Da Sie erst am 04.10. eingestellt wurden, haben sie einen Abschlag erhalten. Die Besoldung wird monatlich im voraus gezahlt, d.h. Sie bekommen zum letzten Werktag des Monats Ihr Gehalt für November plus die Differenz zur Abschlagssumme. Erst darüber werden Sie, in der letzten Woche des Monats irgendwann eine Gehaltsbescheinigung von der Bezügestelle erhalten.
Wenn Sie vorher eine brauchen, können Sie sich an Ihr BVA wenden. Ob die vorher, auf dem Postwege, da ist, wie die, die sowieso verschickt wird, wage ich zu bezweifeln.
Und grundsätzlich gilt: Wenn man sich etwas kaufen möchte, sollte man das Geld dazu haben. Nach 3 Wochen im Dienst eine neue Küche zu kaufen, halte ich für kurzsichtig. Wenigstens sollte man warten, bis man weiß, was man wirklich bekommt, also mindestens auf die erste Gehaltsbescheinigung. Die kann man dann auch direkt vorlegen.