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Autor Thema: Ehebruch Gesetz für Soldaten  (Gelesen 10890 mal)

FrauFAusH

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Ehebruch Gesetz für Soldaten
« am: 19. Oktober 2017, 08:46:28 »

Guten Morgen,

Kann ich denn als Frau von einem Soldaten eigentlich auch gegen einen Ehebruch Vorgehen?

Ich selber bin nicht in der Bundeswehr aber mein Mann. Dieser ist eine Affäre mit einer Kameradin - was ich am Montag erfahren habe!

Kann ich da jetzt auch dagegen vorgehen oder gilt das nur für Soldaten, die eine Affäre mit der Frau eines anderen Soldaten eingehen?

Und ja, er ist ihr übergestellt und nein, ich bin nicht auf Rache aus, nur verstehe ich das Gesetz irgendwie nicht!
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F_K

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Antw:Ehebruch Gesetz für Soldaten
« Antwort #1 am: 19. Oktober 2017, 08:55:04 »

Ja, aber nicht auf diesem Weg.

Du bist kein Kamerad - daher muss Deine Kameradschaft nicht gesetzlich geschützt werden.

Wenn Du denkst, dass der Soldat sich nicht richtig verhalten hast, kannst Du das dem Vorgesetzten deines Mannes melden.

Unabhängig davon hast du natürlich alle "zivilen" Möglichkeiten.
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Antw:Ehebruch Gesetz für Soldaten
« Antwort #2 am: 19. Oktober 2017, 09:06:07 »

Was heißt denn „Wenn er sich nicht richtig verhalten hat“?

Meines Erachtens war das kein richtiges Verhalten, wobei sie auch wusste, dass er verheiratet ist und Kinder hat - da hätte man mit Gefühlen vielleicht über den Berg halten sollen.
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KlausP

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Antw:Ehebruch Gesetz für Soldaten
« Antwort #3 am: 19. Oktober 2017, 09:15:26 »

Zitat
... nur verstehe ich das Gesetz irgendwie nicht! ...

Welches Gesetz meinen Sie denn konkret?
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F_K

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Antw:Ehebruch Gesetz für Soldaten
« Antwort #4 am: 19. Oktober 2017, 09:15:57 »

Sexualität ist auch bei der Bundeswehr als zentraler, intimer Lebensbereich NICHT verboten.

Es kann problematisch werden, WENN dabei Dienstpflichten verletzt werden.

Dies kann aus der Ferne nicht beurteilt werden, also nutze ich die "vielleicht" Form.
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ToMA

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Antw:Ehebruch Gesetz für Soldaten
« Antwort #5 am: 19. Oktober 2017, 09:51:57 »

Welches Gesetz meinen Sie denn konkret?

Offensichtlich § 12 SG

"Im deutschen Militärstrafrecht ist der Ehebruch nicht strafbar, jedoch kann er unter Umständen eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung darstellen. So handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beim Einbruch in die Ehe eines Kameraden um eine Verletzung des Kameradschaftsverhältnisses, § 12 Satz 2 Soldatengesetz (SG). Gleichzeitig wird ein solches Handeln nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht, den der Dienst als Soldat fordert (§ 17 Abs. 2 Satz 1 SG). Falls der Täter Vorgesetzter des „gehörneten“ Ehepartners ist, ist auch die Fürsorgepflicht gegenüber Untergebenen (§ 10 Abs. 3 SG) betroffen. Dem Bundesverwaltungsgericht nach lässt ein Soldat, der sexuelle oder sonstige ehewidrige Beziehungen zu der Ehefrau eines Kameraden unterhält, es an der gebotenen Achtung der ehelichen Lebensgemeinschaft seines Kameraden fehlen (NJW 2002, 3722)"

Das greift wohl aber nur, wenn der/die "Gehörnte" ein/e Soldat/in ist.
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BSG1966

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Antw:Ehebruch Gesetz für Soldaten
« Antwort #6 am: 19. Oktober 2017, 09:56:50 »

Zitat
... nur verstehe ich das Gesetz irgendwie nicht! ...

Welches Gesetz meinen Sie denn konkret?

Ja Mensch, woher soll sie's denn wissen. Wahrscheinlich meint sie den "Tatbestand" des Einbruchs in die Ehe eines Kameraden.

An die TE - wenn ein Soldat seine Frau betrügt, interessiert das die Bundeswehr nicht wirklich. Auch wenn er dies mit einer Kameradin tut.

Wenn ein Soldat jedoch einem anderen Soldaten die Frau ausspannt, oder mit eben dieser in die Kiste steigt, dann tut er Dinge, die nicht wirklich was mit Kameradschaft zu tun haben. Aus diesem Grunde kann der Gehörnte dann zum Chef rennen und dieser kann dann gegen den vorgehen.

Ihr konkreter Fall fällt da leider nicht drunter. Es sei denn, sie wären selbst Soldatin, dann könnten Sie gegen die holde Maid auf ebendiesem Wege versuchen vorzugehen.
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Ralf

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Antw:Ehebruch Gesetz für Soldaten
« Antwort #7 am: 19. Oktober 2017, 10:17:46 »

@TE: Was willst du denn damit erreichen? Was soll das ändern? Rache ist ein schlechter Ratgeber.
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KlausP

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Antw:Ehebruch Gesetz für Soldaten
« Antwort #8 am: 19. Oktober 2017, 13:00:16 »

Zitat
... nur verstehe ich das Gesetz irgendwie nicht! ...

Welches Gesetz meinen Sie denn konkret?

Ja Mensch, woher soll sie's denn wissen? ...

Deshalb frage ich ja, welches Gesetz sie "irgendwie nicht ganz versteht". Dass sie das mit dem "Einbrich in die Kameradenehe" gemeint haben könnte ist mir schon klar, ebenso, dass das ein Dienstvergehen ist - aber wohl eher nicht in diesem Fall, es sei denn, sie wäre Soldatin.
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FrauFAusH

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Antw:Ehebruch Gesetz für Soldaten
« Antwort #9 am: 19. Oktober 2017, 13:14:43 »

Ja genau dieses Gesetz meine ich. Und ich hatte ja oben schon erwähnt das ich nicht auf Rache aus bin! Aber vielen Dank, dass Sie alle es mir erklärt haben. 😊
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wolverine

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Antw:Ehebruch Gesetz für Soldaten
« Antwort #10 am: 19. Oktober 2017, 17:15:50 »

Ist das nicht eher ein klassischer Scheidungsgrund? ???
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Antw:Ehebruch Gesetz für Soldaten
« Antwort #11 am: 19. Oktober 2017, 18:08:17 »

Das mit dem Einbruch in die Kameradenehe hat einen anderen Hintergrund. Da geht es um das Vertrauen innerhalb der Soldatengemeinschaft.
Der Gehörnte muss Soldat sein. Und ja, ein Soldat darf durchaus eine Beziehung zu einem verheirateten Kameraden unterhalten. Das fällt nicht in den Bereich, den die Bundeswehr interessiert. Beim Unterstellungsverhältnis wird es wieder spannend, aber das hat mit dem Familienstand nix zu tun.
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justice005

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Antw:Ehebruch Gesetz für Soldaten
« Antwort #12 am: 19. Oktober 2017, 21:09:54 »

Ich schließe mich an. Ein Dienstvergehen liegt nur vor, wenn es sich bei dem Betrogenen um einen Soldaten bzw. Soldatin handelt.

Daher ist der hier geschilderte Fall rechtlich ohne Relevanz.

Das sah vor ein paar Jahrzehnten noch anders aus. Damals war Ehebruch ein Grund für eine Entfernung aus dem Dienst, mindestens aber für eine Degradierung. Aber das ist lange her... ebenso lange wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus den 60igern, nach der die Ehefrau gegenüber dem Ehemann nicht nur zum Sex verpflichtet ist, sondern auch dazu, gefälligst so zu tun, als würde es Ihr Freude machen....

Lange Rede, kurzer Sinn, wir sind zwischenzeitlich im Jahr 2017... das kann man bedauern, aber nunmal nicht ändern.
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BSG1966

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Re: Antw:Ehebruch Gesetz für Soldaten
« Antwort #13 am: 20. Oktober 2017, 11:37:39 »

Ja genau dieses Gesetz meine ich. Und ich hatte ja oben schon erwähnt das ich nicht auf Rache aus bin! Aber vielen Dank, dass Sie alle es mir erklärt haben. 😊

Ja na wie gesagt. Das ist kein Gesetz. Das ist am ehesten im geschilderten Fall (Soldat spannt anderem Soldat die Frau aus) ein Verhalten, was mit Teilen des Soldatengesetzes nicht vereinbar ist.
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LwPersFw

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Re: Ehebruch Gesetz für Soldaten
« Antwort #14 am: 20. Oktober 2017, 19:29:38 »

siehe auch hier

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59066.msg611169.html#msg611169

u.a.

"Das Eindringen eines Soldaten (einer Soldatin) in die Ehe eines Kameraden (einer Kameradin) erfüllt regelmäßig den Tatbestand eines Dienstvergehens und hat auch unter Berücksichtigung einer Wandlung der gesellschaftlichen Anschauungen und moralischen Grundsätze nach wie vor erhebliches disziplinarisches Gewicht."
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2017, 19:33:02 von LwPersFw »
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