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Autor Thema: UKV Zusage/Nicht Zusage bei Versetzung  (Gelesen 3619 mal)

riclento7

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UKV Zusage/Nicht Zusage bei Versetzung
« am: 15. November 2017, 09:14:58 »

Guten Morgen zusammen,

es gibt ja schon viele Threads mit diesem Thema, habe aber speziell zu meinem Fall nichts gefunden...

Ich bin zur Zeit in Nörvenich stationiert und habe meine Wohnung Ende Oktober anerkennen lassen. Anfang November habe ich meine Versetzungsankündigung erhalten (Wohnung war zu der Zeit schon anerkannt, aber nicht für Nörvenich berücksichtigt, da 400 km von Standort weg. Ich werde nach Delmenhorst versetzt. Nun wurde mir gesagt, dass ich die UKV Zusage erhalte, obwohl ich eine anerkannte Wohnung (für Nörvenich) habe und diese nur 90km von Delmenhorst entfernt liegt. Somit brauche ich ja keine UKV Zusage und würde natürlich gerne eine Absage erhalten, da ich dann ja TG erhalten könnte. Köln begründet das ganze, dass ich die UKV Zusage erhalte und in Delmenhorst die Wohnung komplett neu anerkennen lassen muss und dann berücksichtigen muss. Dann bekomme ich erst bei der nächsten Versetzung von Delmenhorst weg eine UKV absage und die Wohnung kann für die UKV Entscheidung berücksichtigt werden.

Wurde mir dies so korrekt erläutert das ich dann jetzt kein TG bekomme und die UKV Zusage korrekt ist?
Das wäre natürlich sehr suboptimal, da ich ja nickt unziehen werde bei der relativ kurzen Distanz ...

Vielen Dank schon mal!
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KlausP

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Antw:UKV Zusage/Nicht Zusage bei Versetzung
« Antwort #1 am: 15. November 2017, 09:20:26 »

Seit wann wissen Sie, dass Sie versetzt werden sollen?
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

riclento7

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Antw:UKV Zusage/Nicht Zusage bei Versetzung
« Antwort #2 am: 15. November 2017, 09:29:23 »

Geplant seit meinem PEG im August, aber wissen erst seit Ankündigung der Versetzung Anfang November. Ich weiß wo sie drauf hinaus wollen - Begründung seitens meines Personalführers ist aber das die Wohnung in Nörvenich „nur“ anerkannt ist, aber nicht berücksichtigt und deshalb nicht relevant für die UKV Entscheidung ist und diese somit zugesagt wird und ich eben in Delmenhorst die Wohnung neu anerkennen lassen muss und dann berücksichtigen lassen muss um sie dann für einen erneuten Standortwechsel für die UKV Entscheidung berücksichtigen lassen kann.

Und das kommt mir sehr schwammig vor, denn sie ist ja anerkannt und somit für die UKV Entscheidung relevant oder nicht?
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F_K

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Antw:UKV Zusage/Nicht Zusage bei Versetzung
« Antwort #3 am: 15. November 2017, 09:40:29 »

"Anerkannt" bedeutet lediglich, dass die Wohnung den Wohnungsbegriff laut TGV und Umzugsrecht genügt.

Diese Wohnung steht offensichtlich in KEINEM räumlichen Zusammenhang zu Nörvenich - und ob ein solcher Zusammenhang zu Delmenhorst konstruiert werden kann, erscheint bei 90 km zumindest fraglich.

(Eine erneute "Anerkennung" ist NICHT notwendig - aber es muss geprüft werden, ob die Wohnung berücksichtigt werden kann).
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riclento7

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Antw:UKV Zusage/Nicht Zusage bei Versetzung
« Antwort #4 am: 15. November 2017, 09:45:46 »

Das ist richtig, sie steht in keinem räumlichen Zusammenhang mit Nörvenich. Delmenhorst ja 90km, ich habe aber schon vorab in Erfahrung gebracht das dies genehmigt werden würde.
Heißt dies dann automatisch, dass die Wohnung nicht für die UKV Entscheidung berücksichtigt wird?

Oder muss ich nun direkt in Delmenhorst die Wohnung berücksichtigen lassen damit die UKV nicht zugesagt wird? Wenn die UKV bei der Versetzungsverfügung zugesagt wird, hab ich ja keinen Anspruch auf TG in Delmenhorst richtig?
Sprich kann ich nun irgendwas gegen die Aussage aus Köln machen oder hat mein Personalführer recht und ich werde die UKV Zusage bekommen und habe keine Chance auf nicht Zusage und somit auch keine Chance auf TG?
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F_K

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Antw:UKV Zusage/Nicht Zusage bei Versetzung
« Antwort #5 am: 15. November 2017, 10:25:21 »

"Räumlicher Zusammenhang" endet in der Regel bei 30 km - 90 km ist schon eine Hausnummer.

So erscheint mir die Aussage des Personalführers schlüssig - allerdings sollen meine Ausage hier keine Beratung sein.
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riclento7

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Antw:UKV Zusage/Nicht Zusage bei Versetzung
« Antwort #6 am: 15. November 2017, 10:47:20 »

Okay, danke.
Aber wie gesagt, er meint ja es liegt daran weil meine Wohnung nur anerkannt und in Nörvenich nicht berücksichtigt wurde. Und deshalb hat die Wohnung keinen Einfluss auf die UKV Zusage/nichtzusage in der versetzungsverfügung. Das ist für mich halt sehr schwammig von der Aussage her...
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F_K

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Antw:UKV Zusage/Nicht Zusage bei Versetzung
« Antwort #7 am: 15. November 2017, 10:50:56 »

Was ist da "schwammig"?

Du hast eine Wohnung, und wirst versetzt.

Damit Du eine Wohnung im räumlichen Zusammenhang zu Delmenhorst "bekommen" kannst, bekommst Du die UKV zugesagt.
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riclento7

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Antw:UKV Zusage/Nicht Zusage bei Versetzung
« Antwort #8 am: 15. November 2017, 12:36:32 »

Heißt das dann denn im Umkehrschluss das ich durch die UKV Zusage kein Trennungsgeldberechtigter bin?
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Andi8111

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Antw:UKV Zusage/Nicht Zusage bei Versetzung
« Antwort #9 am: 15. November 2017, 12:45:17 »

Lesen Sie doch mal die Trennungsgeldverordnung. Dann erklären sich doch die meisten Fragen. Wenn man Ihnen eine beantwortet, haben Sie doch gleich die nächste. Das ist ja kein Frage/Antwort spiel für offensichtliche Antworten....
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F_K

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Antw:UKV Zusage/Nicht Zusage bei Versetzung
« Antwort #10 am: 15. November 2017, 13:11:32 »

Gegenfrage:

Warum sollten Sie Trennungsgeld erhalten wenn Sie nach Zusage der UKV in den Einzugsbereich der Dienststelle gezogen sind?
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200/3

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Antw:UKV Zusage/Nicht Zusage bei Versetzung
« Antwort #11 am: 15. November 2017, 13:14:18 »

Ganz grob vereinfacht ausgedrückt:
Trennungsgeld bekommt man, wenn man am Dienstort wohnt (Wohnung anerkannt UND berücksichtigungsfähig), von diesem dann wegversetzt und somit von seiner beibehaltenen Wohnung am ehemaligen Dienstort "getrennt" wird. Das liegt bei Ihnen nunmal nicht vor. Die UKV in ihrem Fall sollte somit auch nur die für den "Rucksackumzug" sein, irgendwas um die 80/90Euro. Also dienstliche Klamotten und Ausrüstung ins Auto schmeißen und ab damit an den neuen Dienstort.

Aaaber:
Wenn man vielleicht eh vor hat später in den Einzugsbereich des neuen Dienstortes zu ziehen (von der anerkannten aber NICHT berücksichtigungsfähigen Wohnung), gibt es wohl die Möglichkeit auf diese "Rucksackumzugspauschale" bei der Abrechnung der Reisekosten am neuen Dienstort zu verzichten. Ich habe dies nach Hinweis meines ReFüs so getan und konnte dann den für ein Jahr später sowieso geplanten Umzug an den Dienstort voll abrechnen. Die genauen Voraussetzungen dafür habe ich nicht mehr im Kopf, ist schon ein paar Jahre her. Lassen Sie sich dazu am besten von Ihrem zuständigen Bearbeiter im BAIUDBw Landsberg beraten, die entsprechende Telefonnummer sollte beim ReFü am schwarzen Brett zu finden sein.
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riclento7

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Antw:UKV Zusage/Nicht Zusage bei Versetzung
« Antwort #12 am: 15. November 2017, 14:00:04 »

Vielen Dank!
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LwPersFw

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Anerkennung Berücksichtigungsfähigkeit Hausstand BUKG UKV TG
« Antwort #13 am: 16. November 2017, 08:20:20 »

Wer sich selbst nochmal mit dem Thema "Anerkennung" und "Berücksichtigungsfähigkeit" auseinandersetzen will...

u.a. zu finden im Zentralerlass B-2213/6 "Umzugskostenvergütung bei dienstlichen Maßnahmen im Inland" , Kapitel 2
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