Ich verstehe nicht, was er nicht versteht.
Damals hat ihn die Stammdienststelle der Bundeswehr geprüft. Was ging denn da bitte nach Aktenlage?
Es ist doch nun der einzige Unterschied, dass die KCBw mit Assessement diese Aufgabe von den nicht mehr existierenden Freiwilligenannahmezentren übernommen haben. Verstehe wieder das ganze Gewese hier nicht und vor allem diese obstinate Art der Fragenstellerei.
Nein, ich wurde durch die SDBW durch Aktenlage geprüft und nicht persönlich in Form eines Assessments. Deswegen ist die "obstinate" Art der Fragestellerei obsolet. In diesem Fall ist mir ja nicht klar, warum man bei Erfüllung der Mindestvoraussetzungen zum RFA und Beurteilungen trotzdem noch zum Assessment muss. Das wollte ich geklärt haben.
Bei mir war das damals so, dass ich durch meine Schul- und Berufsausbildung sofort zum StUffz d.R. (v) ernannt wurde und nach entsrechenden WÜ-Tagen zum StUffz d.R., also endgültig.
In weiteren WÜ wurde das Potential zum Fw d.R. festgestellt, bekam eine Beurteilung, stellte einen Antrag zum RFA und dieser wurde von der SDBW ohne Assessment genehmigt. (Fachdiener). Es folgten die normalen Lehrgänge, 1,5 Jahre später dann Fw d.R.
Wahrscheinlich hat er keine zivilberufliche Ausbildung, die verwertbar gewesen wäre, um zumindest SU zu werden. Oder er ist Truppendiener, dann müsste er alle Dienstgradgruppen durchlaufen nehme ich an, was ein ziemlich langer Weg wäre.