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Autor Thema: Nach Dienstzeit zur Bundespolizei  (Gelesen 7882 mal)

PasoCaso

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Nach Dienstzeit zur Bundespolizei
« am: 15. November 2017, 20:31:22 »

Hallo Zusammen,
ich bin 18 Jahre alt und möchte zur Bundeswehr. Ich bin ziemlich hin und her gerissen was in Welchen "Bereich" ich gehen soll also Truppendienst oder Fachdienst.
Ich interessiere mich sehr für den Truppendienst, sehe aber mit (so glaube ich es) klaren Verstand, dass es Schwer sein wird nach 12 Jahren Bundeswehr in der Freien Marktwirtschaft Arbeit zu finden.
Nun komme ich zu meiner eigentlichen frage: Weiß jemand wie es für Soldaten aussieht in die Bundespolizei einzutreten bzw. ob die Bundespolizei offen für ehemalige Soldaten ist (Um es salopp zu sagen ist meine Frage ob die Bundespolizei Ex-Soldaten mit "Handkuss" nehmen).
Ich habe einen abgeschlossenen Realschulabschluss, falls dies eine Wichtige Information ist.

Ich würde mich um Antworten, die mir in dieser Zukunfstentscheidenden Entscheidung helfen, sehr freuen.

LG
PasoCaso

P.S. Entschuldigt die eventuell aufgetretenen Rechtschreibfehler :/
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ulli76

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Antw:Nach Dienstzeit zur Bundespolizei
« Antwort #1 am: 15. November 2017, 20:42:21 »

Viele Soldaten gehen nach ihrer dienstzeit zur Polizei. Das ist kein Problem und die Lebenserfahrung ist gut angesehen.
Aber Obacht- sieh zu, dass du dich in deiner Dienstzeit nicht verletzt. Knie und Rücken sind auch bei der Polizei ein Knackpunkt, was die Tauglichkeit angeht. Die Tauglichkeitskriterien sind vergleichbar, maximaler BMI bei der Polizei in der Regel 27,5.
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PasoCaso

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Antw:Nach Dienstzeit zur Bundespolizei
« Antwort #2 am: 15. November 2017, 20:53:36 »

Danke ulli76 für die schnelle Antwort!
 Habe ich das richtig verstanden dass ich dann noch eine oder vlt. mehrere Prüfung/-en machen muss um bei der Bundespolizei zu Arbeiten also zusätzlich zu einer (so denke ich mir das) umschulung?
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ulli76

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Antw:Nach Dienstzeit zur Bundespolizei
« Antwort #3 am: 15. November 2017, 21:01:36 »

Ähm- du bewirbst dich da ganz normal zum Ende deiner Dienstzeit und machst ganz normal das Bewerbungsverfahren mit. Dazu gehören diverse Tests und die medizinische Eignung. Dann wirst du eingestellt und machst eine 3-jährige Ausbildung. Ich weiss nicht, wie das bei der Bundespolizei ist, bei den Landespolizeien ist das ein 3-jähriges Studium (vergleichbar mit einem dualen Studium) und danach Übernahme als Beamter auf Lebenszeit.
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Flexscan

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Antw:Nach Dienstzeit zur Bundespolizei
« Antwort #4 am: 15. November 2017, 21:02:33 »

Bundeswehr und Bundespolizei haben unterschiedliche Aufgaben also wird auch dementsprechend eine neue Ausbildung benötigt.
Wie lange diese dann in 12 Jahren oder mehr  dauern wird kann niemand zur Zeit vorhersagen.

Zur Zeit durchlaufen Soldaten der Bundeswehr meines Wissens nach die gleiche Ausbildung wie ungediente.

Ausnahmen gibt  es soweit ich informiert bin bei den Feldjägern. Diese wurden in Brandenburg eingestellt.
Weis jetzt aber nicht ob das bundesweit gilt.

Hier dazu ein Bericht

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KlausP

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Antw:Nach Dienstzeit zur Bundespolizei
« Antwort #5 am: 15. November 2017, 21:13:52 »

Danke ulli76 für die schnelle Antwort!
 Habe ich das richtig verstanden dass ich dann noch eine oder vlt. mehrere Prüfung/-en machen muss um bei der Bundespolizei zu Arbeiten also zusätzlich zu einer (so denke ich mir das) umschulung?

Selbstverständlich müssen Sie die Lehrgaenge bei der Bundespolizei einschließlich der Laufbahnpruefung erfolgreich absolvieren. Soldaten sind nun mal keine Polizisten. Umgekehrt gilt das ja auch.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pericranium

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Antw:Nach Dienstzeit zur Bundespolizei
« Antwort #6 am: 15. November 2017, 21:20:04 »

Ähm- du bewirbst dich da ganz normal zum Ende deiner Dienstzeit und machst ganz normal das Bewerbungsverfahren mit. Dazu gehören diverse Tests und die medizinische Eignung. Dann wirst du eingestellt und machst eine 3-jährige Ausbildung. Ich weiss nicht, wie das bei der Bundespolizei ist, bei den Landespolizeien ist das ein 3-jähriges Studium (vergleichbar mit einem dualen Studium) und danach Übernahme als Beamter auf Lebenszeit.

Mit Realschulabschluss wird er wohl eher nicht studieren. Außerdem wird man nicht sofort als Beamter auf Lebenszeit übernommen, sondern nach bestandener Laufbahnausbildung erst Mal als Beamter auf Widerruf.
Meist zwischen 1,5 - 2,5 Jahren Probezeit und dann kommt nochmals eine Untersuchung, wonach man dann Beamter auf Lebenszeit ist.

Hier die Einstellungsvoraussetzungen der BPOL für den mittleren Dienst:
Zitat


bereits oder in Kürze über den mittleren Bildungsabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand verfügen oder erfolgreich die Hauptschule besucht haben und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung
(mindestens zweijährig) vorweisen können.
    dich in englischer Sprache verständigen können.
    in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend), im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend) haben.
    am Tag der Einstellung mindestens 16, aber nicht älter als 27 Jahre alt sein. Ausnahmen möglich: Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung bis zu 35 Jahren bei mindestens dreijähriger Berufserfahrung.

Wenn du nur im Truppendienst warst, bist du mindestens 30 und ohne Beraufsausbildung, dann wird das eng, noch ne Ausbildung zu machen und 3 Jahre Berufserfahrung zu sammeln.
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PasoCaso

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Antw:Nach Dienstzeit zur Bundespolizei
« Antwort #7 am: 15. November 2017, 22:07:14 »

Also kommt die Bundespolizei nicht in Frage weil ich schlichtweg zu alt sein werde
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Jens79

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Antw:Nach Dienstzeit zur Bundespolizei
« Antwort #8 am: 15. November 2017, 22:17:29 »

Diesem Beitrag würde ich große Beachtung schenken.

Bundeswehr und Bundespolizei haben unterschiedliche Aufgaben also wird auch dementsprechend eine neue Ausbildung benötigt.
Wie lange diese dann in 12 Jahren oder mehr  dauern wird kann niemand zur Zeit vorhersagen.

Zur Zeit durchlaufen Soldaten der Bundeswehr meines Wissens nach die gleiche Ausbildung wie ungediente.

Ausnahmen gibt  es soweit ich informiert bin bei den Feldjägern. Diese wurden in Brandenburg eingestellt.
Weis jetzt aber nicht ob das bundesweit gilt.

Hier dazu ein Bericht
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Pericranium

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Antw:Nach Dienstzeit zur Bundespolizei
« Antwort #9 am: 15. November 2017, 22:34:54 »

Also kommt die Bundespolizei nicht in Frage weil ich schlichtweg zu alt sein werde

Ich weiß, dass es Landespolizeien gibt oder gab, die die Altersgrenze nach oben hin öffnen, wenn man Soldat auf Zeit war, aber wie genau das ist, das solltest du am besten die Polizeiberatungsstellen selber fragen.
Die bayerische Landespolizei macht das zum Beispiel:
https://www.mit-sicherheit-anders.de/termine-und-infos/glossar/#Ausnahmen%20bei%20den%20Einstellungsvoraussetzungen


Aber wie gesagt, ich würde nicht darauf vertrauen, dass das alles noch in 12 Jahren so ist.
Wieso gehst du nicht gleich zur Polizei?
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LwPersFw

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Antw:Nach Dienstzeit zur Bundespolizei
« Antwort #10 am: 15. November 2017, 22:44:03 »

§ 7 Abs 6 Soldatenversorgungsgesetz

"(6) Bewirbt sich ein Soldat auf Zeit, dessen Dienstzeit für einen Zeitraum von zwölf oder mehr Jahren festgesetzt worden ist, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung seines Wehrdienstverhältnisses oder dem Ende der Förderung seiner Bildungsmaßnahme um Einstellung in den öffentlichen Dienst, stehen dessen Einstellung Vorschriften nicht entgegen, nach denen ein Höchstalter bei der Einstellung nicht überschritten sein darf.

Dies gilt auch, wenn der Soldat im Anschluss an den Wehrdienst eine für den künftigen Beruf vorgeschriebene, über die allgemeinbildende Schulbildung hinausgehende Ausbildung ohne unzulässige Überschreitung der Regelzeit durchführt und sich bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung der Ausbildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewirbt."


Ergänzt z.B. durch § 5 Abs 3 BPolLV

"(3) In den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei kann eingestellt werden, wer mindestens 16 Jahre und noch nicht 28 Jahre alt ist. In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen oder höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei kann eingestellt werden, wer noch nicht 34 Jahre alt ist.

Die Altershöchstgrenzen gelten nicht für

1.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Eingliederungsmaßnahmen nach § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes..."






z.B. auch

https://www.bka-auswahlverfahren.de/bka-bewerbung-einstellung/
« Letzte Änderung: 15. November 2017, 22:56:49 von LwPersFw »
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