der militärische Begriff für eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt (§ 2 Nr. 2 Wehrstrafgesetz).

Der Der/die IBUK oder der GI als höchster militärischer Disziplinarvorgesetzter erlassen sämtliche Zentralregelungen (ehem. ZDv), sie können diese Befugnis auf nachgeordnete Dienststellen/Behördenleiter übertragen - die dann, wie hier der Amtschef SKA, eine Regelung im Auftrag des GI als Federführer unterzeichnen. Selbstredend ist diese Zentralrichtlinie dann ein Befehl, dem jeder Yoldat nachzukommen hat.
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Humblot

  • Gast
Antw:Schirmmütze noch tragbar? Wo zu bekommen?
« Antwort #48 am: 12. Februar 2018, 12:04:10 »

@ Humblot, Sie fallen jetzt in einigen Threads damit auf, dass Sie schlicht Bullshit verbreiten.

Befehl ist der militärische Begriff für eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt (§ 2 Nr. 2 Wehrstrafgesetz).

Der Der/die IBUK oder der GI als höchster militärischer Disziplinarvorgesetzter erlassen sämtliche Zentralregelungen (ehem. ZDv), sie können diese Befugnis auf nachgeordnete Dienststellen/Behördenleiter übertragen - die dann, wie hier der Amtschef SKA, eine Regelung im Auftrag des GI als Federführer unterzeichnen. Selbstredend ist diese Zentralrichtlinie dann ein Befehl, dem jeder Yoldat nachzukommen hat.

Deine Beleidigung überlese ich jetzt einfach mal...

Fakt ist, ich habe Recht, und Du keine Ahnung. Wenn Du mir das nicht glaubst, was ich Dir angesichts der Anonymität im Netz nicht übel nehme, rufe den Rechtsberater oder auch Rechtslehrer Deines Vertrauens an und erlebe eine Überraschung.

Fakt ist, die Anzugordnung ist eine dienstliche Weisung und kein Befehl.

Allgemeinen Befehlscharakter haben lediglich diejenigen Vorschriften, die von der Ministerin oder dem StS i.V. gebilligt sind.

Eine starke Überzeugung ersetzt kein Wissen.
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miguhamburg1

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Antw:Schirmmütze noch tragbar? Wo zu bekommen?
« Antwort #49 am: 12. Februar 2018, 12:12:49 »

@ Humblot, auch eine wiederholte Behauptung ist noch kein Nachweis - im Übrigen auch nicht Ihre plumpe Duzerei, um Ihrem Schreien auf dem falschen Bein vermeintlichen Nachdruck zu verleihen.

Im Übrigen brauche ich auch nicht den "Rechtsberater meines Vertrauens" aufzusuchen oder zu fragen. Diese "Vorschriftenfrage" ist nämlich längst sowohl truppendienst-, als auch verwaltungsgerichtlich abschließend geklärt worden. Auch eine Weisung ist für den Soldaten ein schriftlich gegebener Befehl.
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Humblot

  • Gast
Antw:Schirmmütze noch tragbar? Wo zu bekommen?
« Antwort #50 am: 12. Februar 2018, 12:30:17 »

Auch eine Weisung ist für den Soldaten ein schriftlich gegebener Befehl.

Das war einmal. Ist nicht mehr so. Das weiß der WDA, und das bildet auch der Rechtslehrer so aus. Aber glaub was du willst.

Meine Güte, mit was für Figuren man hier zu tun hat...
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BulleMölders

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Antw:Schirmmütze noch tragbar? Wo zu bekommen?
« Antwort #51 am: 12. Februar 2018, 12:33:14 »

Nun ist schluß hier.
Wenn ihr euch gegenseitig "beleidigen" wollt, mach das auf anderen Wegen aber nicht hier im Forum.


Ich mache nicht wieder auf... aber zur Beruhigung der Gemüter...
im folgenden Thema... letzter Beitrag... findet sich die durch das BVerwG erläuterte etwas komplizierte (Rechts-) Materie...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55792.msg612902.html#msg612902
« Letzte Änderung: 12. Februar 2018, 16:44:37 von LwPersFw »
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