Man prüfe bei der Diensthaftpflicht auf Schusswaffen- und Sprengstoffklauseln.
Die Diensthaftpflicht des DBwV ist ein Witz.
Die 6 oder 7 Bemessungsbeiträge reichen vielleicht für einen verlorenen Schlüssel.
Auch diese Aussage ist falsch.
Die Versicherung deckt die Summen ab, mit denen der Soldat bei grober Fahrlässigkeit bzw. bedingtem Vorsatz vom Dienstherrn in Haftung genommen wird.
Und dies sind eben 3 bzw. 6 "Bemessungsbeiträge" = Grundgehalt + bestimmte Zulagen, ohne Familienzuschlag.
Siehe ZDv A-2175/12
in Kapitel 2 alle Vorsatztaten, die zur
unbeschränkten Haftung führen + Zinsen
in Kapitel 3 die Beschränkungen auf 3 bzw 6 Messbeträge
Bei Vorsatz (bewusste wissentliche Pflichtverletzung) = unbeschränkte Haftung, zahlt keine Versicherung (zumindest ist mir keine bekannt).
Deckung besteht also bei grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz für folgende Risiken:
Dienst- und Dienstregresshaftpflichtversicherung gemäß den Einziehungsrichtlinien des Bundes,
Vermögensschaden- und Vermögensschadenregresshaftpflichtversicherung inkl.
Abhandenkommen von Dienstschlüsseln, Kassenfehlbeträge bis € 1.000,- und
Abhandenkommen von nicht persönlicher Ausrüstung bis € 10.000,-,
Geräte- und Geräteregresshaftpflichtversicherung,
Einschluss von Schäden aus Abhandenkommen persönlicher Ausrüstungsgegenstände bis € 1.000,- und
Dienstfahrzeughaftpflichtversicherung für Selbstfahrer und Fahrer mit BW-Fahrerlaubnis.
Dafür wurde der Mitgliedsbeitrag um 1€ erhöht.