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Autor Thema: Lufttransportbegleiter  (Gelesen 4218 mal)

Tommie

  • Gast
Antw:Lufttransportbegleiter
« Antwort #15 am: 04. Dezember 2017, 11:25:46 »

Für eine Einstellung bei der Bundeswehr muss der Bewerber zunächst einmal tauglich sein, was sich im Laufe der sogenannten "Musterung" heraus stellt. Schon sehr viele Bewerber, die laut eigener Aussage vollkommen gesund sind, werden bei dieser Gelegenheit als "dauerhaft wehrdienstunfähig" gemustert! Das ist die Hürde Nr. 1!

Ist einmal die Tauglichkeit festgestellt, gibt es ggf. sog. "Verwendungsausschlüsse", die sich aus den bei der Musterung festgestellten Gesundheitsziffern ergeben. Beispiel: Ein Bewerber mit Plattfüßen hat üblicherweise einen Ausschluss für die Gebirgsjäger! Das ist die Hürde Nr. 2!

Und für Lufttransportbegleitfeldwebel ist eben zusätzlich, die von "KlausP" vollkommen zu recht als wesentlich tiefer greifendere Untersuchung auf Wehrfliegerverwendungsfähigkeit erforderlich! das ist Hürde Nr. 3!

Und nun nochmal zum Mitmeisseln: Der Musterungsarzt untersucht sie und stellt aufgrund seiner Untersuchungsergebnisse Gesundheitsziffern fest! Diese Gesundheitsziffern begründen ggf. Verwendungsausschlüsse. Und dann kommt die WFV-III! Und wer all das "überlebt" kann dann LuftTranspBeglFw werden!
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