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Autor Thema: Widerspruch gegen Eignungsfeststellung  (Gelesen 6752 mal)

Ralf

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Re: Widerspruch gegen Eignungsfeststellung
« Antwort #15 am: 20. Oktober 2017, 13:38:04 »

Die Diskussion ist doch völlig unnötig. Wer Drogen einnimmt und das in dem Bewusstsein, dass der Arbeitgeber Bundeswehr das nicht toleriert, muss sich doch über das Ergebnis nicht wundern.
Diese akademischen Diskussion darf/darf nicht sind doch albern. Der Arbeitgeber bestimmt die Regeln, wen er einstellt.
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F_K

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Re: Widerspruch gegen Eignungsfeststellung
« Antwort #16 am: 20. Oktober 2017, 13:44:44 »

Wer über 5 Jahre Cannabis konsumiert, wird dies auch gekauft und besessen haben - und nicht 5 Jahre lang am "Stengel" eines Kumpels (ohne Besitzwillen) nur gezogen haben.
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LeK

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Re: Widerspruch gegen Eignungsfeststellung
« Antwort #17 am: 20. Oktober 2017, 13:57:05 »

Auch ich führe akademische Diskussionen zum Thema Recht lieber woanders; aber warum soll man eine falsche Aussage stehenlassen? Besonders ausführlich war die Diskussion ja nun auch nicht.

Und dass er vielleicht hin und wieder besessen haben wird, habe ich selbst schon eingeräumt :D Auch dass die Einnahme nicht toleriert werden muss, passt schon; deshalb habe ich ganz unkommentiert gelassen, als oben vom Nehmen "illigaler Substanzen" gesprochen wurde.
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Andi

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Re: Widerspruch gegen Eignungsfeststellung
« Antwort #18 am: 20. Oktober 2017, 14:12:19 »

@LeK: Vielleicht befasst du dich mit dem Unterschied zwischen "Besitz" und "Eigentum" mal bevor du hier so viel - völlig belanglosen und falschen - Offtopic-Müll verbreitest.

Und ja: Konsum setzt im Normalfall rein logisch den Besitz voraus, es sei denn jemand anderes verabreicht dir z.B. eine Droge. Gibt es seitenweise Urteile zu und ein deutliches Nord-Süd Gefälle in der bundesrepublikanischen Auslegung. Ist hier aber nicht das Thema. Das Thema ist die Eignung oder vielmehr Nichteigtnung des TE zum Soldaten.

Gruß Andi
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Robondexx

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Re: Widerspruch gegen Eignungsfeststellung
« Antwort #19 am: 20. Oktober 2017, 17:51:16 »

Als erstes möchte ich einmal festhalten, das hier offensichtlich einige wichtige Fakten nicht verstanden oder schlichtweg ignoriert wurden.

Zum Thema Widersprüchlich... naja eigentlich sollte ich mir die Mühe sparen das ein weiteres mal zu erklären, aber okay für diejenigen die es aus dem Text nicht entnehmen konnten noch einmal.

- 12.2012 habe ich über einen kleineren Zeitraum hin und wieder Cannabis konsumiert und das in Gesellschaft auf Partys etc. Das bedeutet das ich nicht jeden Tag alleine zuhause gesessen habe um zu konsumieren, demnach kann man das nicht als exzessiven Drogenkonsum bezeichnen. Daraufhin war ich wegen der bekannten Symptome im Krankenhaus, nach diesem Aufenthalt habe ich den Konsum von Cannabis eingestellt. (ich frage mich wirklich woher sie die information entnommen haben das ich 5 Jahre am stück Konsumiert habe).

- Das Thema Rauchen bezieht sich auf Tabakwaren, diese Angewohnheit habe ich vor 2 Jahren abgelegt

- 07.2017 An einem Samstagabend habe ich mich Dummerweise mitreißen lassen bei 2 Joints mit zu rauchen, um es ganz genau zu sagen habe ich an dem besagten Abend mehrmals an den besagten Joints gezogen was gewaltig nach hinten los ging. Wieder ins Krankenhaus um Herzkreislauf Probleme auszuschließen was dann vor ort auch getan wurde und der Arzt mir ganz klar erklärt hat das es mit dem Konsum zusammenhängt, daraufhin habe ich für mich beschlossen das zeug nicht mehr anzufassen und dabei bleibt es auch.

- Einen Monat später beschloss ich mich für eine Laufbahn in der Bundeswehr zu bewerben, da ich erst meine Ausbildung abschließen wollte und mindestens eineinhalb Jahre Geselle in meinem erlernten Beruf arbeiten wollte, habe ich mich damals dagegen entschlossen den FWDL anzutreten wie von mir eingangs geplant. Da ich aber meine Lehre und die Zeit als Geselle hinter mir hatte (ich Arbeite natürlich noch immer in dem beruf) war es für mich an der Zeit mein Ziel Soldat zu werden zu verwirklichen.

- Ich fing an viel Sport zu treiben was ich im übrigen nicht nur für die Eignungsfeststellung getan habe, und bereitete mich intensiv auf die Eignungsfeststellung vor, was macht die Bundeswehr, wer sind die Verbündeten der Bundeswehr, wo ist die Bundeswehr im Einsatz und welche Aufgaben übernimmt das Kontingent am jeweiligen Einsatzort. Und ganz klar der Verzicht auf Drogen, außerdem habe ich mich auch dazu entschlossen auf koffeinhaltige Getränke zu verzichten was ich jedem nur empfehlen kann.

- Das Drogenscreening falls es jemanden interessieren sollte viel negativ aus.

- Ach und das eine noch.. ich habe mich während des ganzen Gesprächs ruhig verhalten und auf fragen des Prüfenden Offiziers geantwortet ich war nicht Patzig, Bockig oder habe in irgendeiner Art und weise eine aggressives Haltung eingenommen, eher im Gegenteil wenn ich meine Gefühle beschreiben müsste würde ich eher sagen das ich zu dem Zeitpunkt ziemlich bedrückt war weil ich auf Grund des Ablaufs des Gesprächs schon erahnen konnte das mein Ziel ein Soldat zu werden genau in diesem Büro ein ende findet.

eigentlich bleit mir an der Stelle nur noch mich in schärfster Form bei denjenigen zu bedanken die meine Frage sachlich beantwortet haben, vielen Dank.

@F_K  Die Wandelnde ZDV

Zu ihnen fällt mir wirklich überhaupt nichts mehr ein! Ich war hier um eine Frage beantwortet zu bekommen und nicht um aus der Luft gegriffene Unterstellungen an den Kopf geschmettert zu kriegen. Wenn ich mir angucke wie viele Posts sie schon erstellt haben bleibt mir nur für die Forenmitglieder zu hoffen, das sie auch einen Geistreichen und auf Fakten Basierenden betrag leisten, andernfalls kann ich nur hoffen das Menschen mit ernsthaften fragen sich ihr Gerede nicht zu Herzen nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Robondexx
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KlausP

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Re: Widerspruch gegen Eignungsfeststellung
« Antwort #20 am: 20. Oktober 2017, 17:59:58 »

Sie haben also im Juli 2017 gekifft und sich einen Monat später beworben. Das haben Sie dem Musterungsarzt auch gesagt bzw. im medizinischen Fragebogen angegeben?
Ich vermute, Sie haben das nicht getan, denn sonst hätte der Sie schon "aussortiert", weil das nämlich "D4 - vorübergehend nicht dienstfähig bis in 24 Monaten" bedeutet. Dass dann der Psychologe nachgefasst hat ist doch normal.

Meine Meinung: Eigentlich hätte man Sie auf Dauer ablehnen müssen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Robondexx

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Re: Widerspruch gegen Eignungsfeststellung
« Antwort #21 am: 20. Oktober 2017, 18:17:09 »

Sie haben also im Juli 2017 gekifft und sich einen Monat später beworben. Das haben Sie dem Musterungsarzt auch gesagt bzw. im medizinischen Fragebogen angegeben?
Ich vermute, Sie haben das nicht getan, denn sonst hätte der Sie schon "aussortiert", weil das nämlich "D4 - vorübergehend nicht dienstfähig bis in 24 Monaten" bedeutet. Dass dann der Psychologe nachgefasst hat ist doch normal.

Meine Meinung: Eigentlich hätte man Sie auf Dauer ablehnen müssen.

Ich muss sie leider bei dieser Vermutung enttäuschen, ich habe diese Angaben im Medizinischen Fragebogen angegeben, weil ich keinen Einstellungsbetrug begehen wollte also ehrlich sein was man nicht unbedingt von jedem Bewerber behaupten kann, aber das ist eine andere Geschichte.

Ärztliche Rückstellung:

Sehr geehrter Herr *********

aufgrund des Untersuchungsbefundes vom 11.10.2017 sind Sie entsprechend der geltenden ärztlichen Vorschriften als vorübergehend nichts dienstfähig zu beurteilen. Diese Beurteilung Schließt eine Einstellung als Freiwilligenbewerber/-in bis zum 31.01.2018 aus

Nach Ablauf der Zurückstellung ist eine erneute ärztliche Kontrolle hier erforderlich.

Voraussetzung : ab sofort dauerhafter Verzicht auf die Einnahme illegaler Drogen.


zu meinem erstaunen wurden sogar Leute die dort hingingen und beim Screening positiv getestet wurden, mit einer Rückstellung von 6 Monaten beurteilt. das wiederum sind Sachen dich ich auch nicht nachvollziehen kann.

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ulli76

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Re: Widerspruch gegen Eignungsfeststellung
« Antwort #22 am: 20. Oktober 2017, 18:22:26 »

Das wird mit dir und der Bundeswehr nix. Jemand, der sich permanent angegriffen und ungerecht behandelt fühlt, passt nicht in die Bundeswehr.
Du hast immerhin 2x dermaßen gekifft und anscheinend Energydrinks zu dir genommen, dass du deswegen in´s Krankenhaus musstest.
Offenbar hast du das Gespräch verkackt. Wenn du da genauso reagiert hast, wie hier, dann wundert mich das nicht, dass du keine Eignung bekommen hast.

Der Drogenkonsum ist ein Problem, dein Verhalten das größere.

Übrigens: Positiver Drogentest und 6-monatige Sperre (wohlgemerkt beim Arzt- du weisst nicht, was beim Gespräch rausgekommen ist), deckt sich mit der Vorschrift.

Edit: Nein, du hast kein Anrecht auf ein neues Gespräch. Du hast schlichtweg dein Bewerbungsgespräch verkackt.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Robondexx

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Re: Widerspruch gegen Eignungsfeststellung
« Antwort #23 am: 20. Oktober 2017, 18:51:01 »

Das wird mit dir und der Bundeswehr nix. Jemand, der sich permanent angegriffen und ungerecht behandelt fühlt, passt nicht in die Bundeswehr.
Du hast immerhin 2x dermaßen gekifft und anscheinend Energydrinks zu dir genommen, dass du deswegen in´s Krankenhaus musstest.
Offenbar hast du das Gespräch verkackt. Wenn du da genauso reagiert hast, wie hier, dann wundert mich das nicht, dass du keine Eignung bekommen hast.

Der Drogenkonsum ist ein Problem, dein Verhalten das größere.

Übrigens: Positiver Drogentest und 6-monatige Sperre (wohlgemerkt beim Arzt- du weisst nicht, was beim Gespräch rausgekommen ist), deckt sich mit der Vorschrift.

Edit: Nein, du hast kein Anrecht auf ein neues Gespräch. Du hast schlichtweg dein Bewerbungsgespräch verkackt.

Hören sie, an ihrer Meinung kann ich und will ich auch nichts ändern, aber ich lasse ungern solche Behauptungen im raum stehen. Das hier ist ein Forum um sich auszutauschen wenn ich das richtig erkannt habe, daraus erschließt sich für mich das man sich hier auch über Missstände und Unklarheiten austauschen kann ohne direkt als nicht kritikfähig oder Aggressiv abgestempelt zu werden. Es ist eine Sache sich beleidigt, angegriffen oder unfair behandelt zu fühlen, die andere ist es dies an seinem vorgesetzten oder sonstigen auch raus zu lassen was bei mir definitiv nicht der fall ist mein Chef war selber 12 Jahre Feldwebel bei der Bundeswehr wodurch mir ein gewisser Befehlston durchaus bekannt ist glauben sie mir.
jeder mensch fühlt sich gekränkt wenn er nicht ordnungsgemäß behandelt wird, das heißt aber noch lange nicht das jeder der dinge für sich selber hinterfragt nicht in der Lage ist gehorsam gegenüber seinem vorgesetzten zu sein das ist einfach an den Haaren herbeigezogen.

Man sollte schon den Freizeitlichen Meinungsaustausch von Klaren Strukturen im Arbeitsleben unterscheiden können.

Um mal wieder auf das Kiffen zurückzukommen liegt das keinen Übermäßigem Konsum zur folge sondern schlicht der Tatsache das ich es einfach sehr schlecht vertragen habe.

Ich habe auch nie behauptet das derjenige mit der 6 Monatigen Rückstellung tatsächlich eine Eignung bekommen hat, ich wollte damit nur klarstellen das der Arzt einen deswegen nicht direkt nachhause schickt wie vom vorherigen behauptet.
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Robondexx

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Re: Widerspruch gegen Eignungsfeststellung
« Antwort #24 am: 20. Oktober 2017, 18:54:07 »

Edit: Nein, du hast kein Anrecht auf ein neues Gespräch. Du hast schlichtweg dein Bewerbungsgespräch verkackt.

Vielleicht an dieser stelle noch der Hinweis das dies nicht mein erstes Einstellungsgespräch bei der Bundeswehr war und ich denke das sie überrascht sein werden, aber das habe ich bestanden.

Habe aber stattessen erst eine Ausbildung gemacht.
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KlausP

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Re: Widerspruch gegen Eignungsfeststellung
« Antwort #25 am: 20. Oktober 2017, 18:57:51 »

Was wollen Sie jetzt eigentlich? Sie haben doch alle relevanten (und weniger relevanten) Antworten bekommen. Die Zuständigen beim Karierecenter haben nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, Sie derzeit nicht einzustellen. Daran können Sie nichts ändern. Man hätte Ihnen noch nicht einmal einen Grund nennen müssen, wie jeder andere Arbeitgeber nach Bewerbung und Vorstellungsgespräch auch nicht.
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ulli76

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Re: Widerspruch gegen Eignungsfeststellung
« Antwort #26 am: 20. Oktober 2017, 19:06:49 »

Ist doch ganz einfach- leg Widerspruch ein, dann wirst ne Antwort erhalten.

Aber das wird einfach nix mit dir und der Bundeswehr. Jemand der so drauf ist wie du, ist nun mal für diesen speziellen Arbeitgeber nun mal nicht geeignet. Offenbar haben die Prüfer das genauso gesehen.
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