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Autor Thema: Abgabe der per. Wäsche und derer Fristen  (Gelesen 1378 mal)

schokoraspel

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Abgabe der per. Wäsche und derer Fristen
« am: 28. Oktober 2017, 20:41:36 »

Hiho. Es geht hierbei um die Wäsche, die nicht mehr zurück gegeben werden muss wie Schuhe, T-Shirts, Unterwäsche und Taschentücher z.B.

Früher ging diese Wäsche nach 3 Jahren ohne aktive Zeit auch offiziell in den Besitz über.
Nun soll es wohl so sein, dass diese Frist nur losgeht, wenn man auch keine sonstigen Klamotten mehr hat, also komplett ausgekleidet ist.
Ist das so korrekt und wenn ja, sind die Leute die ihre Sachen vor 10 Jahren bekommen haben denn auch davon betroffen oder laufen sie noch unter dem bzw. einem alten Verfahren? So alte Sachen zusammenzusuchen, vorzuzeigen und mit Sachschadensmeldungen abzuschließen löst sicher keine Begeisterung aus.

Die Formulierung von vor 10 Jahren kann ich noch zitieren:
Zitat
Bestimmte Bekleidungsstücke (z.B. Unterwäsche, Schwerschuhzeug) gem. RL Bekl. sind von mir nicht zurückzugeben. Diese Artikel gehen vielmehr drei Jahre nach meiner Entlassung oder nach einer Zugehörigkeit zur Verfügungsbereitschaft/Alarmreserve in mein Eigentum über. Die Dreijahresfrist wird durch eine neue Beorderung zur Alarm/personalreserve unterbrochen.
Gesetzt ist hier natürlich der Fall, dass es keine Übungen, Beorderungen oder sonstiges gab.

Besten Dank
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MiraC

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Antw:Abgabe der per. Wäsche und derer Fristen
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2017, 23:24:10 »

Also ich kann Dir nur schreiben, das alles was nicht in SAP erfasst wurde, wohl aus dem System verschwunden ist.
Alles was schon in SAP erfasst wurde ist hingegen "bekannt".

Ich habe drei Sätze Tarnklamoten, die ich "über" habe. Eine Badehose die ich nur Monate später in meiner Einheit bekam, ist hingegen im System "bekannt" und steht auf meiner BAN. Zwischen dieser und der nächsten Reservedienstleistung lagen bei mir sieben! Jahre.
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