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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Wichtige Frage Zur sicherheitsprüfung  (Gelesen 3710 mal)

derneue123

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Wichtige Frage Zur sicherheitsprüfung
« am: 25. Oktober 2017, 00:08:10 »

Guten Tag (bald) Kameraden.
ich habe mich hier registriert weil ich eine ziemlich wichtige frage habe die mir die Herren in München und bei meinem Standort der Karriereberater nicht beantwortet haben.
ich habe mich für 13 jahre verpflichtet,
bin jetzt aber schon seit einer weile opfer von stalking geworden und es ist auch schon klar wer dies tut.
nun möchte ich gerne wissen was alles und wie es überprüft wird.
es ist absolut wichtig, da es mir einen bevorstehenden umzug sehr erleichtern würde.
und bitte keine ausweichenden gegenfragen... mir ist das ernst... wird also mein umfeld überprüft? wer wird überprüft und könnten die auserwählten wo die überprüfung machen theoretisch rausfinden wie oft die personen mir nachstellen? paranoid bin ich nicht.. ich lebe mein leben ganz normal weiter da ich arg stressresistent bin und diese eine frage mich seit wochen quält weil ich keine genaue antwort bekam.
mit freundlichen grüssen
derneue123
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Ralf

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Antw:Wichtige Frage Zur sicherheitsprüfung
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2017, 06:15:25 »

Der Umfang der SÜ hängt vom Dienstposten ab, den du besetzen wirst.
Ist es relevant, ob du gestalkt wirst? Nein.

Zitat
es ist absolut wichtig, da es mir einen bevorstehenden umzug sehr erleichtern würde.
Den Zusammenhang verstehe ich nicht.
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Antw:Wichtige Frage Zur sicherheitsprüfung
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2017, 07:17:02 »

@derneue123:

Vielleicht haben Sie den Sinn der Sicherheitsüberprüfung missverstanden? Es wird nicht geprüft ob Sie "gefährdet" sind sondern ob von Ihnen eine "Gefährdung" ausgehen könnte.
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schlammtreiber

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Antw:Wichtige Frage Zur sicherheitsprüfung
« Antwort #3 am: 25. Oktober 2017, 08:45:53 »

Vielleicht haben Sie den Sinn der Sicherheitsüberprüfung missverstanden? Es wird nicht geprüft ob Sie "gefährdet" sind sondern ob von Ihnen eine "Gefährdung" ausgehen könnte.

Ich glaube, das ist der springende Punkt.
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derneue123

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Antw:Wichtige Frage Zur sicherheitsprüfung
« Antwort #4 am: 02. November 2017, 04:34:23 »

Also von mir geht keine Gefahr aus, nur ist es mir auch wichtig zu wissen was überprüft wird, wie usw..
naja und den umzug in die nähe der stammkaserne meinte ich die polizei riet mir dazu umzuziehen und freunde wollen nicht das ich umziehe was mich aber nicht stört.
Ich hab halt im Internet gelesen das mein komplettes umfeld durchleuchtet wird und so weiter
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Ralf

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Antw:Wichtige Frage Zur sicherheitsprüfung
« Antwort #5 am: 02. November 2017, 05:16:07 »

Zitat
Ich hab halt im Internet gelesen das mein komplettes umfeld durchleuchtet wird und so weiter
Ja und? Das ist doch kein Problem, wenn du das verstanden hast, was Schlammtreiber geschrieben hat. Welche Gefährdung geht von dir aus, wenn dir Leute nachstellen?
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funker07

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Antw:Wichtige Frage Zur sicherheitsprüfung
« Antwort #6 am: 02. November 2017, 18:27:57 »

Gerade im Bezug auf Sicherheitsüberprüfungen liest man vieles im Internet...das Handy wird überwacht, "die" wissen, was du frühstückst und und und.
Was tatsächlich gemacht wird, kannst du im Sicherheitsüberprüfungsgesetz nachlesen.
Es geht darum, sicherzugehen, dass du wirklich du bist, nicht in einer Wehrsportgruppe oder beim IS, ob du Schulden hast, die dich erpressbar machen.

Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung kannst du um ein Gespräch mit MAD bitten. Ob die dir mit deinem Stalker helfen können, bezweifle ich.
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derneue123

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Antw:Wichtige Frage Zur sicherheitsprüfung
« Antwort #7 am: 16. November 2017, 18:23:41 »

okay danke..
aber wo kann man das nachlesen was gemacht wird?
und ab welchem zeitpunkt kann ich mit dem mad reden?
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KlausP

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Antw:Wichtige Frage Zur sicherheitsprüfung
« Antwort #8 am: 16. November 2017, 18:30:02 »

Im Sicherheitsüberprüfungsgesetz kann man das nachlesen. Und bei eine Ü1 müssen Sie vermutlich gar nicht mit dem MAD rechnen, der klopft nur die Aktenlage bei anderen Sicherheitsbehörden ab und setzt sich mit Ihnen nur bei Unklarheiten in Verbindung. Der MAD fängt mit der Überprüfung auch erst an, wenn Sie Ihren Test erfolgreich absolviert und eingeplant sind.

Übrigens könnten Sie dich etwas mehr Mühe mit Ihren Texten geben. Das, was Sie hier bieten, ist eine Unhöflichkeit sondergleichen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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