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Autor Thema: Amtszulage für herausgehobene Funktionen  (Gelesen 1741 mal)

LoggiSU

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Amtszulage für herausgehobene Funktionen
« am: 04. November 2017, 21:11:02 »

Habe diese Woche meine erste Bezügeabrechnung bekommen und War angenehm überrascht dass ich als HptFw  (A8) eine Amtszulage bekomme.
Kann mir bitte jemand erläutern wonach sich die Gewährung der Zulage richtet?
Danke schön.
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Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

KlausP

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Antw:Amtszulage für herausgehobene Funktionen
« Antwort #1 am: 04. November 2017, 21:22:41 »

Weil das für HptFw so im Bundesbesoldungsgesetz/ der Bundesbesoldungsordnung A so steht.

Zitat
... Besoldungsgruppe A 8

Hauptlokomotivführer
Hauptsekretär
Hauptwerkmeister
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister
Hauptfeldwebel 1
Hauptbootsmann 1
Oberfähnrich 1
Oberfähnrich zur See 1
1 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. ...
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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Antw:Amtszulage für herausgehobene Funktionen
« Antwort #2 am: 04. November 2017, 23:30:46 »

Also für jeden Hauptfeldwebel.
Danke.
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