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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Pflegeversicherung + Anwartschaft  (Gelesen 9943 mal)

Bumblebee

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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #15 am: 16. November 2017, 17:48:03 »

Ergänzung.

Zitat
dienstlichen Rechtsschutzversicherung

Der DBwV bietet keine Rechtsschutzversicherung. Er bietet eine Rechtsberatung und übernimmt in Fällen, bei denen es um Präzendenzfälle geht, die Anwaltskosten.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
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LwPersFw

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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #16 am: 16. November 2017, 18:26:01 »

Ergänzung.

Zitat
dienstlichen Rechtsschutzversicherung

Der DBwV bietet keine Rechtsschutzversicherung. Er bietet eine Rechtsberatung und übernimmt in Fällen, bei denen es um Präzendenzfälle geht, die Anwaltskosten.
Das ist ein wichtiger Unterschied.


Das ist schlicht falsch.

Der Rechtsschutz des DBwV wird an Mitglieder gewährt als:
- Beratungsrechtsschutz (§ 3),
- Einzelrechtsschutz in allgemeinen Verfahren (§ 4),
- Rechtsschutz in Musterverfahren von verbandspolitischer Bedeutung (§ 5).


Habe selbst schon den Einzelrechtsschutz in Anspruch genommen.
Und dabei ging es nicht um einen Präzedenzfall nach § 5.
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LwPersFw

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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #17 am: 16. November 2017, 18:56:02 »


Man prüfe bei der Diensthaftpflicht auf Schusswaffen- und Sprengstoffklauseln.

Die Diensthaftpflicht des DBwV ist ein Witz.

Die 6 oder 7 Bemessungsbeiträge reichen vielleicht für einen verlorenen Schlüssel.


Auch diese Aussage ist falsch.

Die Versicherung deckt die Summen ab, mit denen der Soldat bei grober Fahrlässigkeit bzw. bedingtem Vorsatz vom Dienstherrn in Haftung genommen wird.

Und dies sind eben 3 bzw. 6 "Bemessungsbeiträge" = Grundgehalt + bestimmte Zulagen,  ohne Familienzuschlag.

Siehe ZDv A-2175/12

in Kapitel 2 alle Vorsatztaten, die zur unbeschränkten Haftung führen + Zinsen
in Kapitel 3 die Beschränkungen auf 3 bzw 6 Messbeträge


Bei Vorsatz (bewusste wissentliche Pflichtverletzung) = unbeschränkte Haftung, zahlt keine Versicherung (zumindest ist mir keine bekannt).


Deckung besteht also bei grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz für folgende Risiken:

Dienst- und Dienstregresshaftpflichtversicherung gemäß den Einziehungsrichtlinien des Bundes,

Vermögensschaden- und Vermögensschadenregresshaftpflichtversicherung inkl.
Abhandenkommen von Dienstschlüsseln, Kassenfehlbeträge bis € 1.000,- und

Abhandenkommen von nicht persönlicher Ausrüstung bis € 10.000,-,

Geräte- und Geräteregresshaftpflichtversicherung,

Einschluss von Schäden aus Abhandenkommen persönlicher Ausrüstungsgegenstände bis € 1.000,- und

Dienstfahrzeughaftpflichtversicherung für Selbstfahrer und Fahrer mit BW-Fahrerlaubnis.


Dafür wurde der Mitgliedsbeitrag um 1€ erhöht.
« Letzte Änderung: 17. November 2017, 10:01:59 von LwPersFw »
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dichta.mc

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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #18 am: 01. Dezember 2017, 14:00:55 »

Hey,

zu welchem Zeitpunkt wäre es denn passend die Pflegepflicht abzuschließen. Ich habe erst jetzt die Infos bekommen und das nicht von meinem Einplaner bzw. Ansprechpartner. 2 Tage vor Dienstantritt. Stellt das ein großes Problem dar oder geht das noch während ich bereits im Dienst bin? Würde mich über hilfreiche Antworten freuen
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Andi8111

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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #19 am: 01. Dezember 2017, 14:05:16 »

Mit Beginn der Beschäftigung ist die Versicherung abzuschließen. Also zeitig im Abstand von 3 Wochen mindestens. Ist ja nicht so, dass das eine Lappalie wäre. Heißt ja schließlich PflegePFLICHTversicherung und nicht Pflege-is-mir-egal-der-scheiß-Versicherung...

Die Informationen dazu sind auf jeden Fall bei den Unterlagen, die Sie nach der Einplanung bekommen haben dabei.
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dichta.mc

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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #20 am: 01. Dezember 2017, 14:15:28 »



Mit Beginn der Beschäftigung ist die Versicherung abzuschließen. Also zeitig im Abstand von 3 Wochen mindestens. Ist ja nicht so, dass das eine Lappalie wäre. Heißt ja schließlich PflegePFLICHTversicherung und nicht Pflege-is-mir-egal-der-scheiß-Versicherung...

Die Informationen dazu sind auf jeden Fall bei den Unterlagen, die Sie nach der Einplanung bekommen haben dabei.

Geht hier weniger um "egal" sondern darum, das ich was das angeht, nicht ausreichend informiert worden bin. Lediglich das ich meiner Krankenkasse bei Erhalt der Ernennungsurkunde mitteilen muss, das ich in einem Dienstverhältnis bei der Bundeswehr bin... weiß nicht warum man dahingehend so patzig antworten muss. Frage ist, wie ich es eben jetzt am Besten mache, da ich Montag antrete und übers Wochenende erreiche ich ja niemanden mehr :/
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Ralf

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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #21 am: 01. Dezember 2017, 14:31:26 »

Zitat
Geht hier weniger um "egal" sondern darum, das ich was das angeht, nicht ausreichend informiert worden bin.
Eigentlich obliegt es dir selbst, dich zu informieren. Die Bundeswehr informiert trotzdem, zum einen mit einem Merkblatt bei der Einplanung und zum anderen mit einem Unterricht in der GA. Unddas aus dem Grund, weil es nicht alle hinbekommen, sich selbst darüber zu informieren.
Du kannst dich ohne weiteres auch in der ersten Woche darum kümmern.
Im Internet gibt es sogar eine Fibel darüber: Hinweise zur sozialen Absicherung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
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dichta.mc

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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #22 am: 01. Dezember 2017, 14:37:41 »

Ich danke dir trotzdem, auch wenn ich nicht weiß woher man sich über Dinge informieren soll, über die man gar nicht weiß, das sie exestieren. Ich habe alle meine Papiere geordnet und durchgesehen, da ist keinerlei Hinweis auf die Abwicklung einer solchen Versicherung beschrieben (außer eben mit der AOK, das ich denen Bescheid geben soll). Ich habe einen Kontakt gefunden und mit ihm alles durchgequatscht. 36.70,-€ im Monat sollte gut sein. Ich bin dann nach Erhalt der Ernnenungsurkunde Beamter, das habe ich richtig verstanden? Weil er mich fragte ob Anwärter oder direkt Beamter. Morgen unterschreibe ich und die Sache wäre somit auch vom Tisch. Danke dir trotzdem für deine Hilfe!
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Ralf

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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #23 am: 01. Dezember 2017, 14:50:24 »

Einige Dinge werden im Leben vorausgesetzt, dass man sich informiert: Fahren nur mit Führerschein, man muss krankenversichert sein, Unterschriften sind rechtsverbindlich, nur bei grün über die Ampel usw usw usw
Es gibt ja auch Nachrichten, Zeitungen und andere Medien, diese informieren auch. Nunja, man muss sie halt auch in Anspruch nehmen. Aber keine Sorge, dafür informiert ja die Bundeswehr. Zumindest bei Soldaten. Du wirst ansch. kein Soldat, wenn ch das richtig verstehe. Da weiß ich nicht, inwieweit bei ziv. Mitarbeitern informiert wird.
Du wirst mit Sicherheit erst einmal Anwärter, du wirst Probezeit haben usw. Das solltest du aber wirklich wissen.
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StOPfr

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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #24 am: 01. Dezember 2017, 14:51:04 »

36,70 EUR für eine Pflegeversicherung erscheint mir doch recht teuer  :o.
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KlausP

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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #25 am: 01. Dezember 2017, 14:55:29 »

Zitat
Ich bin dann nach Erhalt der Ernnenungsurkunde Beamter, das habe ich richtig verstanden?

Nein, Sie sind dann Soldat. Der Herr soll sich mal über die Unterschiede informieren.

Zitat
auch wenn ich nicht weiß woher man sich über Dinge informieren soll, über die man gar nicht weiß, das sie exestieren.

Verstehe ich nicht. Ihr ziviler Arbeitgeber muss Sie doch auch nicht informieren, welche Pflichtversicherungen Sie abzuschließen haben. Dem teilen Sie doch auch nur mit, bei welcher Krankenkasse Sie kranken- und pflegeversichert sind. Wie Sie dazu kommen, ist dem vollkommen Latte, der muss nur wissen, wohin er die entspechenden Beiträge überweisen  muss.

36,70 EUR für eine Pflegeversicherung erscheint mir doch recht teuer  :o.


Mir auch. Aber, wie Ralf schon schrieb, Sie können auch innerhalb der ersten Wochen noch eine Versicherung abschließen. Dazu sollten Sie auch Angebote vergleichen, das geht auch im Internet.
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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #26 am: 01. Dezember 2017, 14:57:06 »

Ich fange bei den Fallschirmjägern an, Ralf. Wie gesagt, ich habe mich jetzt informiert, werde noch auf die Klauseln mit Schusswaffen (wie oben beschrieben) etc. achten und dann ist das Thema durch. StOPfr, ich denke das ist gut, oder nicht? Andere zahlen 40 - 50? Ist auch mit kleiner Anwartschaft (30%).
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KlausP

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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #27 am: 01. Dezember 2017, 14:58:02 »

Zitat
Ist auch mit kleiner Anwartschaft (30%).

Mann, Mann ... dann schreiben Sie das doch gleich.
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dunstig

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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #28 am: 01. Dezember 2017, 15:00:37 »

Naja, ich zahle für die Pflegepflichtversicherung, kleine Anwartschaft, Auslandskrankenversicherung und noch so ein paar Kleinigkeiten keine 20€. Daher scheint mir das schon recht teuer.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

dichta.mc

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Antw:Pflegeversicherung + Anwartschaft
« Antwort #29 am: 01. Dezember 2017, 15:35:09 »

Wie soll ich das vorher schreiben, wenn ich es kurz vor meinem Beitrag erfahren habe...?! Fassen Sie sich mal selber an die Nase Klaus. Ich suche hier nach Ratschlägen, produktiven wohlgemerkt. Ihr Kommentar is da wenig hilfreich gewesen.
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