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Autor Thema: BA 90/5 und ärtzliche Schweigepflicht / Allgemeines  (Gelesen 17689 mal)

miguhamburg1

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Re: BA 90/5 und ärtzliche Schweigepflicht / Allgemeines
« Antwort #30 am: 20. Oktober 2017, 17:18:32 »

Liebe Uli, diese Vorschrift gab es auch nie.

Die BA 90/5 ist explizit ein Instrument für den DV, um eine militärärztlicge Begutachtung zu erfassen, um die gesundheitliche Voraussetzung für eine spezielle Verwendung oder Dienstfähigkeit abzuklären, soweit dies erforderlich ist. Insofern - und Andi 8111 stelle dies auch dar - sind die SanVersZ/SanUsgZ auch nur für die eigenen Soldaten mit 90/5 ausgestattet, damit diese dann eben bei Bedarf untersucht werden. Aber auch hier gilt, dass der Auftrag vom dafür zuständigen Leiter SanVersZ als DV erteilt wird.

Wenn Uli sich meint, an die von ihr erwähnte Praxis zu erinnern, dass ein Truppenarzt aus eigenem Antrieb eine Begutachtung durchführt und das Ergebnis auf Teil B dokumentiert und das dann dem zuständigen DV übermittelt, der Teil A für seinen Soldaten nachträglich erstellt und unterschreibt, dann haben zu jeder Zeit gleich zwei, die es besser hätten wissen müssen, Dienstvergehen begangen. Diese Regelung gab es tatsächlich zu keiner Zeit in den zurückliegenden mindestens 30 Jahren. Weder in den ZDv, noch fachdienstlichen Weisungen für den SanDst.

@Andi8111, ich hatte überhaupt nicht die Absicht, irgendeine Schärfe in diese Diskussion zu bringen, sondern lediglich Klarheit. Wenn Sie das als Schärfe empfanden, bitte ich um Nachsicht.
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Andi8111

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Re: BA 90/5 und ärtzliche Schweigepflicht / Allgemeines
« Antwort #31 am: 20. Oktober 2017, 17:41:04 »

Mit Schärfe meinte ich nicht die zwischen den Zeilen sondern die um die Aussage an sich. :)
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Andi

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Antw:Re: BA 90/5 und ärtzliche Schweigepflicht / Allgemeines
« Antwort #32 am: 21. Oktober 2017, 10:25:06 »

Dass der enge Freundeskreis der Stammuser sich gegenseitig immer genau so liest, wie allseits beabsichtigt, ist bereits hinlänglich bekannt.

Ich weiß nicht, ob es dir klar ist, (mittlerweile) alter (Foren-)Mann, aber zu diesem erlauchten Kreis gehörst du auch.  ;D
Und das explizit Migu und ich immer freundschaftlich miteinander umgehen, dürfte uns beiden neu sein. Ich kann mich da an diverse sehr emotional geführte Grundsatzdiskussionen erinnern über deren Verlauf und Inhalt wir vermutlich beide das ein oder andere mal "nicht glücklich" waren.

Wir haben uns aber tatsächlichnoch nie beleidigt oder Satisfaktion gefordert...  :)

Gruß Andi
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miguhamburg1

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Antw:BA 90/5 und ärtzliche Schweigepflicht / Allgemeines
« Antwort #33 am: 23. Oktober 2017, 07:40:38 »

Ich kann dieses von Andi8111 genannte, servile Verhalten der "dienstälteren" Forsten untereinnander auch nirgendwo feststellen. Dass man sich gegenseitig unterstützt, wenn mam dieselbe Auffassung hat, ist doch dieselbe Binse, wie dass man sich deutlich die Meinung sagt, die sich unterscheidet.

Dass das im Nachhinein betrachtet, nicht immer so glücklich war, sei mal dahingestellt. Aber das Band des gegenseitugen Respekts und der Kameradschaft lässt es definitiv nicht zu, dass das Tischtuch zerschnitten wird, es zu gegenseitiugen Respektlosigkeiten kommt oder es an die Ehre gehen würde.
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