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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Anspruch Präventivkur  (Gelesen 9906 mal)

BWDSF

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Anspruch Präventivkur
« am: 05. November 2017, 16:37:46 »

Hallo zusammen,

wie ich hörte, hat man nach dem Einsatz einen Anspruch auf eine Präventivkur. Dazu folgende Fragen:
1. Hat diesen Anspruch jeder Soldat, oder ist dies vom Einsatzort oder dem Dienstposten abhängig?
2. Wie und wann beantragt man diese?
3. Wonach richtet sich die Dauer?
4. Hat man Einfluss auf den Kurort?

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Antw:Anspruch Präventivkur
« Antwort #1 am: 05. November 2017, 17:14:16 »

Mein letzter Sachstand (ca. 2Jahre alt):

1. Anspruch hat jeder
2. Antrag nach Rückkehr aus dem Einsatz, ich meine sogar nach Abschluss des  "Rückkehrer-90/5" (kann mich da aber auch irren) da man für eine Präventivkur ohne Auffälligkeiten sein muss. Bei uns gab es im San-Bereich die Abteilung Heilfürsorge, die waren für die Antagsbearbeitung zuständig. Abkömmlichkeitsbescheinigung vom DV für den Zeitraum der Kur ist notwendig. Die Kur muss 3(?) Monate nach Rückkehr angetreten sein, sonst kein Anspruch mehr.
3. Präventivkur dauer immer 3 Wochen
4. Es gibt um die 20(+) Kurorte "zur Auswahl", von den Alpen bis zu Nord-und Ostsee ist da eigentlich für jeden was dabei. Man kann seine Top 3 im Antrag angeben, darauf wird versucht Rücksicht zu nehmen, kommt dann natürlich auf die Auslastung der jeweiligen Kurklinik zum gewünschten Termin bzw. die persönliche Flexibilität an.
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Andi8111

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Antw:Anspruch Präventivkur
« Antwort #2 am: 05. November 2017, 17:16:00 »

Für Reservisten gilt, dass die RDL für die Zeit der Präventivkur verlängert wird.
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ulli76

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Antw:Anspruch Präventivkur
« Antwort #3 am: 05. November 2017, 17:38:47 »

Die Kur steht eigentlich Soldaten mit besonderer Einsatzbelastung zu- entweder durch die Gefährdungslage oder lange Einsatzzeiten oder häufige Einsätze. Das wird allerdings sehr großzügig ausgelegt.
V.a. PTBS oder andere behandlungsbedürftige Krankheit ist eigentlich ein Ausschluss, mit Begründung gibt es aber Möglichkeiten.

Die Kur muss innerhalb von 6 Monaten nach der Rückkehr abgeschlossen sein. Geht es früher nicht, gibt es durchaus Möglichkeiten über andere Wege.

Antrag über die Heilfürsorge des SanBereichs- frühzeitig Verbindung aufnehmen und nicht einfach den 90/5er abwarten. PTBS-Screeningbogen und aktueller Zahnstatus werden benötigt. Was nicht benötigt wird, ist ein Schreiben aus dem Einsatzland über die Belastungen- in Einzelfällen kann es hilfreich sein.

Und den Antrag stellt offiziell der DV! der stellt auch die Bescheinigung über die Abkömmlichkeit aus - rein praktisch meldet sich der Soldat in der Heilfürsorge und bekommt eine Liste mit, was benötigt wird. Wichtig ist, dass wirklich die Abkömmlichkeitszeiträume bescheinigt werden und nicht Ausschlusszeiträume- das kann sonst zu Verwechslungen kommen.

Man gibt Wünsche an- entweder Region oder Wunschklinik. Bei zusätzlichen Erkrankungen kann der Truppenarzt das auch begründen warum man dort hin soll. Es gibt eine Liste mit Kliniken die Rahmenverträge haben. Man ist aber nicht ausschließlich an diese Kliniken gebunden- andere Kliniken müssen aber erst geprüft werden, ob sie geeignet sind bzw. die Voraussetzungen erfüllen.

Im Rahmen der Einsatzvorbereitung und oft auch in den Einsätzen sowie in den Nachbereitungsseminaren wird nochmal alles genau erklärt. Das System soll auch noch geändert werden.
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Tommie

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Antw:Anspruch Präventivkur
« Antwort #4 am: 06. November 2017, 09:36:19 »

Für Reservisten gilt, dass die RDL für die Zeit der Präventivkur verlängert wird.

Oh nein! Das ist definitiv nicht zulässig! Aber ... für die Präventivkur wird eine neue RDL angefordert, die aber nicht auf die pro Jahr maximal zu leistenden Wehrübungstage anrechnet. Habe das alles schon mitgemacht und wurde jedes Mal nach dem Einsatz extra zu einer "Extra-Wehrübung" für die Präventivkur einberufen!
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Andi8111

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Antw:Anspruch Präventivkur
« Antwort #5 am: 06. November 2017, 09:55:49 »

Vorschrift dazu bitte.

Nachbereitung ist definitiv im Umfang der RDL im Rahmen einer besonderen Auslandsverwendung. Das Nachbereitungsseminar gehört dazu, ebenso eine eventuelle Kur.
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MMG-2.0

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Antw:Anspruch Präventivkur
« Antwort #6 am: 06. November 2017, 10:44:00 »

Dazu brauchen wird doch jetzt keine Vorschrift.

Das was du schreibst, bestreitet keiner. Die RDL wird aber deswegen nicht verlängert.
Die eigentliche RDL ist mit dem Auslandseinsatz beendet.
Präventivkur und Nachbereitungsseminar müssen gesondert als RDL beantragt werden.


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Andi8111

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Antw:Anspruch Präventivkur
« Antwort #7 am: 06. November 2017, 10:47:05 »

Stimmt eigentlich. Diese Vorschriften ändern sich ja täglich. Meine besondere Auslandsverwendung endete damals eben nicht; die Kur war "direkt" im Anschluss. Und bei einigen betreuten RDL war es ebenso, aaaaaaber ja, das können Ausnahmen sein. Und tatsächlich macht es auch keinen Unterschied :)
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ulli76

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Antw:Anspruch Präventivkur
« Antwort #8 am: 06. November 2017, 10:52:53 »

Wenn ihr euch nicht immer gleich die Köppe einhauen würdet....  ::)

Es gibt beide Möglichkeiten: Präventivkur direkt im Anschluss. Für den Reservisten oft praktikabler, erfordert aber etwas Organisation, da die Kur schon zu einem Zeitpunkt beantragt werden muss, in der eigentlich die Indikation noch gar nicht gestellt werden kann.
Oder Präventivkur als gesonderte RDL- das muss man halt mit seinem MOB-Truppenteil und dem zuständigen KC besprechen.

Das Nachbereitungsseminar findet regelhaft als gesonderte RDL statt.

Kernpunkt ist aber, dass auch Reservisten die Kur zusteht und dass man das frühzeitig absprechen sollte, wie man es am besten regelt.

Übrigens: Auch den Militärseelsorgern steht die Kur zu.
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MMG-2.0

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Antw:Anspruch Präventivkur
« Antwort #9 am: 06. November 2017, 11:02:01 »

Dann waren das glückliche Umstände, dass die Kur direkt anschließend durchgeführt werden konnte und ist hier ein besonderer Fall mit
dem Ergebnis, dass die RDL natürlich verlängert werden konnte.

Hat dazwischen noch der Urlaub stattgefunden?

Normalweise werden die Termine Präventivkur und Nachbereitungsseminar viel später angesetzt.  Die Zeit dazwischen ist der RDL halt wieder Zivilist.

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ulli76

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Antw:Anspruch Präventivkur
« Antwort #10 am: 06. November 2017, 11:14:09 »

Bei Reservisten ist das durchaus üblich. Nur die Kur muss sehr frühzeitig beantragt werden. Wenn man Einsatzende, organisatorische Nachbereitung (wie z.B. Abgabe der Einsatzklamotten), Urlaub, Präventivkur und Nachbereitungsseminar gut plant, dann geht das alles in einer RDL.

In der Realität stellt das weniger ein Problem dar, als die Vorschriftenlage befürchten lässt.
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MMG-2.0

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Antw:Anspruch Präventivkur
« Antwort #11 am: 06. November 2017, 11:31:40 »

Bei Reservisten ist das durchaus üblich. [...]
Denke nicht, dass das üblich ist.
Vier mal mit gemacht und vier mal waren die Zeiten außerhalb der Möglichkeit eine durchgängige RDL zu bekommen.
Im Grunde genommen ist es aber auch egal.




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ulli76

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Antw:Anspruch Präventivkur
« Antwort #12 am: 06. November 2017, 14:18:57 »

Es ist eine Frage der Erfahrung. Ich hatte schon den ein oder anderen Resi, der aus dem Einsatz den Antrag gestellt hat bzw. wo das schon vorher so abgesprochen war. Weiss ich, weil ich das bearbeitet habe.

Es gibt eben beide Möglichkeiten.
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Antw:Anspruch Präventivkur
« Antwort #13 am: 06. November 2017, 17:33:12 »

Das war aber eben keine Frage der Erfahrung. Die Termine waren so vorgegeben, dass es eben nicht möglich war.

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Andi8111

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Antw:Anspruch Präventivkur
« Antwort #14 am: 06. November 2017, 17:34:36 »

Dazu brauchen wird doch jetzt keine Vorschrift.

Und keine weitere sinnlose Diskussion. Bei mir, Ulli und etwa 50-100 anderen ging es ohne Probleme, bei Ihnen nicht. Punkt.
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