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Autor Thema: SAZ 3 Fachuffz  (Gelesen 2036 mal)

Johan96

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SAZ 3 Fachuffz
« am: 14. November 2017, 22:29:37 »

Hallo,

wie ich gerade auf der bwkarriere-seite gesehen habe, gibt es nun auch die Möglichkeit SaZ 3 Uffz im Fachdienst zu werden. Quelle:https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/unteroffizier-fachdienst/86774

Kann mir jemand dazu genaueres sagen, wie z.B. ob das nur für spezielle Verwendungen (IT?) möglich ist oder für den gesamten Fachbereich? Oder benötigt man dafür eine Vordienstzeit bei der Bw? Drei Jahre erscheinen mir dann doch recht kurz.
Mein letzter Stand war: Fachuffz SaZ 8 und niedriger geht es nicht.

LG Johan
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Ralf

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Antw:SAZ 3 Fachuffz
« Antwort #1 am: 15. November 2017, 05:30:45 »

Neu ist das nicht, das war schon immer so. Das sind die Mindestverpflichtungszeiten, die die SLV vorschreibt. Bspw. ein bereits ausgebildeter Bewerber wird auch nur für eine Übergangszeit benötigt. Die Regelverpflichtungszeiten sind noch 8 bzw. 9 Jahre, werden demnächst aber auch ansteigen, so wie bei den Fw auch. Die Fachausbildung wird im Durchschnitt im länger.
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Panzerfreund

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Antw:SAZ 3 Fachuffz
« Antwort #2 am: 07. Juni 2018, 20:39:46 »

Ist mit "bereits ausgebildeter Bewerber" jemand gemeint, der schon einen zivilen Beruf erlernt hat oder eher ein Wiedereinsteller, der bereits Uffz war?
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Ralf

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Antw:SAZ 3 Fachuffz
« Antwort #3 am: 08. Juni 2018, 06:30:04 »

Kann beides sein, ist aber sowieso eher ein theoretisches Konstrukt, weil die Regelverpflichtungszeiten halt anders aussehen. Die Mindestverpflichtungszeit ist die gem. SLV absolute Untergrenze.
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KlausP

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Antw:SAZ 3 Fachuffz
« Antwort #4 am: 08. Juni 2018, 08:28:07 »

Ich sehe das so, dass alles, was zwischen Regel- und Mindestverpflichtungszeit liegt, Verhandlungssache ist, wenn man beim Einplaner sitzt.
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Ralf

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Antw:SAZ 3 Fachuffz
« Antwort #5 am: 08. Juni 2018, 10:44:04 »

Ja und was ggf. sogar über der Regelverpflichtungszeit liegt.
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Phantomphlyer

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Antw:SAZ 3 Fachuffz
« Antwort #6 am: 08. Juni 2018, 11:49:10 »

Und woran liegt das genau, auf welche Verhandlungen (gerade auch länger als Regelverpflichtung) sich der Einplaner einlässt? Da ist ja vermutlich nicht der Nasenfaktor ausschlaggebend, oder? ;-)
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KlausP

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Antw:SAZ 3 Fachuffz
« Antwort #7 am: 08. Juni 2018, 11:58:27 »

Wenn eine Verwendung oder eine konkrete Stelle nur schwer zu besetzen ist z.B. (weil die Stelle irgendwo JWD liegt oderode Verwendung wenig "begehrt", weil alle nur mit Dreck im Gesicht und Gras am Helm im Gelände rödeln wollen). Dann kann man als Bewerber schon mal nachfragen, wie es denn mit einer längeren Verpflichtungszeit aussieht. Man muss ja auch nicht auf Deibel komm raus jedes Angebot annehmen.
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Ralf

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Antw:SAZ 3 Fachuffz
« Antwort #8 am: 08. Juni 2018, 11:59:34 »

Am Bedarf und an den Vorgaben, die der jeweilige UTB macht. Es ist also nicht so wie auf einem Basar. Aber in engen Grenzen lässt sich das halt schon besprechen. Bspw. Regelverpflichtungszeit 12, der Bewerber will aber gerne 15. Je nach Verwendung und Bedarf kann der Einplaner da -ggf. nach Rücksprache mit der PersFhrg- abweichen.
Er wird aber sicherlich nicht auf 3 Jahre Verpflichtungszeit eingehen.
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KlausP

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Antw:SAZ 3 Fachuffz
« Antwort #9 am: 08. Juni 2018, 12:03:09 »

Ergänzung: Wenn man denn so eine Stelle irgendwo am A**** der Welt angenommen und sich für meinetwegen 15 + Jahre entschieden hat, dann aber nicht rumheulen, wenn es später mit einer "heimatnahen Versetzung wegen Vereinbarkeit von Familie und Beruf ... blablabla" nicht funktioniert - und das wird es in der Regel nicht!
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