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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Zentralregister. Stellungnahme  (Gelesen 4579 mal)

No.F3aR

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Zentralregister. Stellungnahme
« am: 08. November 2017, 19:01:04 »

Moin doa buten! ;)
HallogutenTag. :)


Ich habe mich beworben als Pio. Habe auch eine Supertolle Stelle bekommen mit einer FW eignung fang ich als Uffz aFD an.
Ich bin schon tierisch heiss und freue mich auf die Aufgaben und Kameraden.

Jetzt wird es verwirrend  ;)   :

Ich habe im Bewerbungsbogen Feld 22 (mögliche Strafverfahren) nicht umfangreich genug beantwortet (Platzmangel ;) )
Habe aber Ja angekreuzt. mein WDB meinte die werden dann was von mir anfordern und so kann ich dazu stellung nehmen.
So kam es auch. Ich wurde gefragt nach urteilen oder ähnlichem. Also ich zum Gericht um zu besorgen was möglich ist.
Die jedoch meinten es liegt nichts mehr in den Akten wollten mir dieses aber auch nicht schriftl. bestätigen.
daraufhin habe ich in WHV beim KarrC angerufen und gesagt es ist leider nichts aufzutreiben.
Ist soweit i.O. wird bei weiterer Überprüfung wohl gefunden.
Beim Gespräch während des EVP habe ich anhand meines MPU gutachten alles angegeben was möglich war.

Problem:

jetzt (8wochen vor antritt) bekomme ich Post, dass dieses und jenes im Zentralregister gefunden wurde.
War mir ja bewusst, daher habe ich es auch beim gespräch gesagt.

Jedoch wird mir jetzt unterstellt:
Zitat:
" ich bitte um Übersendung einer Stellungnahme, warum Sie diese Verfehlungen in ihrem Bewerbngsbogen trotz entsprechender Verpflichtung nicht angezeigt haben."

ich habe es doch angegeben. nur halt nicht umfangreich genug auf dem Bewerbungsbogen.

was kann/muss ich tun.

Ich habe echt angst dass dadurch jetzt meine Chance auf eine Karriere bei der Bundeswehr versagt bleibt  :'(

Danke
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KlausP

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Antw:Zentralregister. Stellungnahme
« Antwort #1 am: 08. November 2017, 19:10:03 »

Zitat
... was kann/muss ich tun. ...

Steht doch da, eine Stellungnahme abgeben, warum Sie nicht alles aufgeführt haben. Ach ja, wenn es nur am "Platzmangel auf dem Bewerbungsbogen" gelegen hat, wäre es ja möglich gewesen, das in dem Feld zu vermerken und die Angaben auf ein gesondertes Blat zu schreiben. Aber das wäre wohl zu einfach gewesen ...
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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F_K

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Antw:Zentralregister. Stellungnahme
« Antwort #2 am: 08. November 2017, 19:11:30 »

Der Bewerbungsbogen ist da klasklar - ALLE Verurteilungen sind anzugeben - bei fehlenden Angaben wird von einer Nichteignung ausgegangen.

Gelesen, verkündet und von Dir unterschrieben.

Viel Erfolg.
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Andi8111

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Antw:Zentralregister. Stellungnahme
« Antwort #3 am: 08. November 2017, 19:13:06 »

Ich würde ja sagen, das wars. Aber tun, worum man im Anschreiben gebeten wird, ist ja nicht zu schwer ;)
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Flexscan

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Antw:Zentralregister. Stellungnahme
« Antwort #4 am: 08. November 2017, 19:25:07 »

Platzmangel, ja nee is klar. Und nicht in der Lage, ein Zusatzblatt beizufügen.
manchmal kann man da nur mit dem Kopf schütteln....

Mal lieber Plan B bereithalten. Das wird wohl nix mehr.
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MkG Flex
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No.F3aR

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Antw:Zentralregister. Stellungnahme
« Antwort #5 am: 08. November 2017, 19:30:02 »

Natürlich war der Platzmangel nicht nur der Grund, natürlich auch noch der lange zeitraum an dem diese vergehen geahndet wurden.das heisst ich wusste gar nicht mehr alles und es war mir leider trotz umfangreicher bemühungen nicht möglich eine Aktenlage oder ähnliches zu finden.
Ich wollte ja auch gar nichts verheimlichen oder so.
Meint ihr wirklich das wars???  :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'(
Ich freue mich seit februar auf die EVP und seit der EVP auf den Antritt im Januar..
(dieser wurde mir schon gesagt als ich beim Karrc angerufen habe)

Ich werde natürlich eine stellungnahme schreiben so gut es geht. dachte nur etl ist jmd, schonmal eine ähnlich situation zuohren gekommen..
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No.F3aR

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Antw:Zentralregister. Stellungnahme
« Antwort #6 am: 08. November 2017, 19:33:35 »

Habe ja auch beim Psychologischen Bewerbergespräch alles angegeben.

Und wenn es das wirklich war, warum sollte ich denn dann noch stelung dazu nehemn?
Würde sich ja keiner mehr die mühe eine schriftverkehrs machen wenn es eh in eine sackgasse läuft.
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Andi8111

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Antw:Zentralregister. Stellungnahme
« Antwort #7 am: 08. November 2017, 19:33:44 »

Ständig.
Erst fragen alle, ob man so Kleinigkeiten wie Jugendstrafe oder Betrug und Einbruch überhaupt angeben soll.
Dann kommen die Selben wieder und fragen, wie man das gerade biegen kann, weil in der BZR-Auskunft alles ans Licht kam^^

Aber NIEMAND erzählt, wie es ausging. Meistens aber so, wie wir es hier prognostizieren.
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Andi8111

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Antw:Zentralregister. Stellungnahme
« Antwort #8 am: 08. November 2017, 19:34:19 »

Würde sich ja keiner mehr die mühe eine schriftverkehrs machen wenn es eh in eine sackgasse läuft.

Evtl. wird eine Straftat draus ;)
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No.F3aR

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Antw:Zentralregister. Stellungnahme
« Antwort #9 am: 08. November 2017, 19:39:52 »

Auf welcher rechtlichen grundlage soll das geschehen?

Habe ja keine Falschangaben gemacht.
habe alles relevante angegeben nur halt ohne daten, da diese mir aufgrund der zeit nicht bekannt waren.
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No.F3aR

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Antw:Zentralregister. Stellungnahme
« Antwort #10 am: 08. November 2017, 19:42:42 »

Ich will und wollte ja gar nichts verheimlichen.
habe sogar mein mpu gutachten mit zur EVP genommen obwohl es nicht verpflichtend war.
Habe sogar jugendstraftaten angegeben die definitiv nirgends aufzufinden sind, da ich nicht rechtskräftig verurteit worden bin.
naja. melde mich wenn ich was weiss.

entweder seht ihr einen ganz traurigen oder einen happy ich XD
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Andi8111

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Antw:Zentralregister. Stellungnahme
« Antwort #11 am: 08. November 2017, 19:43:27 »

§ 263 StGb
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Betrug nach § 263 StGB;
- ist anzunehmen, wenn Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Tatsachen verschweigt od. vorspiegelt, nur durch Irrtumserregung beim Arbeitgeber oder Dienstherrn die Arbeitsstelle erschleicht u. dadurch bei diesem Vermögensschaden od.-gefährdung eintritt; letzteres stets bejaht, wenn entsprechende Vorbildung bei Beamten fehlt (BGH in Neue Juristische Wochenschrift 54, 890), im privaten Bereich dann, wenn Höhe der Bezüge entsprechende Vorbildung voraussetzt od. durch Verschweigen wesentlicher Umstände eine bes. Vertrauensstelle erlangt wurde.

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Andi8111

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Antw:Zentralregister. Stellungnahme
« Antwort #12 am: 08. November 2017, 19:44:30 »

entweder seht ihr einen ganz traurigen oder einen happy ich XD

Drücke die Daumen.

Und die Stellungnahme diesmal mit genug Papier schreiben. Erwähnen, dass es im Gespräch erwähnt wurde und auf Glück hoffen.
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KlausP

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Antw:Zentralregister. Stellungnahme
« Antwort #13 am: 08. November 2017, 20:36:03 »

Auf welcher rechtlichen grundlage soll das geschehen?

Habe ja keine Falschangaben gemacht.
habe alles relevante angegeben nur halt ohne daten, da diese mir aufgrund der zeit nicht bekannt waren.

Wieso? Man bekommt doch für alles Papier in die Hand. Alles entsorgt?
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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Antw:Zentralregister. Stellungnahme
« Antwort #14 am: 08. November 2017, 22:11:38 »

Ja entsorgt ist wohl das falsche  Wort.
Eher durch das Leben verbummelt und man bewahrt ja auch nicht alle erledigten Sachen auf. Immerhin sind da ca 15 Jahre zwischen (letzter fall) das andere noch länger her.
Hätte nie gedacht dass ich da je Gebrauch von machen muss.

Naja. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.
Werde in der Stellungnahme es so schildern wie es abgelaufen ist.  Mal sehen was Hauptmann XXX dazu sagt.





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