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Autor Thema: KDV Antrag OA  (Gelesen 6638 mal)

Ehmel

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KDV Antrag OA
« am: 12. November 2017, 12:42:49 »

Sehr geehrte Community,

ratsuchend wende ich mich als OA im 2. Studienjahr an diese Ballung von Bundeswehrwissen und Erfahrung.

Zunächst zu meiner Person:

OA LW im 2. Studienjahr befindlich, keine Nachprüfungen.

Vater war Heeresgeflügel, daher auch der Rat von ihm und die Entscheidung von mir zur Bundeswehr zu gehen.

In den vergangenen 3 Jahren habe ich viel erlebt, sowohl Kameradschaft, die ich größtenteils positiv in Errinnerung habe, aber auch die Unfähigkeit und die Abhängigkeit der Bundeswehr von politischen Führungskräften mit relativ wenig Rückgrat bezüglich der Truppe ( siehe Kommentar der Vert.Ministerin bzgl. Vorfall Uni BW München, dass die Bundeswehr eh rechtspolitisch sei ). Auch das akzeptierte und aktive 'Vegetieren' vieler Soldaten aufgrund von fernbleiben jeglicher Leistungsvergütung entspricht überhauptnicht meinen Zukunftsvorstellungen.

Der Hauptgrund jedoch, warum ich die Bundeswehr verlassen möchte ist jedoch ein anderer. In meiner Jugend, war mein Bild der Bundeswehr sehr geprägt, durch das meines Vaters. Pilotenleben, Transporthubschrauber fliegen, Einsätze a la Kurdenhilfe, Aufbau in Bosnien etc. vermittelten mir stehts ein freundliches Bild der Bundeswehr und ich war nie wirklich in der Lage dieses Bild vernünftig zu reflektieren. Inzwischen habe ich meine eigenen Erfahrungen mit der Bundeswehr gesammelt, habe einiges an dstl. sowie auch privater PolBil genossen ( Homs - ein zerstörter Traum kann ich nur jedem nahelegen ). Desweiteren ist mein Opa während meiner Dienstzeit verstorben und das was mich am meisten getroffen hat, ist die Tatsache, dass er nach dem 2. WK 1000% Pazifist war. Auch dies wurde mir natürlich von meinem Elternhaus vorenthalten, ich habe es im Gespräch über einen KDV von meinem Onkel erfahren. Seit ich nun also in der Armee bin beschäftige ich mich mit dem inneren Konflikt zwischen Dienst fürs Vaterland und Dienst an der Waffe.

Seit dem Tod meines Opas habe ich angefangen darüber wesentlich differenzierter nachzudenken und habe festgestellt, dass alleine der Gedanke einen Menschen mit einer Waffe zu erschießen unvereinbar mit meinem Gewissen ist.

Nun möchte ich mich von der Bundeswehr trennen, da ich mich in keinster Weise mehr mit dem Berufsbild des Soldaten, in erster Linie dem Dienst an der Waffe identifizieren und mit meinem Gewissen vereinbaren kann.

Leider bestehen die Möglichkeiten einer Ablösung aus dem Studium oder der einfache Widerruf nichtmehr, sodass mir nurnoch die Möglichkeit eines KDV Antrags bleibt. Über die damit verbundene Rückerstattung der soweit erfolgten Ausbildungskosten sowie die mögliche Ablehnung aus personalquotengründen bin ich mir im Klaren und würde sie bitten, gemäß ihrer Erfahrungen, denen ich sang- und klanglos nachstehe, mir eine Einschätzung bzgl. der Ablehnung und Anerkennung eines KDV Antrages zu gebe.

Mit kameradschaftlichem Gruß,

Ehmel
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dunstig

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Antw:KDV Antrag OA
« Antwort #1 am: 12. November 2017, 12:44:08 »

Holen Sie sich juristischen Beistand.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Andi8111

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Antw:KDV Antrag OA
« Antwort #2 am: 12. November 2017, 12:45:14 »

Genau. Und für eine Einschätzung kann ich nicht genug Selbstbeherrschung zusammennehmen, weil ich diese OAKDVler verachte.
Trotzdem viel Glück.
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ulli76

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Antw:KDV Antrag OA
« Antwort #3 am: 12. November 2017, 13:33:49 »

HImmel- Stell halt den Antrag und begründe den ordentlich. Dann bekommst nen Bescheid.
Wird das nicht anerkannt bleibt immernoch die Möglichkeit mit "Anpassungsstörung aufgrund Fehlverpflichtung" rauszukommen. Da musst dich aber ordentlich reinsteigern, damit das was wird.
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Flexscan

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Antw:KDV Antrag OA
« Antwort #4 am: 12. November 2017, 14:58:59 »

naja lieber jetzt als wenn er das plötzlich nach erfolgreich abgeschlossenem Studium feststellt ^^.
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HosaBrack

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Antw:KDV Antrag OA
« Antwort #5 am: 12. November 2017, 18:11:52 »

Genau. Und für eine Einschätzung kann ich nicht genug Selbstbeherrschung zusammennehmen, weil ich diese OAKDVler verachte.
Trotzdem viel Glück.

Man kann alles mögliche verachten. Aber prinzipiell hat die Mehrzahl der "OAKDVler" ihre Ursache nunmal im Personalgewinnungssystem der Bundeswehr.
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CIRK

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Antw:KDV Antrag OA
« Antwort #6 am: 12. November 2017, 18:19:15 »

Sie haben natürlich wenig bis gar keine Ahnung vom Dienst in der Bundeswehr (woher auch, Sie haben ja gerade erst begonnen reinzuschnuppern), aber die Tatsache, dass Sie bereit sind ein Studium abzubrechen und ggf. sogar Ausbildungskosten zurückzuzahlen spricht schon dafür, dass es etwas mit Ihrem Gewissen zu tun hat.

Holen Sie sich juristischen Beistand (gibt sogar Anwälte, die sich auf so etwas spezialisiert haben) und machen Sie Nägel mit Köpfen. Sie werden bei der Bundeswehr genauso wenig glücklich werden, wie die Bundeswehr mit Ihnen.
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Andi8111

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Antw:KDV Antrag OA
« Antwort #7 am: 12. November 2017, 18:46:17 »

Man kann alles mögliche verachten. Aber prinzipiell hat die Mehrzahl der "OAKDVler" ihre Ursache nunmal im Personalgewinnungssystem der Bundeswehr.

Nein. Sondern in dem Umstand, dass eine Bewerbung mit 17 bereits möglich ist und ferner, dass heute offenbar die jungen Leute sich nicht über die Verpflichtung im Klaren sind, die sie eingehen. Man kann sich als Personalgewinnungsabteilung den Mund fusselig reden, es werden immer Einige dabei sein, die aufgrund leuchtender Augen, einen Studienplatz im Wunschfach oder eine verklärte Ausbildung als Kommandosoldat bekommen zu haben, nicht hören können oder wollen, was genau sie da unterschreiben.
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Ralf

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Antw:KDV Antrag OA
« Antwort #8 am: 12. November 2017, 18:47:24 »

Man kann alles mögliche verachten. Aber prinzipiell hat die Mehrzahl der "OAKDVler" ihre Ursache nunmal im Personalgewinnungssystem der Bundeswehr.
Ja klar, du sprichst also der Mehrzahl der "OAKDVler" ab, dass sie sich vorher ausreichend informiert haben und nur "bequatscht" wurden? Das kannst du sicherlich belegen. Die mir vorliegenden Untersuchungen zum dem Thema sprechen da eine andere Sprache.
Ich finde das immer klasse, wenn einfach mal einer rausgehauen wird. Wie viele kennst du denn? Worauf stützen sich deine Beobachtungen, immerhin müsstest du ja die Mehrzahl der KDVler befragt haben. Mann mann mann.
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HosaBrack

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Antw:KDV Antrag OA
« Antwort #9 am: 12. November 2017, 22:32:51 »

Man kann alles mögliche verachten. Aber prinzipiell hat die Mehrzahl der "OAKDVler" ihre Ursache nunmal im Personalgewinnungssystem der Bundeswehr.

Nein. Sondern in dem Umstand, dass eine Bewerbung mit 17 bereits möglich ist und ferner, dass heute offenbar die jungen Leute sich nicht über die Verpflichtung im Klaren sind, die sie eingehen. Man kann sich als Personalgewinnungsabteilung den Mund fusselig reden, es werden immer Einige dabei sein, die aufgrund leuchtender Augen, einen Studienplatz im Wunschfach oder eine verklärte Ausbildung als Kommandosoldat bekommen zu haben, nicht hören können oder wollen, was genau sie da unterschreiben.

Ja, aber gehört das nicht auch alles zum Gesamtsystem Personalgewinnung? Wenn ich davon schreibe, meine ich nicht nur das ACFüKrBW oder die Karrierecenter, die Kandidaten in 2 Tagen auf Tauglichkeit, auch im Hinblick auf falsche Vorstellungen und dumme Flausen, abklopfen sollen.
Gerade die heutige, initiale Führungskräfteausbildung in abgekapselten Parallelwelten (OA/FA/UA-BTL, Offz/Uffzschulen, Uni) fördert die von dir benannten Missstände auch noch. Wir bilden z.b. Offiziere (inkl. Studium) 6 Jahre aus, bevor sie erstmals mit den Realitäten des Truppenalltags in Berührung kommen.
Meiner Meinung nach gäbe es da aber eine probate Lösung. Jeder der etwas werden will beim Bund, sollte die Möglichkeit erhalten, sich erstmal für 2 Jahre als Mannschafter IN der Truppe zu bewähren, idealerweise inkl. Einsatz.
Aber das ist zugegebenermaßen weder "attraktiv" (im Sinne Ministerium und höherer Führungsstäbe) noch leicht zu administrieren, weshalb es sowas auch absehbar nicht geben wird.
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HosaBrack

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Antw:KDV Antrag OA
« Antwort #10 am: 12. November 2017, 22:40:01 »

Die mir vorliegenden Untersuchungen zum dem Thema sprechen da eine andere Sprache.

Was sagen die vorliegenden Untersuchungen denn so und wie wurden sie erhoben?
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Ralf

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Antw:KDV Antrag OA
« Antwort #11 am: 13. November 2017, 05:38:04 »

@HosaBrack: Meine Frage hast du aber nicht beantwortet.
Wenn du berechtigt bist, kannst du dir das selbst durchlesen. Im Ergebnis sind es Zukunftsaussicht, finanzielle Interessen, Partnerschaft, Gewissensgründe und noch ein paar kleiner Gründe.
Nur, wir schweifen von der eigentlichen Fragestellung ab.
« Letzte Änderung: 13. November 2017, 06:05:22 von Ralf »
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HosaBrack

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Antw:KDV Antrag OA
« Antwort #12 am: 13. November 2017, 10:40:00 »

@HosaBrack: Meine Frage hast du aber nicht beantwortet.
Wenn du berechtigt bist, kannst du dir das selbst durchlesen. Im Ergebnis sind es Zukunftsaussicht, finanzielle Interessen, Partnerschaft, Gewissensgründe und noch ein paar kleiner Gründe.
Nur, wir schweifen von der eigentlichen Fragestellung ab.

Bemerkenswert, oder? Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass die ersten drei Punkte nichts mit dem Kriegsdienstverweigerungsrecht zu tun haben und sich nur mit letzterem darauf berufen werden kann -und das meist nur vorgeschoben sein dürfte.
Also eben doch ein systembedingtes Problem.
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Andi8111

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Antw:KDV Antrag OA
« Antwort #13 am: 13. November 2017, 11:01:09 »

Ja. Es Betrifft das System der heutigen jungen Erwachsenen.
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KlausP

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Antw:KDV Antrag OA
« Antwort #14 am: 13. November 2017, 11:26:42 »

Genau so sehe ich das auch. Wie sich manche Bewerber (übrigens für alle Laufbahnen!) vorher informieren, kann man fast täglich hier im Forum lesen. Am liebsten möchte man alles "handgemalt und mundgeblasen" präsentiert bekommen, obwohl man so ziemlich alle Informationen frei zugänglich in den offiziellen Bw-Internetauftritten nachlesen kann. Macht aber 'ne halbe Stunde Arbeit ...

Das ist übrigens kein Alleinstellungsmerkmal bei BW-Bewerbern, zivile Arbeitgeber beklagen das ja auch schon länger.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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