Sie können die Tage dafür schon "sammeln", auch die Lehrgänge zählen da mit rein, die zum Erreichen der notwendigen ATBs zu machen sind, aber ....
... das ändert nichts an der Tatsache, dass Sie für die endgültige Verleihung eines zunächst vorläufigen Dienstgrades beurteilt werden müssen!
Und damit fängt Ihr Problem vermutlich an
:
1. Beurteilungen während Lehrgängen sind so nicht vorgesehen!
2. Für eine Beurteilung müssen Sie mindestens 12 Tage am Stück wehrüben, also zwei aufeinander folgende Wochen!
3. Für RDLs von weniger als 12 Tagen ist eine Beurteilung nicht zulässig!
Lösung:1. Sie machen bei Ihrem Beorderungstruppenteil und nur dort eine RDL von 12 zusammenhängenden Wehrübungstagen, so dass Sie beurteilt werden können!
2. Die weiterhin notwendigen (restlichen) 12 Wehrübungstage kreieren Sie aus den Lehrgängen, die Sie besucht haben!
3. Nach Eingang und Prüfung der Beurteilung bei BAPersBw wird dann die endgültige Zuerkennung des zunächst vorläufigen Dienstgrade verfügt werden!