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Anspruch Präventivkur

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BWDSF:
Hallo zusammen,

wie ich hörte, hat man nach dem Einsatz einen Anspruch auf eine Präventivkur. Dazu folgende Fragen:
1. Hat diesen Anspruch jeder Soldat, oder ist dies vom Einsatzort oder dem Dienstposten abhängig?
2. Wie und wann beantragt man diese?
3. Wonach richtet sich die Dauer?
4. Hat man Einfluss auf den Kurort?

200/3:
Mein letzter Sachstand (ca. 2Jahre alt):

1. Anspruch hat jeder
2. Antrag nach Rückkehr aus dem Einsatz, ich meine sogar nach Abschluss des  "Rückkehrer-90/5" (kann mich da aber auch irren) da man für eine Präventivkur ohne Auffälligkeiten sein muss. Bei uns gab es im San-Bereich die Abteilung Heilfürsorge, die waren für die Antagsbearbeitung zuständig. Abkömmlichkeitsbescheinigung vom DV für den Zeitraum der Kur ist notwendig. Die Kur muss 3(?) Monate nach Rückkehr angetreten sein, sonst kein Anspruch mehr.
3. Präventivkur dauer immer 3 Wochen
4. Es gibt um die 20(+) Kurorte "zur Auswahl", von den Alpen bis zu Nord-und Ostsee ist da eigentlich für jeden was dabei. Man kann seine Top 3 im Antrag angeben, darauf wird versucht Rücksicht zu nehmen, kommt dann natürlich auf die Auslastung der jeweiligen Kurklinik zum gewünschten Termin bzw. die persönliche Flexibilität an.

Andi8111:
Für Reservisten gilt, dass die RDL für die Zeit der Präventivkur verlängert wird.

ulli76:
Die Kur steht eigentlich Soldaten mit besonderer Einsatzbelastung zu- entweder durch die Gefährdungslage oder lange Einsatzzeiten oder häufige Einsätze. Das wird allerdings sehr großzügig ausgelegt.
V.a. PTBS oder andere behandlungsbedürftige Krankheit ist eigentlich ein Ausschluss, mit Begründung gibt es aber Möglichkeiten.

Die Kur muss innerhalb von 6 Monaten nach der Rückkehr abgeschlossen sein. Geht es früher nicht, gibt es durchaus Möglichkeiten über andere Wege.

Antrag über die Heilfürsorge des SanBereichs- frühzeitig Verbindung aufnehmen und nicht einfach den 90/5er abwarten. PTBS-Screeningbogen und aktueller Zahnstatus werden benötigt. Was nicht benötigt wird, ist ein Schreiben aus dem Einsatzland über die Belastungen- in Einzelfällen kann es hilfreich sein.

Und den Antrag stellt offiziell der DV! der stellt auch die Bescheinigung über die Abkömmlichkeit aus - rein praktisch meldet sich der Soldat in der Heilfürsorge und bekommt eine Liste mit, was benötigt wird. Wichtig ist, dass wirklich die Abkömmlichkeitszeiträume bescheinigt werden und nicht Ausschlusszeiträume- das kann sonst zu Verwechslungen kommen.

Man gibt Wünsche an- entweder Region oder Wunschklinik. Bei zusätzlichen Erkrankungen kann der Truppenarzt das auch begründen warum man dort hin soll. Es gibt eine Liste mit Kliniken die Rahmenverträge haben. Man ist aber nicht ausschließlich an diese Kliniken gebunden- andere Kliniken müssen aber erst geprüft werden, ob sie geeignet sind bzw. die Voraussetzungen erfüllen.

Im Rahmen der Einsatzvorbereitung und oft auch in den Einsätzen sowie in den Nachbereitungsseminaren wird nochmal alles genau erklärt. Das System soll auch noch geändert werden.

Tommie:

--- Zitat von: Andi8111 am 05. November 2017, 17:16:00 --- Für Reservisten gilt, dass die RDL für die Zeit der Präventivkur verlängert wird.
--- Ende Zitat ---

Oh nein! Das ist definitiv nicht zulässig! Aber ... für die Präventivkur wird eine neue RDL angefordert, die aber nicht auf die pro Jahr maximal zu leistenden Wehrübungstage anrechnet. Habe das alles schon mitgemacht und wurde jedes Mal nach dem Einsatz extra zu einer "Extra-Wehrübung" für die Präventivkur einberufen!

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