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Autor Thema: Anzug Eignungsfeststellung  (Gelesen 5767 mal)

KlausP

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Antw:Anzug Eignungsfeststellung
« Antwort #15 am: 01. November 2017, 09:43:43 »

Nein, da haben Sie mich falsch verstanden. Damals, als Sie sich beworben haben, war das auch noch so, wie Sie geschrieben haben. So war das gemeint.
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Andi8111

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Antw:Anzug Eignungsfeststellung
« Antwort #16 am: 01. November 2017, 10:32:54 »

Ich verstehe nicht, was er nicht versteht.
Damals hat ihn die Stammdienststelle der Bundeswehr geprüft. Was ging denn da bitte nach Aktenlage?

Es ist doch nun der einzige Unterschied, dass die KCBw mit Assessement diese Aufgabe von den nicht mehr existierenden Freiwilligenannahmezentren übernommen haben. Verstehe wieder das ganze Gewese hier nicht und vor allem diese obstinate Art der Fragenstellerei.
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Stromberg

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Antw:Anzug Eignungsfeststellung
« Antwort #17 am: 01. November 2017, 11:01:32 »

Ich verstehe nicht, was er nicht versteht.
Damals hat ihn die Stammdienststelle der Bundeswehr geprüft. Was ging denn da bitte nach Aktenlage?

Es ist doch nun der einzige Unterschied, dass die KCBw mit Assessement diese Aufgabe von den nicht mehr existierenden Freiwilligenannahmezentren übernommen haben. Verstehe wieder das ganze Gewese hier nicht und vor allem diese obstinate Art der Fragenstellerei.

Nein, ich wurde durch die SDBW durch Aktenlage geprüft und nicht persönlich in Form eines Assessments. Deswegen ist die "obstinate" Art der Fragestellerei obsolet. In diesem Fall ist mir ja nicht klar, warum man bei Erfüllung der Mindestvoraussetzungen zum RFA und Beurteilungen trotzdem noch zum Assessment muss. Das wollte ich geklärt haben.

Bei mir war das damals so, dass ich durch meine Schul- und Berufsausbildung sofort zum StUffz d.R. (v) ernannt wurde und nach entsrechenden WÜ-Tagen zum StUffz d.R., also endgültig.

In weiteren WÜ wurde das Potential zum Fw d.R. festgestellt, bekam eine Beurteilung, stellte einen Antrag zum RFA und dieser wurde von der SDBW ohne Assessment genehmigt. (Fachdiener). Es folgten die normalen Lehrgänge, 1,5 Jahre später dann Fw d.R.

Wahrscheinlich hat er keine zivilberufliche Ausbildung, die verwertbar gewesen wäre, um zumindest SU zu werden. Oder er ist Truppendiener, dann müsste er alle Dienstgradgruppen durchlaufen nehme ich an, was ein ziemlich langer Weg wäre.

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Ralf

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Antw:Anzug Eignungsfeststellung
« Antwort #18 am: 01. November 2017, 11:07:03 »

So schwer ist das doch nicht, oder? Die Richtlinien haben sich geändert. Jeder geht zum KarrC Bw, wenn er sich für eine Fw-Lfb bewirbt, das wurde doch bereits hier klargestellt.
Von daher kann ich deinen Ausführungen leider auch nicht folgen. Es ist völlig wurscht, was "damals" war.
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KlausP

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Antw:Anzug Eignungsfeststellung
« Antwort #19 am: 01. November 2017, 11:09:02 »

Zitat
Bei mir war das damals so, dass ich durch meine Schul- und Berufsausbildung sofort zum StUffz d.R. (v) ernannt wurde und nach entsrechenden WÜ-Tagen zum StUffz d.R., also endgültig.

In weiteren WÜ wurde das Potential zum Fw d.R. festgestellt, bekam eine Beurteilung, stellte einen Antrag zum RFA und dieser wurde von der SDBW ohne Assessment genehmigt. (Fachdiener). Es folgten die normalen Lehrgänge, 1,5 Jahre später dann Fw d.R.

Das ist aber alles "Kriegsgeschichte"!

Ich war von 1996 bis 2006 als MobFwGerät eines PzGrenBtl auch für die Reservisten zuständig. In dieser Zeit habe ich mehrere Varianten kennen gelernt, wie man ResUffz oder ResFw werden konnte.
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Andi8111

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Antw:Anzug Eignungsfeststellung
« Antwort #20 am: 01. November 2017, 11:13:10 »

Deswegen ist die "obstinate" Art der Fragestellerei obsolet.

Dieser Satz ergibt keinen Sinn.

Aber es gibt mehrere Sätze von Ihnen, die keinen Sinn ergeben.

zB. "Die Eignungsfeststellung erfolgte durch die (ex) SDBW. "
Daraus liest ein normal begabter Mensch, dass Sie zur Eignungsfeststellung bei der SDBW waren. Vorher hieß es, es ging nach Aktenlage? Präzisieren Sie Ihre Aussagen.
Bei mir war es tm DAMALS so, dass ich mich aus dem FWDL als HG für die Fw-Laufbahn beworben habe. Ich musste vorher G-Karte, Sportergebnisse und Laufbahnbeurteilung der SDBW schicken, bzw. mein Spieß, woraufhin ich eine Einladung NUR für das Gespräch bekommen habe.
Ja und? Heute ist es anders. Offensichtlich. Und Ihre obstinate Haltung bewahrt Sie davor, diesen einfachen Fakt zu begreifen.
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Stromberg

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Antw:Anzug Eignungsfeststellung
« Antwort #21 am: 01. November 2017, 11:20:01 »

So schwer ist das doch nicht, oder? Die Richtlinien haben sich geändert. Jeder geht zum KarrC Bw, wenn er sich für eine Fw-Lfb bewirbt, das wurde doch bereits hier klargestellt.
Von daher kann ich deinen Ausführungen leider auch nicht folgen. Es ist völlig wurscht, was "damals" war.

Und genau deswegen gibt es hier das Forum, um Klarheit zu schaffen und Antworten auf Fragen zu bekommen, die konstruktiv sind und inhaltlich verwertbar und belegbar sind, ohne irgendwelche subjektiven Genervtheiten von Forumsmitgliedern parallel dazu zu erhalten.

Analog dazu wird bei den Reserveoffizieren mit entsprechender Vorbildung auch nach Aktenlage entschieden, vgl 43.3 i.V.m. 26.2 SLV. Dass das bei den Feldwebeln, vor allem Fachdienern, plötzlich nicht mehr möglich sein soll, ist schon sehr verwunderlich.
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Antw:Anzug Eignungsfeststellung
« Antwort #22 am: 01. November 2017, 11:31:17 »

Deswegen ist die "obstinate" Art der Fragestellerei obsolet.

Dieser Satz ergibt keinen Sinn.

Aber es gibt mehrere Sätze von Ihnen, die keinen Sinn ergeben.

zB. "Die Eignungsfeststellung erfolgte durch die (ex) SDBW. "
Daraus liest ein normal begabter Mensch, dass Sie zur Eignungsfeststellung bei der SDBW waren. Vorher hieß es, es ging nach Aktenlage? Präzisieren Sie Ihre Aussagen.
Bei mir war es tm DAMALS so, dass ich mich aus dem FWDL als HG für die Fw-Laufbahn beworben habe. Ich musste vorher G-Karte, Sportergebnisse und Laufbahnbeurteilung der SDBW schicken, bzw. mein Spieß, woraufhin ich eine Einladung NUR für das Gespräch bekommen habe.
Ja und? Heute ist es anders. Offensichtlich. Und Ihre obstinate Haltung bewahrt Sie davor, diesen einfachen Fakt zu begreifen.

Jetzt komm doch erstmal von deinem Egotrip runter. Was ist daran so schwer zu verstehen, dass die Eignungsfeststellung durch die SDBW erfolgte? Daran ist nichts falsch. Außerdem habe ich immer erwähnt nach Aktenlage. Also was ist daran so schwer zu verstehen?

Nach meiner Frage habe ich mindestens vier Antworten erhalten, die rein auf subjektiven Meinungen beruhen, weil sich offensichtlich hier selber die Leute nicht auskennen, welche Varianten es gibt. Ein Forum lebt von Fragen und Antworten. Daher sollte die Kultur des Dialogs gewahrt werden!
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KlausP

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Antw:Anzug Eignungsfeststellung
« Antwort #23 am: 01. November 2017, 11:33:57 »

Die einzig gültige "Variante" ist die vom TE genannte. Der Rest bringt ihm rein gar nichts an Erkenntnisgewinn, weil "Kriegsgeschichte".

Und damit wr es das für mich hier auch.
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Andi8111

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« Antwort #24 am: 01. November 2017, 11:40:14 »

Ja und warum muss er da nun hin? Warum wird nicht nach Aktenlage entschieden wie in meinem Fall?

Zitat
3.7.6 Zulassung als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahnen der
Fachunteroffiziere der Reserve und der Feldwebel der Reserve
Zitat
3.7.6.2 Entscheidungskriterien
3310. Bei der Entscheidung über die Zulassung sind folgende Kriterien zu beachten:
• Verfügbarkeit eines geeigneten Beorderungsdienstpostens oder einer geigneten Beorderungsmöglichkeit
in der Personalreserve,
die charakterliche und geistige Eignung, Befähigung und Leistung (Eignungsfeststellungsverfahren
bei einem KarrC Bw mit Assessment bei Bewerbung für die Laufbahn der Feldwebel der
Reserve)
,
• die bisher gezeigte Einsatzbereitschaft und das Engagement für die Bw,
• die Verfügbarkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers nach Abschluss der Laufbahnausbildung
sowie
• die Bereitschaft, sich freiwillig für Beorderungen und RD zu engagieren und die sich aus der
Beorderung ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen.
Zitat

Quelle: Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2

Und das haben sie wohl nicht kapiert, oder wie? Warum die Diskussion danach noch weitergehen musste, ist für mich absolut schleierhaft. Denn dies sind offenbar keine "subjektiven Meinungen"; wobei Meinungen immer subjektiv sind, weshalb man solche Pleonasmen vielleicht aus der Diskussionskultur herauslässt ;)

edit: Zitat kenntlich gemacht.
« Letzte Änderung: 01. November 2017, 13:34:50 von Ralf »
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Ralf

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Antw:Anzug Eignungsfeststellung
« Antwort #25 am: 01. November 2017, 13:38:59 »

Lieber Stromberg, wer hat das Thema denn wieder aufgerollt durch alte Geschichten, obwohl bereits die Quelle incl. Zitat daraus hier bereits als Antwortet gepostet war?
Und da die Antwort gegeben wurde und alte Geschichten nun einmal zwar interessant, aber wenig hilfreich sind, ist hier zu.
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