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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Autor Thema: Frage zum Trennungsgeld - Höhe des Trennungsgeldes und Dauer  (Gelesen 6167 mal)

ninos

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Hallo zukünftige Kameradinnen und Kameraden,

Ich bin neu hier im Forum und hätte da auch gleich mal die eine oder andere Frage.

Ich fange im Januar 2018 als SaZ 8 an und habe eine eigene Wohnung (Miete). Bei meinem Eignungstest im KC wurde die wohnung anerkannt und soweit ist alles in Ordnung.


Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Meine zukünftige Kaserne ist von meinem Wohnort 50 km entfernt. Ich würde, am Anfang zumindest, jeden Tag hin und her pendeln, was 100 km ergeben würden.
Habe ich Anspruch auf Trennungsgeld?
Wie hoch ist das TG und sollte ich Anspruch darauf haben,  wie lange wird mir das gezahlt?

Ich habe im Internet seit Tagen gesucht, jedoch nie etwas konkretes gefunden das meine Frage beantwortet.


Zweite Frage:

Zum Tag des Dienstbeginn bin ich 26 Jahre alt.
Darf ich in der Kaserne schlafen? Oder muss ich so zu sagen "Miete " zahlen.
Wird TG dennoch gezahlt, trotz das man in der Kaserne schläft?


Ich entschuldige mich bereits jetzt schon für die fragerei und will hier keinen auf die Nerven gehen,  jedoch gehen mir diese zwei Dinge seit Wochen durch den Kopf.

Für jede Antwort oder sogar Tipps bin ich sehr dankbar!!!


MfG,

Ninos
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KlausP

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Antw:Frage zum Trennungsgeld - Höhe des Trennungsgeldes und Dauer
« Antwort #1 am: 24. Oktober 2017, 17:54:33 »

Haben Sie denn schon hier im Forum nach Antworten für Ihre Fragen gesucht? Da dürfte schon ein großer Teil beantwortet werden, wenn Sie die Suche mit "Trennungsgeld" füttern.  ;)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ninos

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Antw:Frage zum Trennungsgeld - Höhe des Trennungsgeldes und Dauer
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2017, 18:02:08 »

Die SuFu habe ich schon benutzt, jedoch nichts gefunden was meine Fragen beantwortet :(
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Antw:Frage zum Trennungsgeld - Höhe des Trennungsgeldes und Dauer
« Antwort #3 am: 24. Oktober 2017, 19:08:35 »

Tante Google mal mit TG §3 (Verbleib am Standort) und TG §6 (tägliche Heimkehr) füttern...
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LwPersFw

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Antw:Frage zum Trennungsgeld - Höhe des Trennungsgeldes und Dauer
« Antwort #4 am: 24. Oktober 2017, 21:52:36 »

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61221.msg631883.html#msg631883

Der Link dort hilft auch weiter.

Bei 50 km haben Sie nur Anspruch auf TG nach § 6 TGV.

Nur wenn Sie aus dienstlichen Gründen am Dienstort übernachten müssen, würden ggf. anfallende Mehrkosten erstattet.

Während der Grundausbildung erhalten Sie auch einen Unterricht zu diesem Thema.



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200/3

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Antw:Frage zum Trennungsgeld - Höhe des Trennungsgeldes und Dauer
« Antwort #5 am: 24. Oktober 2017, 22:26:27 »

Zitat
Bei 50 km haben Sie nur Anspruch auf TG nach § 6 TGV.

Ist so nicht ganz richtig, §3 ist theoretisch auch möglich:

"Die tägliche Rückkehr zum Wohnort ist in der Regel nicht zuzumuten, wenn beim Benutzen regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel die Abwesenheit von der Wohnung mehr als 12 Stunden oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohnung und Dienststätte und zurück mehr als 3 Stunden beträgt"

Hängt halt davon ab, wie der ÖPNV (das sehe ich und auch meine Sachbearbeiterin unter "regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel") in der Region drauf ist. Habe selber den Fall, 50km und TG nach §3 weil ich mit ÖPNV um 5Uhr aus dem Haus müsste um die allererste Verbindung zu erwischen, dann trotzdem 40min zu spät in der Dienststelle wäre und abends erst um ca. 20Uhr wieder nachhause kommen würde. Ganz bescheidene Verbindung mit hanebüchenen Umsteigezeiten.
Und auf 100km und 2 Stunden im Auto hocken jeden Tag hätte ich auch nicht wirklich Lust...
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derneue123

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Antw:Frage zum Trennungsgeld - Höhe des Trennungsgeldes und Dauer
« Antwort #6 am: 25. Oktober 2017, 00:28:29 »

hat man denn anspruch auf trennungsgeld wenn die kaserne 200 km entfernt ist (nur hinfahrt zug) also insgesamt 400km
und muss ich dann in der kaserne was bezahlen bin 22 und mache saz13
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ninos

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Antw:Frage zum Trennungsgeld - Höhe des Trennungsgeldes und Dauer
« Antwort #7 am: 25. Oktober 2017, 00:44:19 »

Guten Abend,

erstmals vielen dank für jede Antwort. Wie gesagt, ich werde da einfach nicht schlau was auf mich zutrifft.

Angenommen der Dienstbeginn wäre um 06:45 Uhr. Ich steige in den Zug und fahre zum Dienstort, dann würde sich
eine Zugfahrt und Laufweg von insgesamt 1 Stunde und 40 Minuten ergeben (vom Bahnhof bis zur Kaserne 17 Minuten laufen).

Etwas anderes würde nicht regelmäßig dort hin Fahren und schon gar nicht um die besagte Uhrzeit.

Ich habe in der SuFu alles mögliche gelesen, jedoch nichts gefunden was mir weiter hilft.


Mir wäre sehr geholfen, wenn mir jemand sagen kann, was ich ca. an Geld raus bekommen würde und welcher § auf mich zutrifft.



Ich habe schon einige Freunde gefragt die schon seit längerem in der BW sind, jedoch kennt sich da niemand aus :(


Vielen Dank für die bisherige und weitere Unterstützung.



Gruß,


Ninos
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LwPersFw

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Antw:Frage zum Trennungsgeld - Höhe des Trennungsgeldes und Dauer
« Antwort #8 am: 25. Oktober 2017, 07:03:28 »

@ 200/3 ...
Danke für den Hinweis !! An unsere "Einödstandorte", bei denen auch bei kurzen Entfernungen der 3er zum Tragen kommen kann, hatte ich nicht gedacht...  ;D ;)

Für den TE

Sie werden grundsätzlich TG-berechtigt sein.

Ob nach 3 oder 6 muss der dann für Sie zuständige TG-Bearbeiter prüfen.

In den von mir genannten Link beim BVA... finden Sie auch Berechnungsbeispiele.

Also berechnen Sie einmal 3... einmal 6... und Sie haben einen groben Anhalt.
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Mero89

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Antw:Frage zum Trennungsgeld - Höhe des Trennungsgeldes und Dauer
« Antwort #9 am: 25. Oktober 2017, 09:27:22 »

Einfach bei Dienstantritt im ersten Monat TG §6 Antrag stellen, der wird dann geprüft und entweder stattgegeben, oder nicht.

In ihrem Fall wird der TG §6 Antrag sehr wahrscheinlich durchgehen. Sie können dann mit 0,20€ pro Kilometer rechnen.
Ihre Strecke berechnet man mit dem Falk Routenplaner und nimmt hierbei dir kürzeste Strecke.
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Tommie

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Antw:Frage zum Trennungsgeld - Höhe des Trennungsgeldes und Dauer
« Antwort #10 am: 25. Oktober 2017, 09:43:53 »

Einfach bei Dienstantritt im ersten Monat TG §6 Antrag stellen, der wird dann geprüft und entweder stattgegeben, oder nicht.

In ihrem Fall wird der TG §6 Antrag sehr wahrscheinlich durchgehen. Sie können dann mit 0,20€ pro Kilometer rechnen.
Ihre Strecke berechnet man mit dem Falk Routenplaner und nimmt hierbei dir kürzeste Strecke.

@Mero89:

Erstens wird Trennungsgeld immer im Nachhinein gezahlt, so dass der Antrag für den ersten Monat erst im zweiten Dienstmonat gestellt werden kann, und zweitens ist die Berechnung nicht so einfach, weil es u. a. eine Prüfung gibt, ob der nach § 6 TGV ausgerechnete Betrag die Zahlungen nach § 3 TGV übersteigt, und dann nur der niedrigere Betrag ausgezahlt wird!

Fazit: Dieter Nuhr hat mal wieder recht! Wenn man keine Ahnung hat ... ;) !
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ninos

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Antw:Frage zum Trennungsgeld - Höhe des Trennungsgeldes und Dauer
« Antwort #11 am: 25. Oktober 2017, 10:14:19 »

Guten Morgen,

vielen Dank für eure Hilfe, echt klasse!!

Ich werde einfach mal schauen was so auf mich zutrifft und werde es dann vor Ort abklären.

Gruß,

Ninos
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CIRK

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Antw:Frage zum Trennungsgeld - Höhe des Trennungsgeldes und Dauer
« Antwort #12 am: 25. Oktober 2017, 10:23:02 »

Ich werde einfach mal schauen was so auf mich zutrifft und werde es dann vor Ort abklären.

Na dass ist doch mal ein ganz neuer und innovativer Ansatz ... SCNR
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