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Autor Thema: Bezügeabrechnung  (Gelesen 7649 mal)

Equess

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Bezügeabrechnung
« am: 29. Oktober 2017, 10:01:09 »

Hallo Leute,

ich bin jetzt seit dem 4.10 bei der Bundeswehr und möchte mir nun endlich eine neue Küche finanzieren, allerdings brauche ich dazu einen "Lohnschein".
Muss ich für eine Ausfertigung etwas beantragen oder reicht es mit meinem Spieß zu reden ? Leider muss ich die Bezügeabrechnung bis zum 10.11 Vorlegen wegen der aktuellen Rabattaktion.

Würde mich über Hilfe freuen,

mit freundl Gruß

EDIT:  Klarname gelöscht ... bitte keine Klarnamen im Forum verwenden !
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2017, 10:52:07 von LwPersFw »
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Bezuegestelle

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Antw:Bezügeabrechnung
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2017, 10:35:38 »

Guten Tag Kamerad,

Gerne übersende ich Ihnen den Lohnzettel per eMail.
Einfach die eMail posten und zur Bestätigung das sie wirklich der Echte sind, ihren dienstgrad und die Einheit hier dazu schreiben.
Dann übersenden wir den Lohnzettel noch heute.
Mit kameradschaftlichen Grüssen


Was soll das ? Das findet hier nicht statt !
« Letzte Änderung: 29. Oktober 2017, 10:39:53 von LwPersFw »
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LwPersFw

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Antw:Bezügeabrechnung
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2017, 10:42:49 »

Für den TE

Wenden Sie sich am Montag an Ihren Pers.

Dieser kann Ihnen Ihren Bezügeabrechner beim BVA sagen.

Diesen rufen Sie dann persönlich an und Fragen höflich, ob er so freundlich ist, Ihnen einen entsprechenden Ausdruck zukommen zu lassen.
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Andi8111

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Antw:Bezügeabrechnung
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2017, 10:44:41 »

Da Sie erst am 04.10. eingestellt wurden, haben sie einen Abschlag erhalten. Die Besoldung wird monatlich im voraus gezahlt, d.h. Sie bekommen zum letzten Werktag des Monats Ihr Gehalt für November plus die Differenz zur Abschlagssumme. Erst darüber werden Sie, in der letzten Woche des Monats irgendwann eine Gehaltsbescheinigung von der Bezügestelle erhalten.

Wenn Sie vorher eine brauchen, können Sie sich an Ihr BVA wenden. Ob die vorher, auf dem Postwege, da ist, wie die, die sowieso verschickt wird, wage ich zu bezweifeln.

Und grundsätzlich gilt: Wenn man sich etwas kaufen möchte, sollte man das Geld dazu haben. Nach 3 Wochen im Dienst eine neue Küche zu kaufen, halte ich für kurzsichtig. Wenigstens sollte man warten, bis man weiß, was man wirklich bekommt, also mindestens auf die erste Gehaltsbescheinigung. Die kann man dann auch direkt vorlegen.
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LwPersFw

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Antw:Bezügeabrechnung
« Antwort #4 am: 29. Oktober 2017, 10:49:52 »

@ Andi,

bin ganz bei Dir.

Wenn man aber sehr freundlich ist... helfen die Bearbeiter i.d.R. auch...
und übersenden eine Bescheinigung per PDF in LoNo... hier z.B. an den Pers...  ;)
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Ralf

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Antw:Bezügeabrechnung
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2017, 12:02:11 »

Ich kenne mich da mit den Konsumkreditrichtlinien nicht so aus, aber da man am Anfang entweder ne Eignungsübung und/oder eine Widerrufsfrist von 6 Monaten hat, ist das mit der Verlässlichkeit der Gehaltszahlungen ja auch nicht so sicher. Das wissen doch die Banken.
Liebe(r) TE, vielleicht solltest du dich nicht selbst unter Druck setzen, was ist, wenn der Beruf Soldat doch nichts für dich ist und du dich mit nem Kredit jetzt selbst bindest?
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Helft mit, dass es so bleibt.

Andi8111

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Antw:Bezügeabrechnung
« Antwort #6 am: 29. Oktober 2017, 12:17:55 »

Solange er keinen korallenroten Ford Mustang 5.0 bestellt hat..... Das hatte ich jüngst wieder... und nach 2 Monaten Entlassung auf eigenen Wunsch mit dem ganzen Brimborium (Schuldnerberatung, Pfändung und und und).
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CIRK

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Antw:Bezügeabrechnung
« Antwort #7 am: 29. Oktober 2017, 12:28:47 »

... Liebe(r) TE, vielleicht solltest du dich nicht selbst unter Druck setzen, was ist, wenn der Beruf Soldat doch nichts für dich ist und du dich mit nem Kredit jetzt selbst bindest?

So ist es! Im übrigen, Rabattaktionen werden immer wieder kommen!
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Tasty

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Antw:Bezügeabrechnung
« Antwort #8 am: 29. Oktober 2017, 20:10:03 »

Muss ja eine Luxusküche sein, dass man einen Kredit dafür braucht.
Die Empfehlung, rund 3 Monatsgehälter flüssig auf dem Girokonto zu haben scheint wohl heute kaum noch jemand zu beherzigen.
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CIRK

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Antw:Bezügeabrechnung
« Antwort #9 am: 29. Oktober 2017, 20:21:30 »

... Die Empfehlung, rund 3 Monatsgehälter flüssig auf dem Girokonto zu haben scheint wohl heute kaum noch jemand zu beherzigen.

Ist ja bei einem SaZ/BS auch nicht wirklich erforderlich und bringt darüberhinaus heute auch keinen Ertrag. Da gibt es deutlich bessere Möglichkeiten mit seinem Geld zu arbeiten.
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F_K

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Antw:Bezügeabrechnung
« Antwort #10 am: 30. Oktober 2017, 19:24:23 »

Der Rat lautet, ca. 2 bis 3 Monatsgehälter als kurzfristige Reserve kurzfristig zur Verfügung zu haben - dies muss nicht zwingend auf dem Girokonto sein (Alternativen Tagesgeld, täglich gehandelte Anlagen, ... )
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Tasty

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Antw:Bezügeabrechnung
« Antwort #11 am: 30. Oktober 2017, 23:29:01 »

....aber laut CIRK angeblich für SaZ/BS nicht notwendig. Eine Begründung blieb er leider schuldig.
Ich geh lieber auf Nummer Sicher und halte etwas mehr als drei Monatsgehälter flüssig verfügbar - sowas wie Waschmaschine oder Auto kann immer mal kaputt gehen. Und ein vernünftiger Mensch kauft schließlich nur, was er auch bezahlen kann.
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F_K

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Antw:Bezügeabrechnung
« Antwort #12 am: 31. Oktober 2017, 07:25:32 »

Was CIRK genau meint ist mir auch unklar.

Ein Kollege sagte mal ab zwei Jahregehälter verfügbar kann man gelassener werden - da dauert es ggf. Ein paar Tagesgeld, dies flüssig zu machen.
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CIRK

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Antw:Bezügeabrechnung
« Antwort #13 am: 31. Oktober 2017, 10:40:48 »

Was ich meinte, ist, dass der Rat, 3 Monatsgehälter auf dem Girokonto zu haben, ja insbesondere die Gefahr der unabsehbaren Arbeitslosigkeit abfedern sollte. Diese ist bei BS und SaZ nicht gegeben, darum kann hier durchaus mit dem Geld etwas planvoller und gewinnbringender umgegangen werden, als es auf ein Girokonto zu legen, wo es keine oder in Zukunft sogar Negativzinsen gibt.
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F_K

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Antw:Bezügeabrechnung
« Antwort #14 am: 31. Oktober 2017, 15:08:00 »

@ CIRK:

Negativ: Diese Reserve ist eine allgemeine Reserve für nicht vorhergesehene Lagen (Lageentwicklungen) - gegen Arbeitslosigkeit gibt es eine AV.
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