Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 00:05:24
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Ehe mit Landesbeamtin  (Gelesen 2523 mal)

KünftigerPerser

  • Gast
Ehe mit Landesbeamtin
« am: 17. November 2017, 13:17:43 »

Servus,

ich hab mal eine zum Gück theoretische Frage. Bin zurzeit im EU und kann das ganze  nicht nachlesen.
Hatte gestern Abend ein interessantes Gespräch mit meiner Freundin.

Meine Freundin ist verbeamtete Lehrerin am Gymnasium und in der Besoldungsstufe A13. Immer wenn sie klagt wie stressig der Tag war, erkläre ich ihr dass sie als Major bedeutend mehr Stress hätte  ;). Wir san aus Bayern, falls es a Rolle spielt.

Ich selber bin in A7.
Sollten wir heiraten, wie verhält es sich mit Familien- und Kinderzuschlägen?

Wir werden beides vermutlich nicht doppelt kriegen oder?

Danke im Voraus und schönes Wochenende.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Ehe mit Landesbeamtin
« Antwort #1 am: 17. November 2017, 15:39:37 »

Gibt es, aber nur für einen der Ehepartner.
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.737
Antw:Ehe mit Landesbeamtin
« Antwort #2 am: 17. November 2017, 17:19:06 »

"Was ändert sich am Familienzuschlag, wenn beide Ehegatten/Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind?

Ehebezogener Teil:

Steht Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner als Beamter, Richter oder Soldat im öffentlichen Dienst, erhalten Sie den ehebezogenen Teil des Familienzuschlags zur Hälfte. Die Zahlung des ehebezogenen Teils erfolgt jeweils hälftig an beide Ehegatten/eingetragene Lebenspartner...

Kinderbezogener Teil:

Die Zahlung des kinderbezogenen Teils erfolgt an den Elternteil im öffentlichen Dienst, der Kindergeld erhält..."
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tasty

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 578
Antw:Ehe mit Landesbeamtin
« Antwort #3 am: 17. November 2017, 21:24:21 »


Meine Freundin ist verbeamtete Lehrerin am Gymnasium und in der Besoldungsstufe A13. Immer wenn sie klagt wie stressig der Tag war, erkläre ich ihr dass sie als Major bedeutend mehr Stress hätte  ;)

Wie kommst Du darauf, dass ein Major deutlich mehr Stress hat als eine Studienrätin?
Da Du bisher keine von beiden Tätigkeiten kennst, also weder als Studienrat noch als Major gearbeitet hast wundert es mich, dass Du Dir da überhaupt ein Urteil erlaubst...

Und mal zur Sache: Wie überall im Leben hängt es wohl sehr vom Dienstposten und der Tätigkeit ab. Es gibt Majore (und Stabsbauptleute) deren Dienst recht ruhig ist, und es gibt Studienräte, deren Klassen und/oder Fächer ziemlich arbeitsintensiv und stressig sind.
Gespeichert

KünftigerPerser

  • Gast
Antw:Ehe mit Landesbeamtin
« Antwort #4 am: 18. November 2017, 14:13:14 »

Danke für Info´s an euch. Hat mir sehr weitergeholfen

Zitat
Wie kommst Du darauf, dass ein Major deutlich mehr Stress hat als eine Studienrätin?

Darauf komme ich, weil ich ab und zu ja mal meine Lebensgefährtin ärgern darf, oder?  ;)
Mir ist vollkommen bewusst dass der Vergleich vorne und hinten hinkt.

Schönes Wochenende euch noch.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de