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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: eigenmächtig abwesend  (Gelesen 8618 mal)

ratsuchend

  • Gast
eigenmächtig abwesend
« am: 18. November 2017, 16:18:56 »

Hallo
Ich bin SaZ 04  seit ein Jahr und habe Probleme gehabt. Ich war bis 12.11.17 kzh und bin Montag nicht in die Einheit gefahren wegen private Problemen.
Kann mir jemand sagen was mich jetzt erwartet wenn ich heute Abend zu meiner Einheit fahre (habe eine Stube) und morgen wieder zum Spieß gehe und mich melde?
Ich habe mein Handy ausgemacht weil viele schon angerufen hatten und weiss nicht ob schon jemand bei meiner Wohnung war weil ich nicht zuhause geschlafen habe.
Ich will nur wissen was mich erwartet und ob es das wert ist oder ich besser weg bleibe.
Bitte um Antwort aber bitte keine Belehrung ich weiss dass scheiße war von mir
Danke
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dunstig

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #1 am: 18. November 2017, 16:32:01 »

Definitiv schnellstmöglich bei der Einheit melden und mit den Konsequenzen leben. Welche das werden, wird man sehen müssen, auch unter Betrachtung der privaten Probleme. Alles andere wird die Situation nur noch weiter verschlimmern!
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Andi8111

  • Gast
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #2 am: 18. November 2017, 16:34:03 »

Einfach wegbleiben löst die Pobleme ganz bestimmt!

Was denken Sie sich eigentlich?
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ratsuchend

  • Gast
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #3 am: 18. November 2017, 16:38:44 »

Ja aber was genau erwartet mich?? Wenn ich heute hinfahre und mein schlüssel von uvd nehme kriege ich dann direkt ärger oder dtrafe? Ich hatte Probleme mit meiner Freundin und mir geht es seelisch schlecht
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ratsuchend

  • Gast
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #4 am: 18. November 2017, 16:43:53 »

?
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Andi8111

  • Gast
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #5 am: 18. November 2017, 16:47:05 »

§ 15 WStG (Eigenmächtige Abwesenheit):

(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt und vorsätzlich oder fahrlässig länger als drei volle Kalendertage abwesend ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes von seiner Truppe oder Dienststelle abgekommen ist und es vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, sich bei ihr, einer anderen Truppe oder Dienststelle der Bundeswehr oder einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von drei vollen Kalendertagen zu melden.

Und darüberhinaus ist die fristlose Entlassung nicht selten das Ergebnis.
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ratsuchend

  • Gast
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #6 am: 18. November 2017, 16:52:26 »

Ja aber wenn ich freiwillig komme?
Ich meine was passiert dann direkt? Es kommt doch nicht Polizei und sperrt mich drei jahre ein... ::)
Kann ich dann den Grund erklären oder werde ich nicht gefragt?
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Andi8111

  • Gast
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #7 am: 18. November 2017, 16:56:03 »

Direkt am Sonntag Abend passiert nichts. Es wird am Montag eine Ermittlung zum Sachstand mit Vernehmung und anschließendem Disziplinarverfahren eingeleitet. Im Anschluss daran entscheidet der DV ob er die Sache an den Wehrdisziplinaranwalt abgibt und weitere Maßnahmen einleitet. Gehen Sie davon aus, dass sie eine Strafe und/oder die fristlose Entlassung zu befürchten haben.

Sie werden zwar gefragt, ein Fernbleiben von der Truppe ist aber nur mit höherer Gewalt (eingeschränkt) oder Krankheit oder Tod entschuldbar. Alle anderen Ausreden zählen hier nicht. Diese können zwar strafmildernd wirken, aber letztendlich werden Sie eine Strafe bekommen.
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KlausP

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #8 am: 18. November 2017, 17:01:12 »

Die Polizei kommt nicht gleich und sperrt Sie drei Jahre ein, zu einer Freiheitsstrafe kann Sie nur ein Gericht verurteilen. Allerdings dürfte Ihr KpChef das besondere Vorkommnis gemeldet haben (hoffe ich jedenfalls für ihn) und daraufhin werden auch die Feldjäger informiert und beginnen mit ihren Nachforschungen. Es kann also durchaus passieren, dass die Kameraden demnächst bei Ihnen klingeln und Sie zum Dienstkommando mitnehmen. Von da werden Sie dann von einem Abholkommando zu Ihrer Einheit gebracht. Den Rest erfahren Sie von Ihrem Disziplinarvorgesetzten. Und ja, eine freiwillige Rückkehr kann sich strafmildernd auswirken.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #9 am: 18. November 2017, 17:03:53 »

Und ja, eine freiwillige Rückkehr kann sich strafmildernd auswirken.

Ein SAZ4 im ersten Dienstjahr muss mit einer Entlassung nach §55 rechnen. Das Truppendienstgericht geht ab einer unerlaubten Abwesenheit von 5 Tagen grundsätzlich von einer Dienstgradherabsetzung als Zumessungsentscheidung aus.
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KlausP

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #10 am: 18. November 2017, 17:07:32 »

Das ist mir durchaus bekannt, aber die fristlose Entlassung nach § 55(5) SG ist weder eine Disziplinarmaßnahme noch einen gerichtliche Strafe. Dazu muss der DV auch nicht an den WDA abgeben sondern den Antrag an die Entlassungsdienststelle stellen (wobei die auch von sich aus tätig werden kann).  ;)
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LwPersFw

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #11 am: 18. November 2017, 17:17:53 »

Sie sollten umgehend Ihren Chef bzw den Spieß anrufen !

Entschuldigen Sie Ihr Fehlverhalten und sagen Sie, dass Sie umgehend, oder wenn erlaubt, morgen Abend in die Einheit zurückkehren.

Wenn Sie jetzt nichts Dummes tun, ist davon auszugehen, dass Sie im zivilen Strafverfahren mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Im anschließenden gerichtlichen Disziplinarverfahren müssen Sie, als Mannschafter, mindestens mit einer Degradierung rechnen.

Auch der genannte 55 (5) SG KANN in Betracht kommen.

Aber ... was es letztlich wird ... hängt zu sehr vom EINZELFALL ab, als dass wir Ihnen hier konkret etwas sagen können.


Begehen Sie aber definitiv nicht die Dummheit, heute ( es kommt auf jeden Tag an !! ) nicht zu Handeln... das macht alles nur noch schlimmer !!!
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ratsuchend

  • Gast
Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #12 am: 18. November 2017, 17:20:20 »

Ich habe eine Karte wo nummern von kpchef und Spieß drauf sind. Kann ich den Chef einfach so anrufen und sagen was passiert ist? Ich muss umbedingt vorher wissen was passiert. Das Problem ist auch dass ich Alkohol getrunken habe deshalb macht glaube ich schlechten Eindruck wenn ich jetzt in die Kaserne gehe oder?
Was würde passieren wenn ich mich morgen früh stanortfremd neukrank melde dann bin ich doch nicht mehr eigenmächtig abwesend oder? Mir geht es wie gesagt sehr schlecht und ich brauche eigentlich zeit für mich um wieder klar zu kommen auch mit meiner freundin
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Jens79

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #13 am: 18. November 2017, 17:37:17 »

Meine Güte. Hören Sie endlich das jammern auf.

1. Sie fahren morgen zurück in Ihrer Einheit.
2. Sie rufen MORGEN Ihren Chef an, denn heute sind Sie betrunken
3. Sie erklären Ihrem Chef die Situation und können sich dann einem Arzt vorstellen.
4. Sind Sie solange Eigenmächtig Abwesend bis Ihr Chef wieder über Sie verfügen kann ODER er eine Krankschreibung in seinen Händen hält.
5. Freunden Sie sich damit an, bis ende der nächsten Woche kein Soldat mehr zu sein!

6. Probleme bespricht man BEVOR die Scheiße überkocht. Sie haben den falschen Weg gewählt.
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KlausP

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Antw:eigenmächtig abwesend
« Antwort #14 am: 18. November 2017, 17:37:50 »

Meine Güte! Sie begreifen den Ernst der Lage nicht, oder? Sie haben Scheiße gebaut - nun stehen Sie wie ein Mann dazu und leben Sie mit den Konsequenzen. Auch, wenn Sie sich morgen krank melden sind die drei vollen Kalendertage für den Tatbestand der eigenmächtigen Abwesenheit nach § 15 Wehrstrafgesetz bereits jetzt erfüllt!
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