Ich denke mal, dass "Andi8111" mit seiner Einschätzung hier nicht alleine steht, und dass der Musterungsarzt am KarrCBw das genauso sieht oder sich gar den Rat eine Bundeswehr-Orthopäden einholt, der dann diese Vorgehensweise empfiehlt:
Ich würde eine GZ V42 vergeben und eine Wiederbegutachtung in einem Jahr anberaumen.
Danach wäre eine III42 möglich, diese schließt jedoch den RD aus.
Somit sollten Sie von dem Wunsch Abstand nehmen, Soldat zu werden.
Und damit ist von vorne herein klar, dass eine Verwendung im Rettungsdienst für diesen Bewerber definitiv ausgeschlossen ist!
@ Luca_Dingenskirchen:Ich lese immer nur "möchte die Ausbildung machen", aber leider nichts von "möchte Soldat werden"! Alle Personen, die die Bundeswehr für eine militärische Verwendung einstellt, werden in erster Linie Soldat, und erst in zweiter Linie erhalten sie eine für ihren Dienstposten notwendige Ausbildung! Ihre Einstellung passt nicht, Sie sind aus ärztlicher Sicht für die angestrebte Verwendung nicht tauglich ... das bringt mich zu dem Schluss, dass es mit Ihnen und der Bundeswehr wohl nichts werden wird
! Es wird für Sie langsam Zeit einen "Plan B" zu entwickeln, weil "Plan A" gerade die erste Feindberührung nicht überlebt hat
!