Auch wenn die Bw verstärkt Bewerber 40+ einstellt... hat die Bw keinen Einfluss auf die Regelungen des Bundesbesoldungsgesetz BBesG.
Und der
Gesetzgeber hat hier mit seinen letzten Änderungen eindeutig im Fokus gehabt:
+ den
jungen Bewerber
+ den älteren Bewerber
mit nutzbarer Qualifikation
Aber
nicht+ den
alten Bewerber
+
ohne nutzbare Qualifikation
Und ich wiederhole mich
Sie verkennen die Zielrichtung des 7.BesÄndG...
In der Begründung zum Gesetzentwurf wird u.a. ausgeführt:
"Die Sonderregelungen für die Stufenlaufzeit werden aufgehoben, so dass insbesondere junge Soldatinnen und Soldaten die zweite Erfahrungsstufe rascher als bisher erreichen können.
Langdienende Soldatinnen und Soldaten steigen schneller in höhere Stufen auf.
Für die Aufgabenerfüllung der Bundeswehr haben Bewerberinnen und Bewerber mit beruflichen Vorqualifikationen besondere Bedeutung.
Deshalb wird für diese Gruppe bei Einstellung in einem höheren Dienstgrad ein Anerkennungstatbestand geschaffen, der die Einstufung in eine höhere Erfahrungsstufe ermöglicht.
Zur Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten in der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes werden die dortigen Planstellenobergrenzen angehoben. "
Wie Sie lesen können...es geht um den
+ jungen Bewerber der am besten eine nutzbare Berufsausbildung hat
oder
+ den lebensälteren Bewerber, der nach der Berufsausbildung bzw. Studium in diesem Beruf gearbeitet und dies für die Bw nutzbar ist
Die erste Gruppe profitiert von der Berechnung der Stufen ab Diensteintritt
plus ggf. Einstellung mit höherem Dienstgrad
Die zweite Gruppe von der Einstellung mit deutlich höherem Dienstgrad,
z.B. HptFw oder StFw und Anrechnung der hauptberuflichen Tätigkeit
für die Erfahrungsstufe
Wer nicht in diese beiden Zielgruppen passt... muss für sich selbst entscheiden ob er trotzdem zur Bw will...
Ich persönlich glaube nicht daran das es hier für eine Personengruppe,
die nicht im Fokus steht...deutlich lebensältere Wiedereinsteller
ohne anrechenbare hauptberufliche Tätigkeiten...oder gar ohnenutzbare
Berufsausbildung... Anpassungen geben wird.
Ich persönlich kann nicht verstehen, dass gerade lebensältere Bewerber, die über Lebenserfahrung verfügen,
sich nicht
VOR Einstellung mit den wichtigen Fragen wie Besoldung, Krankenversicherung nach DZE und Rentenversicherung auseinandersetzen.
Diese Sachverhalte sind für jeden Interessierten im Internet verfügbar.
Nach Einstellung plötzlich festzustellen, dass man z.B. als 42-jähriger Mannschafter nur die Erfahrungsstufe 1 bekommt... und dann auf die Bw "zu zeigen" ... ist schlicht falsch.
Das haben sich die Betroffenen selbst eingebrockt ! Die Bw setzt nur ein Bundesgesetz um.