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Autor Thema: Safariland-Holster ZDV konform?  (Gelesen 2518 mal)

Jens Sieversen

  • Gast
Safariland-Holster ZDV konform?
« am: 27. Oktober 2017, 11:20:17 »

Moin Moin,
kann mir jemand sagen ob in der Bundeswehr nur das Blackhawk Level 3 Holster offiziell eingeführt ist ( gem. ZDV)?

Würde gerne ein Safarilanf-Holster tragen, jedoch nur wenn dies laut ZDV möglich ist.

Dies soll keine Grundsatzdiskussion über private nicht vorschriftsmäßige Ausrüstung werden (Deswegen frag ich ja, ob die ZDV dieses Holster mit Ausweist, da ich es bei diversen Einheiten in  Gebrauch sah.)
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LwPersFw

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Antw:Safariland-Holster ZDV konform?
« Antwort #1 am: 27. Oktober 2017, 11:41:19 »

Fragen Sie Ihren Disziplinarvorgesetzten ob er unter diesen Vorgaben das Tragen erlaubt:

"Jedes Tragen nicht dieser Zentralrichtlinie entsprechender Uniformteile (z.B. die Ergänzung / Abwandlung der Uniform mit nicht zugelassenen ausländischen Uniformteilen), das Anlegen nicht genehmigter oder in Form und Farbe abweichender Abzeichen sowie zweckwidrige Verwendung bundeswehreigener Bekleidung ist unzulässig.

Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen haben in Form, Farbe und Beschaffenheit den dienstlich gelieferten zu entsprechen.

Keine Trageerlaubnis besteht dagegen für selbstbeschaffte Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen, insbesondere Artikel der Kampfbekleidung (Feldanzug, Bord- und Gefechtsanzug und Flugdienstanzug – jeweils in allen Varianten), der Persönlichen Schutzkleidung (PSA), Augen- bzw. ballistischen Schutzausrüstung sowie der Schneid- und Schanzausrüstung."


Plus ggf. hinzutretende Regelungen für einzelne Ausrüstungsgegenstände.
Wobei hier zu beachten ist, dass dies auch nur Genehmigungen für einzelne Verbände sein können (z.B. KSK).

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jens Sieversen

  • Gast
Antw:Safariland-Holster ZDV konform?
« Antwort #2 am: 27. Oktober 2017, 12:01:40 »

Super mach ich so, bin mal gespannt was dabei raus kommt. Kann mir jedoch nicht vorstellen dass sich ein Vorgesetzter auf dünnes Eis begibt was ein Holster angeht.

Nachher schieß ich mir ins Bein und dann? Ist der Vorgesetzte haftbar:D?

Naja egal. Ich probiers und berichte hier nach was draus wurde.
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CIRK

  • Gast
Antw:Safariland-Holster ZDV konform?
« Antwort #3 am: 27. Oktober 2017, 12:12:41 »

... Kann mir jedoch nicht vorstellen dass sich ein Vorgesetzter auf dünnes Eis begibt was ein Holster angeht.

Nachher schieß ich mir ins Bein und dann? Ist der Vorgesetzte haftbar:D?

... und genau deshalb sollten Sie den Unsinn lassen, das dienstlich bereitgestellte Equipment nutzen und ihr gespartes Geld lieber anderweitig verwenden.
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Jens Sieversen

  • Gast
Antw:Safariland-Holster ZDV konform?
« Antwort #4 am: 27. Oktober 2017, 12:19:37 »

Naja das Holster wäre sowieso da, es geht auch nicht darum wie der KSK-Rambo auszusehen. Ich mag das Sicherungssystem des BlackHawks nicht. Das ist Geschmackssache mehr nicht.

Da andere Einheiten scheinbar standardmäßig mit eben diesem Safariland-Holster ausgestattet sind, hätte ja theoretisch die Möglichkeit bestanden dass dieses in der ZDV aufgeführt und somit gestattet ist. Dann hätte ich niemanden fragen brauchen.
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CIRK

  • Gast
Antw:Safariland-Holster ZDV konform?
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2017, 12:41:13 »

...hätte ja theoretisch die Möglichkeit bestanden dass dieses in der ZDV aufgeführt und somit gestattet ist. ...

Wie so oft, ist hier in erster Linie der DV der richtige Ansprechpartner.
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AucheinResi

  • Gast
Antw:Safariland-Holster ZDV konform?
« Antwort #6 am: 28. Oktober 2017, 21:49:54 »

Na ja, wenn man sich die ZR "A2-2630/0-0-5" mal genauer ansieht behandelt die das Thema "Gefechtsausrüstung" nur in Bezug auf "ballistischen Schutzausrüstung" (s. Ziffer 142), selbst beim "Feldanzug, Tarndruck, Einsatz" (s. Ziffer 2.3.3 ff) ist die "Gefechtsausrüstung" nicht enthalten.

Bezogen auf die "ballistischen Schutzausrüstung" sind aber die Weich- und Hart-Ballistik gemeint und wenn die ohne Funktionseinschränkung in einen anderen Westenkörper passen ist die Funktion sichergestellt.
Der Holster Typ "Safariland 6004" ist aber in verschiedenen Teilen der Bundeswehr eingeführt und somit dürfte die Argumentation schwierig sein warum der in anderen Bereichen nicht genutzt werden darf, insbesondere wenn das falsch Bedienen des Holsters gegenüber dem Blackhawk Holster (Serpa) deutlich schwieriger ist.

Was das Thema Vorschriftenkunde/ -gläubigkeit angeht zeigt gut das Bsp. mit den Einweghanschuhen beim nSAK-Schiessen, bei dem nur um der Vorschrift genüge zu leisten Einweghandschuhe getragen wurden ohne das die Schutzfunktion gegeben war aber man hatte halt Handschuhe an. Zum Glück wurde das abgestellt.

Das wesentliche Problem ist aber ob der Vorgesetzte die notwendige Gelassenheit zeigt oder nicht und da kann Ihnen hier keiner helfen.
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