Was in diesem Thread schon wieder für ein Unsinn geschrieben wurde....
Ich empfehle dem Fragesteller ganz dringend, die Frage nicht in einem Bundeswehrforum, sondern in einem Rechtsforum zu stellen. Dort dürften die Antworten sicher kompetenter sein.
Ich selbst weiß die Antworten auch nicht im Detail, aber ich kann zumindest sagen, dass Trennungsgeld, Reisekosten etc. nicht pfändbar sind. Das steht nämlich deutlich in § 850a Nr. 3 ZPO.
Das macht auch Sinn, denn bei diesem Geld handelt es sich ja nicht um ein Einkommen, sondern nur um die Erstattung von Aufwendungen, der der Beschäftigte ja tatsächlich gehabt hat.
Ich bin auch in der Tat sehr skeptisch, ob die Übergangsbeihilfe pfändbar ist und wenn ja, in welcher Höhe bzw. zu welchem Anteil.
Ein ganz gutes Rechtsforum ist bei
www.123recht.de zu finden. Dort gibt es auch ein Unterforum Insolvenzrecht.
Und an FK: Auch wenn es vielleicht nicht in Dein Vorstellungsvermögen fällt, es gibt tatsächlich eine ganze Reihe von Leuten, die völlig unverschuldet in die Insolvenz geraten sind. Derartige pauschale Urteile sind in der Tat eine Frechheit und nur eine unerträgliche Arroganz.