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Autor Thema: TG- Wohnung nachträglich anerkennen lassen?  (Gelesen 3189 mal)

Niwi1117

  • Gast
TG- Wohnung nachträglich anerkennen lassen?
« am: 26. Oktober 2017, 18:57:38 »

Hallo alle zusammen!
Ich versuche jetzt schon Erfolgslos seit einer Weile in Sachen trennungsgeld etwas schlauer zu werden..
Ich hoffe, dass mir jemand von euch meine Frage beantworten kann.
Zu meiner Situation:
Ich bin seit 01.08. diesen Jahres bei der Bundeswehr und habe bislang bei meinem Vater in seiner Eigentumswohnung gelebt. Da ich in absehbarer Zeit in meine stammeinheit komme, will ich dann auch gleich dorthin ziehen, würde dann aber kein tg beziehen können.

Zu meiner Frage: ist es möglich mich jetzt noch in die Wohnung meines Vaters schreiben zu lassen (angenommen die Wohnung erfüllt alle Bedingungen), um tg zu empfangen?
Und was hat es dann genau mit der Entfernung zur kaserne auf sich (Umkreis von 30km... etc)
Danke im Voraus
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KillBurn93

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Antw:TG- Wohnung nachträglich anerkennen lassen?
« Antwort #1 am: 26. Oktober 2017, 19:39:53 »

Nein können Sie nicht mehr und Sie müssten Mieter sein und einen Mietvertrag vorlegen.
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Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Andi8111

  • Gast
Antw:TG- Wohnung nachträglich anerkennen lassen?
« Antwort #2 am: 26. Oktober 2017, 19:50:52 »

klingt ein wenig so, als wollte man einen Betrug vorbereiten...
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Sksksusq

  • Gast
Antw:TG- Wohnung nachträglich anerkennen lassen?
« Antwort #3 am: 26. Oktober 2017, 20:02:54 »

Nehmen wir an, dass mein Vater einen untermietervertrag Auflegen möchte und nun Miete von mir verlangt. Wie sieht die Sache dann aus?
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dunstig

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Antw:TG- Wohnung nachträglich anerkennen lassen?
« Antwort #4 am: 26. Oktober 2017, 20:06:56 »

Eine Miete, die auch real bezahlt wird und als Einkünfte dem Finanzamt angezeigt wird?

Wie schaut es mit dem Verfügungsrecht über die Wohnhng aus?
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

jk3

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Antw:TG- Wohnung nachträglich anerkennen lassen?
« Antwort #5 am: 26. Oktober 2017, 20:10:58 »

Datum vom Mietvertrag müsste vor dem Datum des Zugangs des Einberufungsbescheids liegen.
Habe ein ähnliches Problem - Mietvertrag ab 01.04. und Einstellung zum 01.04. Konnte ich mittlerweile durch Heirat lösen ;)
Umziehen kommt nicht infrage, da meine Frau Haus+Hof erbt und ihr+mein Umfeld 1,5 Stunden vom Standort entfernt liegt.
Nächstgelegende Kaserne/Truppenarzt wären auch 70km/50min, daher macht auch eine Versetzung kaum Sinn. Region Braunschweig ist tot..
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KlausP

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Antw:TG- Wohnung nachträglich anerkennen lassen?
« Antwort #6 am: 26. Oktober 2017, 20:15:46 »

Nehmen wir an, dass mein Vater einen untermietervertrag Auflegen möchte und nun Miete von mir verlangt. Wie sieht die Sache dann aus?

Das Thema war schon mehrfach im Forum.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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