Werte Kameraden,
ich habe im Forum gesucht, sowie mit Kameraden (aus S1) gesprochen, und verschiedene, teilweise widersprechende Aussagen bekommen.
Sachverhalt
Ich bin z.Zt. als RDL tätig, und möchte während der Dienstleistung an einer DVAG am Samstag teilnehmen. In der RDL unterliege ich der Zeiterfassung, wie die aktiven Soldaten, also der SAZV.
[/Frageu]
Kann ich zu der DVAG einfach hin (nach Rücksprache mit dem Zuzieher, in dem Fall LKdo? Oder brauche ich eine Einladung durch das Lkdo? Oder muss mein DV (in meinem Beorderungstruppenteil) mir die Teilnahme befehlen? Ich würde die Teilnahme nicht als Arbeitszeit gerechnet haben wollen, da dies rein freiwillig ist und mit meiner RDL Tätigkeit nichts zu tun hat.
Ich möchte Klarheit vor allem über die Konsequenzen sollte z. B. ein Unfall (Gott bewahre) auf der DVAG und dem Weg dahin passieren,.
Nach meinen Verständnis müsste in diesem Fall die gleiche Regelung greifen wie bei aktiven Soldaten, die an einer DVAG teilnehmen.
Bitte um Erleuchtung!
mkg
Eisensoldat