Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 18. April 2024, 18:05:31
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Anerkennung WDB  (Gelesen 2446 mal)

peter8

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Anerkennung WDB
« am: 05. November 2017, 09:54:12 »

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche einen Anruf von der BAPersBW PA 2.1 Düsseldorf erhalten,
das der Gutachter vom med. Dienst mein WDB von 30% anerkannt hat und meine
Akte zur Kontrolle an PA2.2. Rente weitergeleitet wurde.
Meine Frage, kann der Sachbearbeiter von PA2.2. Rente gegen den Bescheid noch
sein Veto einlegen?


EDIT: Schreibfehler WBD > WDB berichtigt
« Letzte Änderung: 05. November 2017, 10:11:28 von LwPersFw »
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.737
Antw:Anerkennung WDB
« Antwort #1 am: 05. November 2017, 10:09:17 »

Warum sollte er/sie dies tun ?

Schließlich hat ein Gutachter die 30 % bestätigt.

Also... Bescheid abwarten  ... Rechtsmittel können Sie dann ggf. immer noch einlegen.

Nach § 85 Abs 1 Soldatenversorgungsgesetz werden Sie eine Grundrente in Höhe von derzeit 141 € / Monat erhalten.

Diese ist steuerfrei und nicht pfändbar.

Sollte sich an Ihrem GdS von 30 % nichts ändern... erhalten Sie diese Rente bis zum Ableben.

« Letzte Änderung: 05. November 2017, 10:14:34 von LwPersFw »
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BWDSF

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 101
Antw:Anerkennung WDB
« Antwort #2 am: 05. November 2017, 10:21:30 »

Mit Kontrolle ist tatsächlich gemeint, dass der Rentenanspruch geprüft wird. Ebenso geht eine Kopie an die Abteilung PA 2.3, wo der Anspruch auf Heilbehandlung geprüft wird (nicht "ob", sondern in welchem Umfang). Wichtig wie immer im Leben: Mitwirken und Formulare ausgefüllt zurückschicken ;)
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Anerkennung WDB
« Antwort #3 am: 05. November 2017, 11:29:57 »

"mein WDB von 30% anerkannt"....
Erstmal ist es die Wehrdienstbeschädigung. Zweitens sind es zwei Paar Schuhe, ob diese anerkannt wurde, oder nicht. Wird sie anerkannt, KANN man einen Grad der Schädigung zugestehen. Dieser wird sich bei Ihnen im Rahmen von 30% bewegen.

Bitte die Begrifflichkeiten sortieren. Sind nicht immer Leute hier, die sowas mit der Muttermilch bereits aufgesogen haben, sondern auch Leute, die das lesen und mit diesem gefährlichen Halbwissen dann andere verrückt machen
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de