Hallo zusammen,
Ich musste kürzlich den 90/5er für die Kraftfahrverwendungstauglichkeit machen, welche - nach einem Besuch bei einem Facharzt - mit voraussichtlich "dauerhaft nicht verwendungstauglich" abgeschlossen werden wird (im besten Falle noch mit "vorübergehend nicht...") . Es stehen zwar noch weitere Untersuchungen aus, jedoch wurde mir das vom zuständigen SanZ bereits mitgeteilt.
Bevor jetzt jemand fragt: Nein, es geht nicht um den Missbrauch von irgendwelchen Stoffen oder Mitteln, sondern um etwas ganz anderes. Der Grund dafür ist mir jedoch recht unangenehm. (wenn auch in den Zusammenhang mit der Kraftfahrverwendungstauglichkeit nicht nachvollziehen kann, aber das ist eine andere Sache).
Daher wollte ich mal fragen, wie es mit der ärtzlichen Schweigepflicht beim 90/5er aussieht?
Erhält mein Disziplinarvorgesetzter nur das Ergebnis "nicht tauglich" oder kriegt der auch den Grund dafür genannt bzw kann den Arzt danach fragen?
Mir persönlich ist die ganze Sache jedenfalls äußerst peinlich und unangenehm und ich möchte eigentlich nicht, dass Dritte davon erfahren - zumal mein Vorgesetzter und ich uns auch nicht unbedingt gut verstehen.
Es ist mir schon unangenehm genug, dass mir überhaupt die Eignung abgesprochen wird.
Eine zweite Frage, die sich mir stellt: Der Arzt hat nun festgestellt, dass er wohl leider "dauerhaft nicht verwendungsfähig" schreiben muss. Nun ist die Sache aber eigentlich keine Sache, die einen ewig verfolgt, sondern etwas, dass nach abgeschlossener Behandlung als geheilt gilt. Kann dann für die Kraftfahrverwendungstauglichkeit ein neuer 90/5er gemacht werden, der den bestehenden revidiert oder gilt das jetzt wirklich bis DZE?
Ich bin hier etwas verwirrt, weil es ja auch den Status "vorübergehend ..." gibt und meine Erkrankung eben eigentlich nichts ist, was einen sein Leben lang verfolgt.